EU-Kommission initiiert öffentliche Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

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08.08.2014

Die EU-Kommission hat interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich bis zum 31. Oktober 2014 an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, wobei es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU geht. Die Konsultation erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens. Die Ergebnisse werden in einen Bericht einfließen und als Teil eines umfassenderen IFRS-Evaluierungsberichts dem Europäischen Parlament sowie dem EU-Rat vorgelegt.

Gemäß der 'IAS Verordnung' (Regulation 1606/2002) (EUR-Lex Internetseite) haben in der EU börsennotierte Unternehmen seit dem 1. Januar 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den IFRS zu erstellen, wie sie im Zuge eines speziellen Übernahmeprozesses in der EU übernommen wurden. Des Weiteren räumt die IAS Verordnung den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit ein, die Anwendung der IFRS auch in anderen Fällen (bspw. in Einzelabschlüssen) vorzusehen.

Die EU-Kommission führt derzeit eine Evaluierung der ursprünglichen Ziele der IAS Verordnung durch und prüft das Erfordernis etwaiger Verbesserungen bzw. Anpassungen. Gemäß Artikel 9.2 der Regulation 258/2014 muss diese Überprüfung bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein. Eine im Juni 2014 von der EU-Kommission eingerichtete informelle 'Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung' soll die Kommission bei der Durchführung der rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung beraten und unterstützen.

Die nun initiierte öffentliche Konsultation ist ein wichtiger Teil dieses Evaluierungsprozesses, in den auch die Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards integriert werden sollen, die im November 2013 im sog. Maystadt-Bericht veröffentlicht wurden.

Der Aufruf zur Beteiligung an der öffentlichen Konsultation richtet sich an alle Bürger und Organisationen, insbesondere an Kapitalmarktteilnehmer und Unternehmen, die Abschlüsse erstellen oder diese für ihre Investitionsentscheidungen nutzen. Der auszufüllende Fragebogen mit einer Einreichungsfrist bis zum 31. Oktober 2014 umfasst u.a. die folgenden Aspekte:

 

  • Aktuelle Relevanz der ursprünglichen Ziele der IAS Verordnung
  • Anwendungsbereich der IAS Verordnung
  • Kosten und Nutzen der IAS Verordnung
  • IFRS-Übernahmeprozess in der EU (Mechanismus und Kriterien)
  • Qualität der IFRS-Abschlüsse
  • Durchsetzung der IFRS

Die deutschsprachige Presseerklärung sowie der Fragebogen (in englischer Sprache) sind auf der Internetseite der EU-Kommission erhältlich.

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