Eingabe des DRSC beim IFRS Interpretations Committee

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04.08.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat kürzlich eine Eingabe an das IFRS Interpretations Committee übermittelt. In dieser wird eine Anwendungsfrage im Zusammenhang mit der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' beschrieben.

Mit IFRS 13 trachtet der IASB danach, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und der damit verbundenen Angaben über eine Bemessungshierarchie zu erhöhen (sog. 'Fair-Value-Hierarchie'). Die Hierarchie teilt die in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. In der Hierarchie wird (unveränderten) notierten Preisen auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden die höchste und nicht beobachtbaren Inputfaktoren die niedrigste Priorität eingeräumt. 

Das DRSC hat nun die Frage beim Interpretations Committee eingereicht, ob bestimmte veränderte notierte Preise dennoch als Inputfaktoren der obersten Bewertungsstufe angesehen werden können - insbesondere geht es dem DRSC um 'Concensus prices', also Preise, die den gewichteten Durchschnitt mehrerer Preisnotierungen darstellen.

Zur englischsprachigen Eingabe auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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