IASB ändert IAS 27, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen
12.08.2014
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben. Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Hintergrund
Die Option der Anwendung der Equity-Methode war mit der Überarbeitung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS 2003 gestrichen worden, weil der IASB damals zu dem Schluss kam, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Equity-Methode ergeben, im Gesamtabschluss des Investors widergespiegelt werden un deshalb nicht auch noch im separaten Abschluss widergegeben werden müssten. Die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 Separate Abschlüsse übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten alledings dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und im Dezember 2013 den Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) herausgab, der den Vorschlag enthielt, die Option wieder zuzulassen.
Die Erstellung separater Abschlüsse ist nach den IFRS nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen entsteht die Notwendigkeit, separate Abschlüsse zu erstellen, aus nationalen Vorschriften oder den Bedürfnissen von anderen Abschlussadressaten. In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht darüber hinaus vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, derzeit erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen.
Änderungen
Mit den Änderungen wird einem Unternehmen gestattet, Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bilanzieren:
- zu Anschaffungskosten,
- im Einklang mit IFRS 9 Finanzinstrumente (oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Unternehmen, die IFRS 9 noch nicht anwenden) oder
- unter Anwendung der Equity-Methode wie in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures beschrieben.
Die Bilanzierungsoption besteht nur je Klasse von Anteilen.
Mit den Änderungen wird außerdem klargestellt, dass in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen nicht länger eine Investmentgesellschaft ist oder eine Investmentgesellschaft wird, die Bilanzierung dieser Änderung ab dem Zeitpunkt der Änderung des Status zu erfolgen hat.
Folgeänderungen aus der Änderung von IAS 27 haben sich an IAS 28 zur Vermeidung eines potentiellen Konflikts mit IFRS 10 Konzernabschluss und an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ergeben.
Anmerkungen
Vor dem Hintergrund, dass die Definition von separaten Abschlüssen immer wieder zu Diskussionen führt, hat der IASB klarstellende Änderungen vorgenommen, die bekräftigen, dass separate Abschlüsse Abschlüsse sind, die zusätzlich zum Konzernabschluss oder zusätzlich zum Abschluss eines Investors erstellt werden, der keine Anteile an Tochtergesellschaften, aber Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures hält, bei denen die Anteile nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind.
Der IASB hat davon Abstand genommen, Übergangserleichterung zu gewähren. Er argumentiert wie folgt:
- Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen zu verwenden, die sie für die Konsolidierung ihrer Tochtergesellschaften im Konzernabschluss verwendet haben, ohne zusätzliche Prozesse zu initiieren.
- Bei der erstmaligen Anwendung könnten Informationen verwendet werden, die im Abschluss der obersten Muttergesellschaft oder gegebenenfalls in Abschlüssen von zwischengeschalteten Unternehmen zu finden sind.
- Die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss ist freiwillig und nicht verpflichtend.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden.
Weiterführende Informationen
Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:
- Presseerklärung auf der Internetseite des IASB
- IFRS in Focus-Newsletter mit einer Erläuterung der Änderungen
- IAS Plus-Projektseite mit einem Überblick über die Entstehung der Änderungen