Arbeitspapier des IASB-Stabs zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

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21.08.2014

Die IASB-Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen wird am 5. September 2014 in Kuala Lumpur tagen, um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf islamische Finanzprodukte zu erörtern. Für diese Sitzung hat der Stab des IASB ein Arbeitspapier erarbeitet, das Problemen bei der Klassifizierung von islamischen Finanzinstrumenten unter IFRS 9 gewidmet ist.

Die Arbeitsgruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB gegründet und hielt im Juli 2013 ein erstes Treffen in Kuala Lumpur ab. Während der Sitzung wurden vier Bereiche identifiziert, derer sich die Gruppe annehmen möchte:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien aus IFRS 9;
  • Anwendung des vom IASB vorgeschlagenen Standards zur Leasingbilanzierung auf Idschara (islamkonforme Leasingbilanzierung);
  • ob beschränkte oder unbeschränkte Anlagekonten auf oder außerhalb der Bilanz zu zeigen sind; und
  • Gewinnausgleichsrücklagen aufgrund deutlicher Abweichungen in der Praxis.

Bei der kommenden Sitzung in Kuala Lumpur wird sich die Arbeitsgruppe dem ersten dieser Themen widmen; dies Diskussion soll auf Grundlage eines Papiers geführt werden, das kürzlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt wurde. In dem Papier wurden drei Kernthemen identifiziert, die erörtert werden sollten:

  1. Welcher IFRS ist für die Bilanzierung von islamischen Finanzinstrumenten anzuwenden? Handelt es sich bei diesen Instrumenten um Verträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fallen?
  2. Erfüllen einige der Instrumente, die gängige islamische Finanzprodukte sind, die Zahlungsstrombedingung in IFRS 9 Finanzinstrumente?
  3. Wir sollten Erträge aus islamischen Finanzinstrumenten dargestellt und bewertet werden?

Das englischsprachige Papier mit Hintergrundinformationen und ersten Erwägungen zu den einzelnen Problemen steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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