August

Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

22.08.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 1. und 2. September 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss wird während seiner 30. Sitzung folgende Themen besprechen:

Bitte beachten Sie, dass der letzte Tagesordnungspunkt eine Änderung gegenüber der ursprünglich geplanten Tagesordnung darstellt.

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

22.08.2014

Diese Ausgabe trägt den Titel „Das IASB kommt auf der Agenda voran“ und bietet eine Zusammenfassung der Boardsitzungen vom 25. April, 21. Mai, 17. Juni und 22. Juli 2014.

In den Sitzungen wurden richtungsweisende Beschlüsse zum Ausweismodell, über nicht zu kommentierende Sachverhalte und die Zinszuführung zur CSM bzw. die Ermittlung der mit der CSM zu verrechnenden Schätzungsänderungen der Cash Flows getroffen.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

Arbeitspapier des IASB-Stabs zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

21.08.2014

Die IASB-Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen wird am 5. September 2014 in Kuala Lumpur tagen, um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf islamische Finanzprodukte zu erörtern. Für diese Sitzung hat der Stab des IASB ein Arbeitspapier erarbeitet, das Problemen bei der Klassifizierung von islamischen Finanzinstrumenten unter IFRS 9 gewidmet ist.

Die Arbeitsgruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB gegründet und hielt im Juli 2013 ein erstes Treffen in Kuala Lumpur ab. Während der Sitzung wurden vier Bereiche identifiziert, derer sich die Gruppe annehmen möchte:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien aus IFRS 9;
  • Anwendung des vom IASB vorgeschlagenen Standards zur Leasingbilanzierung auf Idschara (islamkonforme Leasingbilanzierung);
  • ob beschränkte oder unbeschränkte Anlagekonten auf oder außerhalb der Bilanz zu zeigen sind; und
  • Gewinnausgleichsrücklagen aufgrund deutlicher Abweichungen in der Praxis.

Bei der kommenden Sitzung in Kuala Lumpur wird sich die Arbeitsgruppe dem ersten dieser Themen widmen; dies Diskussion soll auf Grundlage eines Papiers geführt werden, das kürzlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt wurde. In dem Papier wurden drei Kernthemen identifiziert, die erörtert werden sollten:

  1. Welcher IFRS ist für die Bilanzierung von islamischen Finanzinstrumenten anzuwenden? Handelt es sich bei diesen Instrumenten um Verträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fallen?
  2. Erfüllen einige der Instrumente, die gängige islamische Finanzprodukte sind, die Zahlungsstrombedingung in IFRS 9 Finanzinstrumente?
  3. Wir sollten Erträge aus islamischen Finanzinstrumenten dargestellt und bewertet werden?

Das englischsprachige Papier mit Hintergrundinformationen und ersten Erwägungen zu den einzelnen Problemen steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums im Juni 2014

20.08.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der gemeinsamen Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und des Globalen Forums der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am 30. Juni 2014 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Rahmenkonzept — DieTeilnehmer widmeten sich (1) der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und (2) der Unterscheidung zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und sonstigem Ergebnis.
  • Angabeninitiative — Die Teilnehmer erörterten (1) Angaben zu Schulden aus Finanzierungstätigkeiten und (2) Prinzipien in Bezug auf Querverweise und den Aufbau der Informationen im Anhang.
  • Leasingverhältnisse— die Teilnehmer widmeten sich drei Komplexen im Zusammenhang mit Angaben durch den Leasingnehmer:
    1. Fälligkeitsanalyse der vertraglichen Leasingzahlungen die Teil von Leasingverbindlichkeiten sind,
    2. Überleitungen der Eröffnungs- und Schlussbilanzstände von Vermögenswerten aus dem Nutzungsrecht und von Leasingverbindlichkeiten sowie alternative quantitative Angaben und
    3. qualitative Angaben.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 — Der Stab des IASB stellte einen Überblick über den Stand des Projekts vor und bat die Teilnehmer um Meinungsäußerungen zu den bedeuteren Themen, die in der Bitte um Übermittlungen von Informationen angesprochen wurden.

Die nächste Sitzung des CMAC findet am 16. Oktober 2014 statt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

IASB schlägt Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste vor

20.08.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' veröffentlicht. Da der IASB zu dem Schluss gekommen ist, dass die unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgeht, bestehen die vorgeschlagenen Änderungen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel. Stellungnahmen werden bis zum 18. Dezember 2014 erbeten.

Hintergrund

Im Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012) war vorgeschlagen worden, IAS 12 Ertragsteuern zu ändern, um klarzustellen, wann latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste anzusetzen sind. Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Entwurf beschloss der IASB, dass die Bilanzierung latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumente im Rahmen eines eigenen Projekts mit begrenztem Umfang zur Änderung von IAS 12 geklärt werden soll.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Auf Grundlage der vom IFRS Interpretations Committee festgestellten Abweichungen in der Praxis und unterschiedlichen Sichtweisen, die bezüglich der sachgerechten Bilanzierung eingenommen werden, schlägt der IASB im Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) Änderungen vor, die folgende Sachverhalte klarstellen sollen:

  • Nicht realisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren steuerliche Basis aber die Anschaffungskosten sind, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswerts dadurch wiederzuerlangen, dass er diesen bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt, oder ob er ihn zu veräußern beabsichtigt.
  • Der Buchwert eines Vermögenswerts stellt nicht die Obergrenze für die Schätzung wahrscheinlicher, zukünftig zu versteuernder Gewinne dar.
  • Bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne sind Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.
  • Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen zu beurteilen. Wenn das Steuerrecht die Realisierung steuerlicher Verluste beschränkt, hat ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen der gleichen (zulässigen) Art zu beurteilen.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf wird eine begrenzte rückwirkende Anwendung der Änderungen für solche Unternehmen vorgeschlagen, die die IFRS bereits anwenden. Für Erstanwender ist dagegen eine vollständige rückwirkende Anwendung vorgesehen.

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der IASB wird diesen Punkt im Zusammenhang mit den Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen erwägen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IFRS 2-Pendant erfüllt seinen Zweck

20.08.2014

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat eine Überpfüung nach der Einführung von FASB-Standards 123(R) 'Anteilsbasierte Vergütung'. Standard 123(R) steht großenteils mit IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütung' in Einklang. Das Überprüfungsteam hält in seinem abschließenden Bericht dest, dass der Standard seinen Zweck erfüllt und "sich aus unserer Überprüfung keine Empfehlungen in Bezug auf den Standardsetzungsprozess ergeben haben".

Insgesamt kommt das Überprüfungsteam zu den unten aufgeführten Schlussfolgerungen, hebt aber hervor, dass einige dieser Punkte stärker für börsennotierte als für nicht börsennotierte Unternehmen gelten:

  • Standard 123(R) "löst die Sachverhalte, die der Notwendigkeit seiner Veröffentlichung zugrunde liegen, sachgerecht", indem die Bedenken von Nutzern adressiert, die Vergleichbarkeit erhöht, die Bilanzierungsvorschriften vereinfacht und die Vorschriften zu einem hohen Maß mit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung konvergiert werden.
  • Der Standard führt zu entscheidungsnützlichen Informationen.
  • Der Standard ist allgemein verständlich, kann wie beabsichtigt angewendet werden und führt zu verlässlichen Informationen.
  • Die fortlaufenden Kosten aus der Einhaltung des Standards sind in Gänze betrachtet nicht bedeutend.
  • Die Änderungen an der Finanzierungs- und Geschäftstätigkeitspraxis, die sich aus der Umsetzung des Standards ergeben haben, waren bedeutend, aber standen mit den Erwartungen im Einklang.
  • Dem Überprüfungsteam sind keine unbeabsichtigten Auswirkungen des Standards zur Kenntnis gelangt.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf den Internetseiten von FASB und FAF in englischer Sprache zur Verfügung:

Unsere Zusammenfassung von IFRS 2 enthält einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den beiden Standards verblieben, als Standard 123 (R) im Dezember 2004 herausgegeben wurde.

Kostenfreier Zugang zu Forschungsbeiträgen in anerkannten Journalen

18.08.2014

Im Bestreben, Forschung im Bereich Rechnungslegung zu fördern, hat der Verleger Taylor & Francis Online eine Sammlung von Forschungspapieren zusammengestellt, die zu den am häufigsten zitierten Beiträgen in anerkannten Rechnungslegungsjournalen 2013 und 2014 gehören. Gleichzeitig hat der Verleger SAGE den kostenfreien Zugang zu Artikeln zur Geschichte der Rechnungslegung ermöglicht, die im Juli 2014 am häufigsten aufgerufen wurden.

Die Forschungspapiere stammen aus den Journalen Accounting and Business Research, Accounting EducationAccounting in Europe, China Journal of Accounting Studies und European Accounting Review. Unter den 25 Papieren finden sich Beiträge zu "Eine multithematische und mehrere Peioden umfassende Analyse der geografischen Diversität bei der Teilnahme am Konsultationsprozess des IASB", "Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen der verpflichtenden IFRS-Anwendung - Eine Durchsicht bestehender Hinweise und Vorschläge für weitere Forschung" und "Das Fortbestehen internationale Unterschiede unter den IFRS". Zugang zu allen Forschungspapieren haben Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite von Taylor & Francis Online).

Die Papiere, die von SAGE kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, umfassen Artikel, Einführungen und Buchbesprechungen aus dem Jounal Accounting History. Sie sind Rechnungslegungsthemen über eine Zeitspanne vom frühen 9. Jahrhundert bis zur Finanzmarktkrise gewidmet. Zugang zu allen Forschungspapieren haben Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite von SAGE). Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie Zugang zu diesen Artikeln am 31. August 2014 erlischt.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

18.08.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 15. und 16. September 2014 das nächste Mal tagen; für die Sitzung wurden jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht – erste Ergebnisse der Studie
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • HGB-Reform – Referentenentwurf BilRUG

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

EU-Kommission schreibt Position des EFRAG Board Präsidenten aus

15.08.2014

Die überarbeitete EFRAG Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe sehen die Einrichtung eines neuen EFRAG Boards vor, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich sein wird und dem Ziel dienen soll, dass Europa mit einer Stimme auf Grundlage eines konsensbasierten Entscheidungsprozesses im Board spricht. Die EU-Kommission hat nun die Stelle des EFRAG Board Präsidenten ausgeschrieben und bittet um Bewerbungen bis zum 15. September 2014.

Die neue EFRAG-Struktur, zu der auch der neu geschaffene EFRAG Board zählt, tritt am 31. Oktober 2014 in Kraft. Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, einen offenen und transparenten Konsultationsprozess mit europäischen Anwendern sicherzustellen, der Diskussionspapiere, Entwürfe von Stellungnahmen, Entwürfe von Konsultationsdokumenten und Entwürfe von Übernahmeempfehlungen mit einschließt.

Weitere Informationen sind in der Presseerklärung von EFRAG sowie insbesondere in der von der EU-Kommission veröffentlichten Ausschreibung enthalten.

Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer soll durch Änderungen des Ethik-Kodex gestärkt werden

15.08.2014

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat den Entwurf eines veränderten Kodex der ethischen Grundsätze für den Berufsstand veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu stärken und betreffen insbesondere Regelungen zu langjährigen Verbindungen zwischen Wirtschaftsprüfern und geprüften Unternehmen.

Der Entwurf mit dem Titel Vorgeschlagene Änderungen einzelner Regelungen im Kodex im Hinblick auf lange Verbindungen zwischen Wirtschaftsprüfern und Prüfungs- bzw. Beratungsmandaten enthält u.a. die folgenden Änderungsvorschläge:

  • Umfassendere Leitlinien im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit, die aus langen Verbindungen zwischen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsmandaten resultieren könnten.
  • Verlängerung der verpflichtenden "Abkühlungsphase" nach erfolgter Rotation von Prüfungsmandaten von 2 auf 5 Jahre für die verantwortlichen Prüfungspartner, wobei diese Ausweitung auf Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse beschränkt sein soll.
  • Einschränkung der Aufgaben, die ein früher für ein Mandat verantwortlicher Prüfungspartner während der Abkühlungsphase übernehmen darf mit gleichzeitiger Klarstellung, dass es auch während der Abkühlungsphase möglich ist, dass ein Prüfungspartner eine führende Rolle bei einem früheren Mandat übernimmt.
  • Aus langen Verbindungen zwischen allen Mitgliedern des Prüfungsteams und dem geprüften Unternehmen möglicherweise resultierende Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit müssen bei allen Prüfungsaufträgen ausdrücklich in Betracht gezogen werden.

Keine Änderung soll es hingegen im Hinblick auf den derzeit festgelegten 7-Jahres-Zeitraum geben, nach dem die Pflichtrotation für einen für ein Mandat verantwortlichen Prüfungspartner greift. Eine Analyse der entsprechenden Regelungen in verschiedenen Rechtskreisen habe ergeben, dass 7 Jahre einen angemessenen und abgewogenen Zeitrahmen darstellen.

Zum Entwurf kann bis zum 12. November 2014 Stellung genommen werden. Die entsprechende Presseerklärung sowie der Zugang zum Entwurf (beides in englischer Sprache) finden sich auf der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC).

Correction list for hyphenation

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