August

EFRAG-Diskussionspapier zur Bilanzierung von Abgaben

15.08.2014

In ihrer Publikationsreihe 'Short Discussion Series' hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Abgaben veröffentlicht. Der Fokus liegt hierbei nicht auf der Anwendung geltender IFRS, sondern auf der Frage, in welcher Weise die IFRS geändert werden müssten, um der in der Praxis geäußerten Kritik an der Bilanzierung von Abgaben zu begegnen und eine entsprechend veränderte Bilanzierung zu erreichen. EFRAG bittet um Stellungnahmen bis zum 15. Dezember 2014.

Das Diskussionspapier EFRAG Short Discussion Series - Abgaben: Was müsste in den IFRS geändert werden, um eine andere Bilanzierung zu erreichen? setzt sich mit der Kritik auseinander, die während des EU-Übernahmeprozesses der Interpretation IFRIC 21 Abgaben geäußert wurde. Im Diskussionspapier werden die Kritikpunkte im Einzelnen aufgegriffen und hieraus entsprechende Alternativen zur Bilanzierung von Abgaben abgeleitet.

Ein wesentlicher Vorbehalt gegen die geltenden IFRS besteht in der bei bestimmten Abgaben bestehenden Verpflichtung, den entsprechenden Aufwand sofort (und nicht sukzessive) erfassen zu müssen. Hierzu wird im Diskussionspapier Folgendes ausgeführt:

In Kombination mit den Regelungen in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte führt IFRIC 21 häufig dazu, dass bei einer regelmäßig (z.B. jährlich) berechneten Abgabe, deren gesetzliche Grundlage an das Vorliegen einer bestimmten Aktivität anknüpft, es zu einer sofortigen Aufwandserfassung kommt. Kritiker dieser Bilanzierung halten dem entgegen, dass der mit einer regelmäßig berechneten Abgabe verbundene Aufwand über den Zeitraum erfasst werden sollte, auf den sich die Abgabe bezieht. Demnach sei der wirtschaftliche Gehalt einer regelmäßig wiederkehrenden Abgabe in der Zahlung für die Aktivität über den gesamten (bspw. jährlichen) Zeitraum zu sehen - und zwar auch dann, wenn die Zahlungsverpflichtung nicht an die gesamte Aktivität innerhalb dieses Zeitraums anknüpft, sondern bspw. an die Geschäftstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit diesen Vorbehalten wird im Diskussionspapier auch auf frühere, nicht zu Ende geführte Projekte des IASB zu nicht finanziellen Schulden eingegangen und geschlussfolgert, dass die Umsetzung der jeweiligen Vorschläge nicht zu der von den Kritikern als sachgerecht erachteten Bilanzierung von Abgaben führen würde. Des Weiteren werden im Diskussionspapier weitere Lösungsansätze behandelt:

  • Änderung der Definition und der Ansatzkriterien für Schulden;
  • Entwicklung von Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen für die Zahlung einer Abgabe einen Vermögenswert oder eine Dienstleistung erhält;
  • Untersuchung, ob andere gesetzliche Inhalte als der im Gesetz festgelegte Zeitpunkt einen Einfluss darauf haben könnten, was als das verpflichtende Ereignis anzusehen ist;
  • Änderung von IAS 34 Zwischenberichterstattung;
  • Anwendung des Modells in IAS 12 Ertragsteuern;
  • Durchführung eines Forschungsprojekts zu Abgaben und ähnlichen Transaktionen.

Im Diskussionspapier wird weiter ausgeführt, dass ein Lösungsweg in der Identifizierung eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung liegen könne. Sollte eine solche Identifizierung nicht möglich sein, könne eine sukzessive Aufwandserfassung dadurch erreicht werden, dass die Bilanzierung immer dann erfolgt, wenn das Unternehmen keine realistische Alternative zur Zahlung hat, wobei die Verpflichtung an die über einen Zeitraum erfolgende Aktivität geknüpft würde. Dies könne durch eine Änderung der Definition von Schulden oder durch das Hinzufügen eines illustrierenden Beispiels in IAS 34 erreicht werden. EFRAG ist darüber hinaus davon überzeugt, dass ein Forschungsprojekt zu allen Transaktionen mit staatlichen Stellen maßgeblich zu einer stabilen Lösung im Hinblick auf die Bilanzierung von Abgaben beitragen könne.

Das vorliegende dritte Diskussionspapier aus der Reihe "Short Discussion Series" kann bis zum 15. Dezember 2014 von der interessierten Öffentlichkeit kommentiert werden. Die entsprechende Presseerklärung sowie das Diskussionspapier (beides in englischer Sprache) kann von der EFRAG Internetseite heruntergeladen werden. 

DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Entwurfsschreiben zur IFRS-Qualitätskontrolle

14.08.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juni 2014 den Entwurf eines Schreibens an den IASB veröffentlicht, in dem Sichtweisen und Vorschläge zur IFRS-Qualitätskontrolle, insbesondere die Erweiterung des Konsultationsprozesses ('due process') um eine Implementierungsphase, enthalten sind. Zu diesem Entwurfsschreiben hat das DRSC nun kritisch Stellung genommen.

Um die IFRS-Qualitätskontrolle zu verbessern, wird im EFRAG-Entwurfsschreiben in zweierlei Hinsicht die Erweiterung des derzeitigen Konsultationsprozesses vorgeschlagen. Zum einen solle vor der Veröffentlichung bereits verabschiedeter IASB-Verlautbarungen eine Überprüfung durch die Öffentlichkeit erfolgen, zum anderen solle nach der Veröffentlichung eine offizielle Implementierungsphase folgen, die von vom IASB einzurichtenden Arbeitsgruppen begleitet würde.

In seiner Stellungnahme an EFRAG lehnt das DRSC beide im EFRAG-Entwurfsschreiben enthaltenen Vorschläge ab:

  • Zwar müsse die der Veröffentlichung von IASB-Verlautbarungen unmittelbar vorangehende IASB-interne Überprüfungsphase transparenter gestaltet werden; die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung von verabschiedeten IASB-Verlautbarungen vor deren Publikation durch die Öffentlichkeit lehnt das DRSC indes ab, da auch hierdurch die Identifizierung von nicht beabsichtigten Folgen der neuen Regelungen nicht sichergestellt werden könne.
  • Ebenso lehnt das DRSC die Einführung einer speziellen Implementierungsphase ab, da sich durch die dann zu erwartenden häufigen Änderungen der IASB-Verlautbarungen eine verstärkte Verunsicherung bei der Erstanwendung einstellen könne. Entsprechend sollten im Einzelfall eingesetzte Arbeitskreise zum Übergang auf neue Verlautbarungen einen eng abgegrenzten Aufgabenbereich haben, wobei vom IASB dann eine ausreichende Transparenz sicherzustellen sei.
  • Das DRSC führt zur Implementierungsphase weiter aus, dass nicht damit zu rechnen sei, dass hierdurch die Anzahl der beim IFRS Interpretations Committee eingereichten Fragestellungen sinken werde, da die Anzahl der Einreichungen kein Indikator für die Qualität von IASB-Verlautbarungen darstelle.
  • Schließlich lehnt das DRSC den EFRAG-Vorschlag ab, die EU-Übernahme von IASB-Verlautbarungen erst nach einer etwaigen Implementierungsphase vorzunehmen, da die Übernahmeentscheidung in diesem Fall erst zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem die jeweilige IASB-Verlautbarung bereits in der Praxis angewendet wird.

Die DRSC-Stellungnahme steht auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

14.08.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der der IASB am 29. und 30. September nach London eingeladen hat. An beiden Tagen wird eine große Bandbreite von Themen erläutert und diskutiert, zu denen u.a. gehören, wie der IASB mit nationalen Standardsetzern zusammenarbeitet, zahlreiche Sitzungen zu den verschiedenen Projekten des IASB (bspw. Rahmenkonzept und Leasingverhältnisse) und neueste Informationen aus einzelnen Rechtskreisen.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 29. September 2014 (09:00 - 18:00h)

  • Begrüßung und aktuelle Informationen über die Arbeit des IASB
  • Projekt zum Rahmenkonzept - Bewertung (inkl. Diskussionen in kleinen Gruppen mit anschließender Besprechung)
  • Aktuelle Informationen zur IFRS Ausbildung und Umsetzung
    • Entwicklung der Fähigkeit, IFRS Ermessensentscheidungen zu treffen
    • Interpretations Committee, Überprüfungen nach der Einführung (post-implementation reviews) und Implementierungs Lenkungsausschuss
    • Interaktiver Sitzungsteil mit Fragen und Antworten
  • Angabeninitiative (inkl. Kleingruppen-Diskussionen zur Wesentlichkeit mit anschließender Besprechung)

Dienstag, 30. September 2014 (08:00 - 15:15h)

  • Wahlweise wahrzunehmende Sitzungsteile
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Unterrichtseinheit)
    • IFRS 9 Finanzinstrumente (Unterrichtseinheit)
    • Aktueller Stand des Leasing-Projekts
    • Übernahme der IFRS und Übersetzungsfragen
    • Überprüfung nach der Einführung - IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern (inkl. aktueller Informationen zu den ASAF-Sitzungen)
  • Aktuelles aus der Forschung
  • Kleingruppensitzungen
    • IFRS für KMU
    • Versicherungsverträge
    • Macro Hedge Accounting
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle und Emissionshandelprogramme
    • Aktuelle Informationen aus einzelnen Rechtskreisen - AOSSG, EFRAG, GLENIF/GLASS, PAFA, US
    • Berichterstattung von IASB und IFASS zum Arbeitsprogramm (Sitzungsteil mit Fragen und Antworten)

    Die Veröffentlichung der Agendapapiere für die Sitzung wird in Kürze auf der Internetseite des IASB erwartet. Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) anschließen.

    Des Weiteren hat der IASB die Agenda für die am 25. und 26. September 2014 stattfindende Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) aktualisiert. Unsere ursprüngliche Nachricht vom 25. Juli 2014 haben wir entsprechend aktualisiert.

    'Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?'

    13.08.2014

    In einer Rede bei der derzeit in Johannesburg stattfindenden IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung ging der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh der Frage nach, ob es wirklich möglich ist, eine globale Finanzberichterstattungssprache zu entwickeln, die global einheitlich in jedem Land der Welt sowohl von Industrienationen als auch von aufstrebenden Volkswirtschaften angewendet werden kann.

    Mackintosh gestand ein, dass die Fragestellung merkwürdig anmuten könne angesichts der Tatsache, dass bereits mehr als 100 Rechtskreise die IFRS anwenden. Aber er wies darauf hin, dass in einigen großen Volkswirtschaften die IFRS eben noch nicht übernommen worden seien, zum Teil, weil man bezweifele dass echte globale Rechnungslegungsstandards ein unerreichbares Ziel seien.

    Dass ein Bedarf für internationale Standards bestehe, nannte Mackintosh unstrittig und verwies auf die Vernetzung der globalen Finanzmärkte, die durch die Finanzmarktkrise nur allzu deutlich geworden sei. Die Entwicklung dorthin habe allerdings verschiedene Anläufe gebraucht, da nicht alle ergriffenen Maßnahmen den erwünschten Erfolg gezeigt hätten. Mackintosh verwies dabei auf die Ablösung des IASC durch den IASB. Wichtig war ihm aber auch die Unterscheidung zwischen Übernahme und Konvergenz. Konvergenz sei sicher eine gute Strategie gewesen, um sehr unterschiedliche Sätze von Rechnungslegungsstandards aneinander anzugleichen - Konvergenz könne aber nie ein Ersatz für eine schlussendliche vollständige Übernahme der Standards sein. Die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten habe darauf abgezielt, eine im Endeffekt erhoffte Übernahme leichter und leichter zu akzeptieren zu machen. Und auch wenn bestimmte Erfolge erzielt worden seien, die sowohl zur Verbesserung der IFRS als auch zur Verbesserung von US-GAAP beigetragen hätten, sei das Ziel einer umfassenden Konvergenz nicht erreicht worden.

    Nicht nur als Konsequenz aus den Konvergenzbemühungen habe der IASB danach seine Strategie geändert und das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) gegründet. Der Erfolg der IFRS gründe zum größten Teil darauf, dass die globale Standardsetzungsgemeinde sich hinter den IASB gestellt habe und an der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards mitwirkt. Und eben diese Mitarbeit und die Unterstützung seien letztlich auch der Garant dafür, dass Standards entwickelt werden, die global auf einheitlicher Basis angewendet werden können.

    Den vollständigen Text der englischsprachigen Rede Mackintoshs finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC veröffentlicht Bericht zu klarer und knapper Berichterstattung

    13.08.2014

    Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, in dem die Fortschritte untersucht werden, die britische Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen 2013 in Bezug auf eine klarere und knappere Berichterstattung gemacht haben. Obwohl der Bericht auf britische Berichterstattungsvorschriften zugeschnitten ist, sind die darin enthaltenen Beobachtungen und Empfehlungen allgemein anwendbar.

    Die Beobachtungen in dem Bericht basieren auf einer Prüfung von 41 Jahresabschlüssen von FTSE 350-Unternehmen und bieten einen Überblick darüber, was Unternehmen im vergangenen Jahr unternommen haben, um die Klarheit und Kürze ihrer Abschlüsse zu verbessern. Viele der Maßnahmen werden dabei graphisch illustriert und sind somit intuitiv zu erfassen.

    Auf Grundlage der Prüfung und Beobachtungen ermutigen die Autoren des Berichts Unternehmen dazu, über die folgenden Punkte besonders nachzudenken, wenn sie ihren Abschluss erstellen:

    • Kommunikationswege und Informationsbedürfnisse der verschiedenen Adressaten. Werden die Kommunikationswege und Kommunikationen selbst an die verschiedenen Adressatenkreise angepasst, können Unternehmen die Klarheit und Kürze ihrer Mitteilungen verbessern.
    • Inhalt. Mit dem Bericht werden Unternehmen dazu ermutigt, über Maßnahmen und nicht über Prozesse zu berichten, den Grad der Berichterstattung zu schärfen, stehende Berichtsteile zu überdenken und gegebenenfalls wegzulassen, nicht erforderliche Informationen wegzulassen und den Detaillierungsgrad in der Finanzübersicht zu reduzieren.
    • Wesentlichkeit. Beispiele wir die Klarheit und Kürze von Informationen verbessert werden können schließen das Weglassen von Letzjahresinformationen, die nicht länger benötigt werden, das Weglassen von Bestandteilen von Berichten, die nach neueren Regulierungsvorschriften nicht mehr gefordert werden, die Verbesserung der Angaben zu Bilanzierungsmethoden und die Streichung von Fußnoten ein, die für den Abschluss nicht wesentlich sind.
    • Gestaltung. Der logische Aufbau eines Berichts und die Minimierung von Doppelungen tragen zur Klarheit eines Berichts bei. Auch Querverweise und Orientierungshilfen in Bezug auf den Angabeort von Informationen im Bericht tragen zur Klarheit bei.

    Der Bericht enthält auch einen Abschnitt mit praktischen Hinweisen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn Unternehmen Prozesse einrichten wollen, um die Prägnanz ihrer Berichte zu verbessern. Des Weiteren sind zwei detaillierte Fallstudien zu börsennotierten Unternehmen im Bericht enthalten.

    Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

    Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

    13.08.2014

    Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

    Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa wird derzeit im dritten Quartal 2015 erwartet.

    Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 13. August 2014).

    Früherer Vorsitzender des IFRS-Beirats zieht Bilanz bezüglich der Übernahme der IFRS in Kanada

    13.08.2014

    In einem Artikel im 'CPA Magazine', der auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung gestellt wurde, blickt der frühere Vorsitzende des IFRS-Beirats des IASB, Paul Cherry, acht Jahre nachdem der kanadische Standardsetzer AcSB die entsprechende Entscheidung gefällt hat, auf die Übernahme der IFRS in Kanada in zurück.

    In seinem Beitrag erötert Cherry die Frage, ob es überhaupt eine Alternative zu den IFRS gegeben habe (beipielsweise Übernahme der US-GAAP), die weit verbreitete Auffassung in Nordamerika, dass der IASB von Europa dominiert würde, den gegenwärtigen Regionalisierungstrend, der zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen geführt hat, und die Frage, wie der Blick sachgerecht auf Themen gerichtet werden kann, die wahrscheinlich Einfluss auf die künftige Entwicklung der Finanzberichterstattung haben werden.

    Cherry setzt in seinem Beitrag die kanadische Entscheidung auch in Bezug zur mangelnden Wahrscheinlichkeit, dass die Vereinigten Staaten in naher Zukunft die Anwendung der IFRS durch einheimische Unternehmen einführen werden:

    Die IFRS bleiben die richtige Entscheidung für Kanada unabhängig davon, was die Vereinigten Staaten entscheiden. Doch auch die Vereinigten Staaten sind gegenüber der Realität globaler Märkte nicht immun, und deshalb wird der Druck auf sie unvermindert fortbestehen, globale Rechnungslegungsstandards zu übernehmen.

    Cherry beurteilt die kanadischen Erfahrungen beim Übergang auf IFRS positiv. Obwohl ursprünglich einige Beteiligte bei dem Beschluss, die IFRS zu übernehmen, Bedenken wegen des Verlusts der nationalen Kontrolle über die Standardsetzung gehegt hätten, hat nach Meinung von Cherry Kanada mehr gewonnen als verloren, weil man jetzt daran mitwirken kann, die globalen Standards zu entwickeln, die nicht nur in Kanada, sondern auch in über 100 weiteren Rechtskreisen angewendet werden. Er schließt:

    Die Frage ist nicht, ob Kanada den IASB beeinflussen kann, sondern ob die Kanadier bereit sind, weiterhin als globale Bürger ihren Beitrag zu leisten - mit dem IASB und dem AcSB für die Standards zusammenzuarbeiten, die unserer Meinung nach den globalen Kapitalmärkten am besten dienen.

    Sie können sich den englischsprachigen Artikel von Cherry Reflections on Canada’s changeover to IFRS direkt von der Internetseite von CPA Canada herunterladen.

    Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

    12.08.2014

    EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 12. August 2014 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben hat.

    Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 12. August 2014 hier herunterladen.

    IASB ändert IAS 27, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

    12.08.2014

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben. Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

    Hintergrund

    Die Option der Anwendung der Equity-Methode war mit der Überarbeitung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS 2003 gestrichen worden, weil der IASB damals zu dem Schluss kam, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Equity-Methode ergeben, im Gesamtabschluss des Investors widergespiegelt werden un deshalb nicht auch noch im separaten Abschluss widergegeben werden müssten. Die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 Separate Abschlüsse übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten alledings dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und im Dezember 2013 den Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) herausgab, der den Vorschlag enthielt, die Option wieder zuzulassen.

    Die Erstellung separater Abschlüsse ist nach den IFRS nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen entsteht die Notwendigkeit, separate Abschlüsse zu erstellen, aus nationalen Vorschriften oder den Bedürfnissen von anderen Abschlussadressaten. In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht darüber hinaus vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, derzeit erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen.

     

    Änderungen

    Mit den Änderungen wird einem Unternehmen gestattet, Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bilanzieren:

    1. zu Anschaffungskosten,
    2. im Einklang mit IFRS 9 Finanzinstrumente (oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Unternehmen, die IFRS 9 noch nicht anwenden) oder
    3. unter Anwendung der Equity-Methode wie in  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures beschrieben.

    Die Bilanzierungsoption besteht nur je Klasse von Anteilen.

    Mit den Änderungen wird außerdem klargestellt, dass in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen nicht länger eine Investmentgesellschaft ist oder eine Investmentgesellschaft wird, die Bilanzierung dieser Änderung ab dem Zeitpunkt der Änderung des Status zu erfolgen hat.

    Folgeänderungen aus der Änderung von IAS 27 haben sich an IAS 28 zur Vermeidung eines potentiellen Konflikts mit IFRS 10 Konzernabschluss und an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ergeben.

     

    Anmerkungen

    Vor dem Hintergrund, dass die Definition von separaten Abschlüssen immer wieder zu Diskussionen führt, hat der IASB klarstellende Änderungen vorgenommen, die bekräftigen, dass separate Abschlüsse Abschlüsse sind, die zusätzlich zum Konzernabschluss oder zusätzlich zum Abschluss eines Investors erstellt werden, der keine Anteile an Tochtergesellschaften, aber Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures hält, bei denen die Anteile nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind.

    Der IASB hat davon Abstand genommen, Übergangserleichterung zu gewähren. Er argumentiert wie folgt:

    • Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen zu verwenden, die sie für die Konsolidierung ihrer Tochtergesellschaften im Konzernabschluss verwendet haben, ohne zusätzliche Prozesse zu initiieren.
    • Bei der erstmaligen Anwendung könnten Informationen verwendet werden, die im Abschluss der obersten Muttergesellschaft oder gegebenenfalls in Abschlüssen von zwischengeschalteten Unternehmen zu finden sind.
    • Die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss ist freiwillig und nicht verpflichtend.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden.

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

    Ergebnisse der 29. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    12.08.2014

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 31. Juli und 1. August 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

    Der Fachausschuss hat während seiner 29. Sitzung folgende Themen besprochen:

    Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

    Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 4. August 2014 zur Verfügung gestellt.

    Die 30. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 1. und 2. September 2014 in Berlin statt.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.