Dezember

AFRAC-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten

07.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum gemeinsam vom japanischen Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem italienischen Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) herausgegebenen Diskussionspapier mit dem Titel 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' veröffentlicht.

Ziel des Diskussionspapiers vom Juli 2014 ist, zur Debatte zur Bilanzierung und zu den Angaben zu Firmenwerten beizutragen. In ihm wird argumentiert wird, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre.

AFRAC begrüßt die Bemühungen der gemeinsamen Forschungsgruppe, die Vorzüge unterschiedlicher bilanzieller Behandlungen zu diskutieren. Nach Ansicht von AFRAC stellen Firmenwerte besondere immaterielle Vermögenswerte dar, was eine von anderen immateriellen Vermögenswerten abweichende Bilanzierung rechtfertige. Die Bestimmung der Nutzungsdauer von Firmenwerten könne sich als sehr schwierig erweisen und die Nutzungsdauern in einzelnen Fällen sehr kurz oder sehr lang sein. Dennoch sollte die grundlegende bilanzielle Behandlung für die Mehrheit der Fälle angemessen sein, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen möglich sein sollten. AFRAC stimmt mit dem Aussage überein, dass Firmenwerte systematisch abgeschrieben werden sollten, und stimmt den im Diskussionspapier vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung der Abschreibungsdauer zu. Allerdings ist AFRAC der Ansicht, dass der IASB eine Bandbreite an Abschreibungsdauern – im Sinne eines "Korridors" – vorgeben sollte, und schlägt dafür eine Zeitspanne von fünf bis 20 Jahren vor. Dieser Korridor sollte als widerlegbare Vermutung dienen – Unternehmen, die der Firmenwertabschreibung eine andere (kürzere oder längere) Nutzungsdauer zugrunde legen, sollten diese im Anhang begründen. Eine unbeschränkte Nutzungsdauer sollte jedoch nicht zulässig sein, wohingegen die sofortige Abschreibung eines Firmenwerts notwendig sein könne. Im Zusammenhang mit Werthaltigkeitsprüfungen schlägt AFRAC vor, diese für Firmenwerte, deren Abschreibungsdauer innerhalb des Korridors liegt, nur bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren vorzuschreiben. Die Stellungnahme enthält auch Anregungen für weitere Themen, die im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Firmenwerten überdacht werden könnten, wie beispielsweise die bilanzielle Behandlung von negativen Firmenwerten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Regierungsvorlage für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 veröffentlicht

07.12.2014

Zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 ist eine Regierungsvorlage veröffentlicht worden. Durch das RÄG 2014 soll das österreichische Bilanzrecht insgesamt modernisiert werden, und es sind weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Die Beschlussfassung ist noch für 2014 geplant.

Die Regierungsvorlage enthält im Vergleich zum Begutachtungsentwurf unter anderem folgende Änderungen (zitiert nach einer Zusammenfassung des AFRAC):

  • Anstelle einer Verpflichtung zur Passivierung bestimmter Aufwandsrückstellungen soll das derzeit bestehende Wahlrecht beibehalten werden.
  • Die Berechnung der Schwellenwerte gemäß § 221 UGB für Mutterunternehmen hat nur mehr für Aktiengesellschaften auf konsolidierter oder aggregierter Basis zu erfolgen – ursprünglich war die Berechnung auf konsolidierter oder aggregierter Basis für alle Rechtsformen vorgesehen.
  • Das Gliederungsschema der Bilanz wird um einen gesonderten Posten für aktive latente Steuern ergänzt.
  • Zusätzlich zu den schon im Begutachtungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Gliederungsschemas der GuV soll eine weitere Zwischensumme „Ergebnis nach Steuern“ eingefügt werden. Darin sind die Steuern vom Einkommen und Ertrag bereits berücksichtigt, nicht aber die sonstigen Steuern.
  • Die Übergangsregeln sehen jetzt die Möglichkeit vor, bisher unterlassene Zuschreibungen bis zur Realisierung der stillen Reserven in eine Zuschreibungsrücklage einzustellen und die Verteilungsmöglichkeit der Veränderung langfristiger Rückstellungen aufgrund der geänderten Bestimmungen über fünf Jahre umfasst nun auch die latenten Steuerrückstellungen.
  • Die Änderungen des Privatstiftungsgesetzes wurden vollständig gestrichen.
Die Regierungsvorlage sowie weiteres Informationsmaterial ist auf der Internetseite des Parlaments der Republik Österreich erhältlich.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen IOSCO-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen

06.12.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zu deren vorgeschlagenen Leitlinien im Zusammenhang mit nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen genommen. Wir unterstützen die Bemühungen um die Adressierung des Problems der alternativen Finanzkennzahlen, da es weit verbreitet ist, und sind der Meinung, dass den globalen Wertpapiermärkten am besten gedient wäre, wenn die Leitlinien in allen in IOSCO vertretenen Rechtskreisen einheitlich angewendet würden, ohne sie mit lokalen Vorschriften zu überlagern.

Einige Punkte merken wir jedoch an:

  • Damit die vorgeschlagenen Leitlinien möglichst wirksam sind, halten wir es für sinnvoll, dass IOSCO eine gemeinsame Definition von alternativen Finanzkennzahlen entwickelt, damit festgelegt werden kann, welche Kennzahlen den gemeinsamen Leitlinien unterliegen sollen.
  • Es ist für die wirksame Arbeit der globalen Kapitalmärkte wichtig, dass nationale und regionale Vorschriften mit einander in Einklang und nicht im Widerspruch zu global anerkannten Finanzberichterstattungsrahmenkonzepten stehen.
  • Wir stimmen zu, dass die vorgeschlagenen Richtlinien für jegliche alternative Finanzkennzahlen gelten sollten, auch wenn diese außerhalb des Abschlusses angegeben werden, da damit die Verantwortung der Standardsetzer für den Jahresabschluss anerkannt wird. Außerdem kann so Einheitlichkeit im Hinblick auf die Angabe von alternativen Finanzkennzahlen über die gesamte Jahresberichterstattung hinweg erzielt werden. Allerdings schlagen wir vor, dass IOSCO mit dem IASB zusammenarbeitet, um klarzustellen, was 'IFRS-Kennzahlen' sind.
  • Wir ermutigen IOSCO, einen einheitlichen Anwendungsbereich, eine einheitliche Anwendung und eine einheitliche Durchsetzung der vorgeschlagenen Leitlinien zu entwickeln, da wir davon ausgehen, dass auch Informationen auf Internetseiten und in anderen nicht regulierten Medien eingeschlossen sein sollen. Manche Wertpapieraufsichten regulieren Presseerklärungen und im Internet verfügbare Informationen, andere nicht.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

05.12.2014

Der IASB wird am 16. Dezember 2014 in seinen Räumen in London getagt. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB erörtert außerdem den IFRS für KMU, Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 und die Angabeninitiative.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 5. Dezember 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

'Integrierte Berichterstattung'

05.12.2014

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, reflektiert das Thema integrierte Berichterstattung.

Mit Paul Druckman, dem Vorstandsvorsitzenden des Internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat Robert Bruce kürzlich ein Interview über den Weg geführt auf dem sich der IIRC befindet. In seiner neuesten Kolumne lässt er das Interview noch einmal Revue passieren.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen IOSCO-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen

05.12.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zu deren vorgeschlagenen Leitlinien im Zusammenhang mit nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen genommen. In der Stellungnahme wird weiterer Klarstellungsbedarf angemerkt, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von alternativen Finanzkennzahlen.

Insgesamt unterstützt der Fachausschuss in seiner Stellungnahme zu den IOSCO-Vorschlägen vom September 2014 eine enge Definition von alternativen Finanzkennzahlen und ist der Meinung, dass diese nur diejenigen Kennzahlen umfassen sollte, die auf auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen übergeleitet werden können. Dies würde also beispielweise Zwischensummen und andere Zusammenfassungen von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Kapitalflüssen in den Rahmen der Definition bringen, aber wesentliche Leistungskennzahlen, die auf Grundlage nationaler Berichterstattungsvorschriften für den Lagebericht erstellt werden, daraus ausschließen.

In Bezug auf die Definition an sich, unterbreitet das DRSC folgende Anmerkungen:

  • Der Begriff "außerhalb des Abschlusses" sei nicht genügend klar und müsse genauer definiert werden, da es Kennzahlen gebe, die zwar im Abschluss berichtet würden, dem Wesen nach aber klar alternative Finanzkennzahlen seien.
  • Es bestehe die Gefahr, dass aus der Unterscheidung außerhalb/innerhalb des Abschlusses abgeleitet werde, was eine alternative Finanzkennzahl ist, d.h. eine Kennzahl würde nur qua Ort definiert, möglicherweise sogar im selben Berichterstattungspaket unterschiedlich.
  • Der Fachausschuss fände es hilfreich, wenn erläutert würde, was der Zweck der Unterscheidung zwischen "Erträgen" und "finanzieller Leistung" sei - nach Meinung des Fachausschusses ist das eine ein Unterbegriff des anderen, weshalb eine separate Aufführung in der Definition nicht notwendig sei.
  • Schließlich würde in der vorgeschlagenen Definition klargestellt, ob Finanzkennzahlen und alternative Finanzkennzahlen als demselben Zweck dienend angesehen werden sollten.

Der Fachausschuss geht in seinem Schreiben in weiteren Anmerkungen auch auf den Anwendungsbereich und Darstellungsfragen ein und bemerkt allgemein, dass er die Bemühungen von IOSCO, in Abstimmung mit Standardsetzern die regulatorischen Vorgaben für alternative Finanzkennzahlen zu koordinieren, unterstützt.

Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Mitschnitte der Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

05.12.2014

Vom 1. bis 2. Dezember haben die Fachausschüsse des DRSC zum Teil gemeinsam in Berlin getagt. Das DRSC hat jetzt Mitschnitte von den Sitzungen zur Verfügung gestellt.

Verknüpfungen auf die Mitschnitte auf der Internetseite des DRSC finden Sie nachfolgend. Aus technischen Gründen gibt es allerdings keine Mitschnitte vom ersten Sitzungstag des HGB-Fachausschusses und von der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse.

HGB-Fachausschuss

Besprochen wurden immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (kein Mitschnitt) und E-DRS 29 Konzerneigenkapital. Den verfügbaren Mitschnitte finden Sie hier.

HGB- und IFRS-Fachausschuss

Besprochen wurden Erwartungen eines Finanzvorstands an den Standardsetzer und DRS 20 Konzernlagebericht – Auswertung der Studie. Es gibt keine Mitschnitte.

IFRS-Fachausschuss

SEC könnte einen vierten Ansatz in Bezug auf die IFRS in den USA vorschlagen

04.12.2014

Bei einer Konferenz der US-amerikanischen Handelskammer am 3. Dezember 2014 erörterte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die derzeitige Situation und den möglichen Weg vorwärts in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten und sprach davon, möglicherweise einen vierten Ansatz in Betracht zu ziehen. Außerdem ging er in einiger Ausführlichkeit auf den gemeinsamen Erlöserfassungsstandard von IASB und FASB ein, bei dem er gewisse Bedenken äußerte.

Einleitend wies Schnurr darauf hin, dass das Thema IFRS seit seinem Amtsantritt im Oktober 2014 auf seiner Agenda sei, und er verwies auch auf eine Anmerkung der SEC-Vorsitzenden Mary Jo White vom Mai 2014, die gesagt hatte, dass die SEC hoffe "vergleichsweise bald" mehr zur Frage einer möglichen IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten sagen zu können. dabei merkte Schnurr jedoch auch an, dass "an allererster Stelle ... jeder Rat oder jede Empfehlung, die ich gebe, dem besten Interesse der US-amerikanischen Anleger gelten muss."

Zu generellen derzeitigen Stimmung in den Vereinigten Staaten sagte Schnurr, dass er immer noch überzeugt sei, dass die Staaten sich weiterhin einem einzigen Satz globaler Standards verpflichtet fühlten, die Situation habe sich aber seit der Zulassung der IFRS für ausländische Emittenten 2007 sehr deutlich geändert - einige Standards seien sehr viel näher an einander angeglichen, einige aber auch weiter voneinander entfernt. Der Ruf nach Übernahme oder Konvergenz sei dabei deutlich leiser geworden.

Es scheint nicht das zu geben, was ich eine deutliche Nachfrage nennen würde, ... dass der US-amerikanische Anleger nach eine deutlichen Zunahme von IFRS-Anwendung bei in den USA registrierten Unternehmen verlangt.

Von dieser allgemeinen Situationsanalyse ausgehend nannte Schnurr dann noch einmal die drei möglichen Ansätze in Bezug auf die Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten, die sich bisher herausgeschält haben:

  • direkte und vollständige Übernahme der IFRS (was Schnurr als "den Schlüssel an den IASB übergeben" bezeichnete),
  • Einrichten der Option für einheimische Unternehmen, IFRS-Abschlüsse einzureichen,
  • Einschlagen des Wegs der "Übernahmisierung", ein Ausdruck, der von Paul Beswick, dem früheren Leiter der Abteilung Rechnungslegung geprägt wurde und mit dem ein Zwischenweg zwischen Übernahme und Harmonisierung beschrieben werden soll.

Schnurr hielt fest, dass bei all diesen möglichen rechtliche und praktische Konsequenzen zu bedenken seien. Er selbst habe dies gemeinsam mit den SEC-Kommissaren seit seinem Amtsantritt vor acht Wochen getan. Dabei habe sich auch ein möglicher vierter Ansatz herausgeschält, den er hoffe in "nicht allzu ferner Zukunft" der Öffentlichkeit vorstellen und ihre Meinung dazu erbitten zu können. Schnurr führte diese Möglichkeit nicht weiter aus, sagte also nicht, ob es beispielweise zusätzliche Angaben, Überleitungen oder Ähnliches seien, die er sich vorstellen könne.

Schnurr wendete sich dann seinem zweiten großen Thema zu, dem gemeinsamen Erlöserfassungsstandard, der von IASB und FASB im Mai 2014 herausgegeben wurde. Er bekannte sich zu gewissen Bauchschmerzen angesichts der Umsetzungsfragen, die aufkämen. Es gäbe viele Sachverhalte, die von US-amerikanischen Anwendern aufgebracht würden, die seiner Meinung nach in drei große Kategorien zu fassen wären:

    1. Sachverhalte, die möglicherweise zu Änderungen an den Standards führen würden - Schnurr meinte, dass es in einigen Bereichen noch an der gewünschten Klarheit fehlen würde, und nannte insbesondere den Zeitpunkt der Erlöserfassung bei Lizenzen. 
    2. Sachverhalte, die daher rührten, dass die die Standards übergenau ausgelegt würden - hier nannte Schnurr beispielsweise die Zerlegung einfacher Erlöstransaktionen in mehrere Erfüllungspflichten, weil die Anwender glaubten, IASB und FASB hätten dies beabsichtigt. Hier müssten noch Prozesse gefunden werden, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden.
    3. Sachverhalte, die zwischen den beiden anderen Kategorien lägen - in diesem Fall seien womöglich interpretierende Leitlinien angebracht.

Die Menge der Anfragen stimmten Schnurr bedenklich, da er meinte, dass es wichtig sei, Einheitlichkeit bei den Ergebnissen gleicher Transaktionen zu wahren - Abweichungen in der Praxis könnten ein Zeichen sein, dass die Standards nicht genau genug artikuliert seien. FASB und SEC würden gemeinsam daran arbeiten, solche Abweichungen zu vermeiden - dies könnte auch dazu führen, dass der FASB vom konvergierten Standard in diesen Punkten abweichen würden.

Eine Aufzeichnung der Ausführungen von Schnurr in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der US-amerikanischen Handelskammer zur Verfügung (seine Ausführung beginne etwa nach 2:07:00 Stunden). Weitere Ausführungen von Schnurr mögen sich nächste Woche bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB), wo Schnurr als Redner geladen ist. Die Konferenz findet vom 8. bis 10. Dezember 2014 in Washington statt.

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung veröffentlicht

04.12.2014

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 30. September und 1. Oktober 2014 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Forschungsprogramm des IASB

Die Teilnehmer erörterten die Rolle von Forschung im Standardsetzungsprozess, die Rolle der nationalen Standardsetzer und die kurz- und langfristigen Projekte im Forschungsprogramm des IASB. Erörtert wurden die folgenden Projekte:

  • Dynamische Risikosteuerung,
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung,
  • Abzinsungssätze,
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode,
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital,
  • Fremdwährungsumrechnung,
  • Ertragsteuern,
  • Schulden - Änderungen an IAS 37,
  • Erfolgsberichterstattung,
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
  • Rohstoffindustrien/ immaterielle Vermögenswerte/ Forschung und Entwicklung.

Die Vorsitzende bat die Teilnehmer auch, den IASB über mögliche Forschungsprojekte zu unterrichten, die sich bisher noch nicht auf der Agenda befinden.

IPSASB-Themen

Die Teilnehmer erörterten das Rahmenkonzeptprojekt des IPSASB, das derzeit das wesentliche strategische Projekt des IPSASB ist, sowie weitere laufende Projekte. Es wurde festgehalten, dass Leitlinien zu Sozialleistungen noch eine große Lücke in der IPSASB-Literatur darstellen. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Führungsstruktur des IPSASB wurde festgehalten, dass es wahrscheinlich sei, dass der IPSASB mit einem separaten Aufsichtsgremium unter der Ägide des IFAC verbleibt.

Termine

Der Ort der nächsten IFASS-Sitzung wurde von Jordanien nach Dubai verlegt. Die zeitliche Planung (23. und 24. März 2015) wurde nicht geändert.

Berichte von laufenden Projekten von IFASS-Mitgliedern

Die Teilnehmer ließen sich über den aktuellen Stand von vier laufenden Projekten von IFASS-Mitgliedern unterrichten: 'Wertminderung und Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten' (OCI, EFRAG, ASBJ)', 'Die Equity-Methode' (EFRAG), 'Probleme im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung' (FRC) und 'Separate Abschlüsse' (EFRAG, ICAC, OIC, RJ).

Wirtschaftliche Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Korea

Der Vorsitzende des koreanischen Standardsetzers KASB erklärte, dass die IFRS-Übernahme in Korea gut voranschreite. Er nannte einige Details des Übergangsprozesses, verglich koreanische Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und berichtete über eine einschlägige Literaturstudie.

Änderung am Prozess des IFRS Interpretations Committee

Der Vertreter des IASB erläuterte, dass der IASB bessere Nachweise für Abweichungen in der Praxis suche, und bat die Teilnehmer, dem Stab des IASB Beispiele für solche Abweichungen mitzuteilen. Er erwähnte auch, dass der IASB verstehen wolle, wie in den Rechtskreisen lokal Rückmeldungen eingeholt werden. Dabei bat er darum, dass der IASB informiert werde, wenn sich Überschneidungen ergeben sollten, da der IASB sich aus Rückmeldungen aus vielen Quellen verlasse. Die Teilnehmer erörterten ausführlich "NIFRICs" (negative IFRIC-Agendaentscheidungen), die von manchen als verbindlicher Literatur äquivalent angesehen werden. Der Vertreter des IASB erläuterte, dass NIFRICs in einigen Fällen als erläuternde Materialien angesehen werden könnten. Die Teilnehmer waren der Meinung, dass diese Diskussion Gefahr liefe, das Konzept der prinzipienbasierten Standards zu unterlaufen. Es sei wichtig, völlig klar sei, was verbindlich und was erläuternd sei. Die Vorsitzende von IFASS regte an, dass das Interpretations Committee in den NIFRICs stets klarstellen sollte, dass die Kommentare des Committees erläuternd sein könnten, aber nie verbindlich sind.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer wendeten sich dann einer Reihe von Fachfragen zu. Erörtert wurden:

  • Pensionspläne,
  • Darstellung von Umkehrungen von Fair-Value-Anpassungen bei Unternehmenszusammenschlüssen,
  • Erlöserfassung während der Konstruktionsphase im Fall von Dienstleistungsvereinbarungen und
  • die EU-Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung.

Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern

Die Teilnehmer erörterten drei neue Projekte, die von IFASS-Mitgliedern aufgenommen worden sind: 'Das Rechnungslegungslabor' (FRC) mit Informationen zum Zweck des Labors, seiner Struktur und laufenden Projekten; 'Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen im öffentlichen und Privatsektor' (AcSB), was die Teilnehmer mit Berichten über die Rechnungslegungssysteme in verschiedenen Rechtskreisen ergänzten; und 'Klassifizierung von Ansprüchen' (EFRAG), ein Papier, das von den Teilnehmern als "sehr hilfreich bei der Behandlung eines uralten Problems" begrüßt wurde.

Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des malaysischen Standardsetzers (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) herunterladen.

Gesprächsrunde des FASB zu Angaben

03.12.2014

Am 1. Dezember 2014 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Gesprächsrunde zum Thema Angaben abgehalten. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion stellten FASB, IASB (vertreten durch den leitenden Direktor für fachliche Angelegenheite, Alan Teixeira) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC stellten ihre jeweiligen Projekte zu Angaben vor und diskutierten diese dann mit Standardsetzern, Regulierern, Erstellern, Adressaten, Prüfern und Gesetzesvertretern.

Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass es verschiedene Barrieren beim Erreichen von Angaben gibt, die tatsächlich ein Bild des Unternehmens und seiner Tätigkeiten bieten und nicht nur eine Befolgung von Vorschriften darstellen. Zu diesen Barrieren gehörten auch Angst vor rechtlichen Konsequenzen und Regulierungsvorschriften. Einige Teilnehmer erkannten auch die Schwierigkeit an, die es beim Ordnen und Zusammenführen von großen Datenmengen in den Angaben eines Unternehmens gibt. Gerade in dem Punkt waren sich viele Teilnehmer aber auch einig - die Wirksamkeit von Angaben muss durch eine bessere Darstellung im Abschluss und nicht durch weniger Angaben bewirkt werden. Möglichkeiten, die aufgezeigt wurden, betrafen die Nutzung von technologischen Möglichkeiten bei der Verwaltung, Zusammenfassung und Darstellung von Informationen und die Möglichkeiten, die sich eine Schwerpunktlegung auf wesentliche und relevante Informationen ergeben.

Der FASB hat bisher nur eine kurze Presseerklärung zur Gesprächsrunde auf seiner Internetseite veröffentlicht, will aber in Kürze eine Aufzeichnung der Diskussionen zur Verfügung stellen.

Correction list for hyphenation

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