Dezember

Beiträge zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

03.12.2014

Die EU-Kommission hat die Beiträge, die zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in Europa eingegangen sind, öffentlich zugänglich gemacht.

Die Konsultation war im August 2014 angestoßen worden, um zu eruieren, ob die Einführung der IFRS die Wirksamkeit der europäischen Kapitalmärkte durch erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen gesteigert hat.

Zugang zu den eingereichten Beiträgen haben Sie hier. Die EU-Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation zu veröffentlichen.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

03.12.2014

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche Nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2014 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2014 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Führende Investmentgesellschaften treten neuem Investorprogramm des IASB bei

02.12.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein neues 'Investors in Financial Reporting'-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) einzubinden.

Kernstück des Programms ist eine Erklärung gemeinsamer Überzeugungen, das von allen Teilnehmer unterzeichnet wird und mit dem

  • die Bedeutung hochwertiger transparenter Berichterstattung für die Vertrauensbildung in die Kapitalmärkte und für das Fällen von Anlageentscheidungen hervorgehoben wird,
  • der IASB öffentlich bekräftigt, weiterhin die Sichtweisen der Anleger bei der Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards suchen und berücksichtigen wird und
  • die Anleger ihre Unterstützung hochwertiger Finanzberichterstattungsstandards durch die Zusammenarbeit mit dem IASB zum Ausdruck bringen, indem sichergestellt wird, dass die Position der Anleger klar artikuliert und im Standardsetzungsprozess berücksichtigt wird.

Als Teil des Programms verpflichten sich die Investmentfirmen zu einem fortlaufenden Dialog, auf Unterstützung der Unternehmensleitung für das Programm und auf Zugang zu Analysten und Portfoliomanagern. Im Gegenzug hat der IASB einen verbesserten Kommunikationskanal, durch den die Standardsetzung beeinflusst werden kann, die Entwicklung von auf Investoren zugeschnittenen Webcasts, das Verfassen anlegerfreundlicher Artikel zu vorgesehenen Änderungen, die Gewährung von Zugang zu IASB-Mitgliedern und Stabsmitarbeitern und das Abhalten von auf Investoren ausgerichtete Lehreinheiten zugesagt.

Weitere Informationen zum neuen Programm in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Vorsitzender gibt sich zuversichtlich im Hinblick auf die Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

01.12.2014

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) über den glaubwürdigen Aufbau einer Kapitalmarktunion gesprochen.

In seiner Rede ging Hoogervorst insbesondere darauf ein, dass der Erfolg einer europäischen Kapitalmarktunion im Wesentlichen davon abhänge, internationales Kapital anzuziehen, was wiederum stark von der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards abhänge. in diesem Zusammenhang ging Hoogervorst auch auf die Konsultation zu den IFRS in der EU ein, bei der es um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU geht.

Hoogervorst gab sich zuversichtlich:

Wir erwarten nicht, dass diese Evaluierung ergeben wird, dass die IFRS perfekt sind, denn wir wissen, dass dies nicht der Fall ist. Dennoch sind wir recht zuversichtlich, dass das Urteil sein wird, dass insgesamt die IFRS eine positive Auswirkung auf die europäische Wirkung gehabt haben.

Hoogervorst begründete dies mit der Einführung einer einheitlichen Rechnungslegungssprache, verbessertem Anlegerschutz, den fairen Bedingungen für Anleger, die auch faire Bedingungen für Unternehmen bewirkt haben, und der zunehmenden Verbreitung der IFRS weltweit.

Gleichzeitig hielt Hoogervorst fest, dass die europäische Meinung vom IASB stets geschätzt und berücksichtigt würde - nicht zuletzt weil man stets die Konsequenz einer Nichtübernahme im Hinterkopf habe. Und dennoch müsse sich Europa auch bewusst sein, dass der IASB als globale Organisation nicht nur auf Europa hören könne. Deshalb werde die Konsultation sicher auch zu kritischen Anmerkungen führen; und der IASB werde gerechtfertigte Kritik sicher zu Herzen nehmen. Und dennoch werde der IASB Unabhängigkeit stets als hohes Gut betrachten und Sonderinteressen als diese einzuordnen wissen, während das öffentliche Interesses stets höchstes Gut bleiben werde.

Zugang zum Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Telefonkonferenz der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten

01.12.2014

Die Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) wird am 3. Dezember 2014 eine erste Telefonkonferenz abhalten.

Öffentliche Diskussion des DRSC zu diversen Entwürfen des IASB

01.12.2014

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 12. Januar 2015, 13:00h (bis circa 17:00h) zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Besprochen werden sollen

  • das Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung,
  • der Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie der erläuternden Beispiele für IFRS 13),
  • der Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung und
  • der noch im Dezember 2014 erwartete Entwurf zur Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeiten.

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen.

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 5. Januar 2015 an.

AFRAC veröffentlicht eine neue und eine geänderte Stellungnahme

01.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme "Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach UGB" und eine Änderung der Stellungnahme "Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" veröffentlicht.

Die neue Stellungnahme gilt den Grundsätzen der Folgebewertung von Beteiligungen, der Ermittlung des beizulegenden Werts, den Untergrenzen des beizulegenden Werts und der Anwendung der Generalklausel für den Anhang. Außerdem wurde die Frage der Wertminderungen von Beteiligungen aus der Stellungnahme zu Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen in die neue Stellungnahme umgegliedert.

Folgende Dolumente stehen Ihnen auf der Internetseite des AFRAC zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.