DRSC stellt Überarbeitung von DRS 17 vorerst ein, um Ergebnisse der Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie abzuwarten

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09.12.2014

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Seit den Änderungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) im Mai 2013 wurde darin eine deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Detaillierung und Strukturierung der Angaben zur Vorstandsvergütung empfohlen. Daher hatten die Fachausschüsse des DRSC beschlossen, die Regelungen von DRS 17 zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, und unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe verschiedene Alternativen erörtert.

Da die derzeit in der Entwicklung befindlichen Änderungen der Aktionärsrechte-Richtlinie allerdings vermutlich unmittelbare Auswirkungen auf die Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung – und somit auf DRS 17 – haben werden, haben sich die Fachausschüsse entschieden, ihre derzeitigen Arbeiten an DRS 17 auszusetzen, den bei den Anwendern zu erwartenden Aufwand im Zusammenhang mit der Änderungshäufigkeit von Rechnungslegungsstandards in Grenzen zu halten und den Anwendern nicht zuzumuten, sich binnen kurzer Zeit zweimal mit einer Überarbeitung des DRS 17 befassen zu müssen. Die mit der geänderten Richtlinie zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen sollen deshalb bei den Arbeiten an DRS 17 berücksichtigt werden, um somit eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.

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