Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IFRS 2

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16.12.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten, veröffentlicht.

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Sachverhalte erwogen:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Im Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG allgemein der Analyse der Sachverhalte durch den IASB zu und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings ist EFRAG der Meinung, dass in Bezug auf den zweiten Sachverhalt die vorgeschlagene Klassifizierung den wirtschaftlichen Gehalt widerspiegelt, sodass eine Behandlung als Ausnahme überflüssig ist.

Generell zeigt sich EFRAG besorgt, dass die Einzeladressierung von mehr und mehr spezifischen Bedingungen verschiedener anteilsbasierter Vergütungspläne zu immer komplexeren Vorschriften in IFRS 2 führt. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB eine allgemeinere Überprüfung von IFRS 2 in Erwägung ziehen sollte, in deren Rahmen Umsetzungsfragen prinzipienbasiert angegangen werden können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 30. Januar 2015 erbeten.

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