Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen IOSCO-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen

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06.12.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zu deren vorgeschlagenen Leitlinien im Zusammenhang mit nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen genommen. Wir unterstützen die Bemühungen um die Adressierung des Problems der alternativen Finanzkennzahlen, da es weit verbreitet ist, und sind der Meinung, dass den globalen Wertpapiermärkten am besten gedient wäre, wenn die Leitlinien in allen in IOSCO vertretenen Rechtskreisen einheitlich angewendet würden, ohne sie mit lokalen Vorschriften zu überlagern.

Einige Punkte merken wir jedoch an:

  • Damit die vorgeschlagenen Leitlinien möglichst wirksam sind, halten wir es für sinnvoll, dass IOSCO eine gemeinsame Definition von alternativen Finanzkennzahlen entwickelt, damit festgelegt werden kann, welche Kennzahlen den gemeinsamen Leitlinien unterliegen sollen.
  • Es ist für die wirksame Arbeit der globalen Kapitalmärkte wichtig, dass nationale und regionale Vorschriften mit einander in Einklang und nicht im Widerspruch zu global anerkannten Finanzberichterstattungsrahmenkonzepten stehen.
  • Wir stimmen zu, dass die vorgeschlagenen Richtlinien für jegliche alternative Finanzkennzahlen gelten sollten, auch wenn diese außerhalb des Abschlusses angegeben werden, da damit die Verantwortung der Standardsetzer für den Jahresabschluss anerkannt wird. Außerdem kann so Einheitlichkeit im Hinblick auf die Angabe von alternativen Finanzkennzahlen über die gesamte Jahresberichterstattung hinweg erzielt werden. Allerdings schlagen wir vor, dass IOSCO mit dem IASB zusammenarbeitet, um klarzustellen, was 'IFRS-Kennzahlen' sind.
  • Wir ermutigen IOSCO, einen einheitlichen Anwendungsbereich, eine einheitliche Anwendung und eine einheitliche Durchsetzung der vorgeschlagenen Leitlinien zu entwickeln, da wir davon ausgehen, dass auch Informationen auf Internetseiten und in anderen nicht regulierten Medien eingeschlossen sein sollen. Manche Wertpapieraufsichten regulieren Presseerklärungen und im Internet verfügbare Informationen, andere nicht.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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