SEC-Vertreter deuten an, dass eine freiwillige zusätzliche Angabe von IFRS-Informationen eine weitere Alternative in Bezug auf die IFRS-Anwendung in den USA sein könnte

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08.12.2014

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB haben sich Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und Julie Erhardt, stellvertretende Leiterin der Abteilung, zum möglichen Weg vorwärts in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten geäußert. Beide erwähnten in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der freiwilligen Angabe von IFRS-Informationen zusätzlich zum US-GAAP-Abschluss.

Schnurr hatte bereits letzte Woche bei einer Konferenz der US-amerikanischen Handelskammer gesagt, dass sich die SEC bei ihren Überlegungen nicht nur auf die drei bisher erarbeiteten Möglichkeiten (direkte und vollständige Übernahme der IFRS, Einrichten der Option für einheimische Unternehmen, IFRS-Abschlüsse einzureichen, Einschlagen des Wegs der "Übernahmisierung") konzentrieren würde, sondern auch weitere Möglichkeiten untersuchen wolle. Als ein Beispiel für eine solche weitere Möglichkeit (und er betonte ausdrücklich, dass dies nur ein Beispiel sei) nannte Schnurr die freiwillige zusätzliche Angabe von IFRS-Informationen zusätzlich zum verpflichtenden US-GAAP-Abschluss:

Beispielsweise hören wir, dass einige inländische Unternehmen jetzt oder in naher Zukunft eventuell IFRS-basierte Finanzinformationen zusätzlich zu auf US-GAAP basierenden Informationen, die sie für Zwecke der Einreichung bei der SEC erstellen, zur Verfügung stellen wollen. Allerdings gibt es da regulatorische Hürden, die Emittenten möglicherweise davon abhalten würden, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, da IFRS-basierte Informationen für inländische Emittenten nach den aktuellen SEC-Vorschriften als "nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen" gelten. Sollten IFRS-basierte Informationen weiter hin als nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen angesehen und den entsprechenden Vorschriften für alternative Finanzkennzahlen unterliegen oder sollten wir sie anders betrachten? Nach dieser neuen Denkweise wären Emittenten, die nicht glauben, dass IFRS-basierte Informationen für Anleger nützlich sind, nicht gezwungen, die wie wir hören in einigen Fällen signifikanten Umsetzungskosten zu tragen.

Erhardt untersuchte in ihrer Rede die IFRS-Bereitschaft oder -Bedürfnisse von drei Gruppen in den Vereinigten Staaten - den Anlegern, den Emittenten und den Regulierern - und zeichnete dabei Entwicklungen der letzten zehn Jahre nach. Bei den institutionellen Anlegern glaubte sie eine zunehmende IFRS-Kenntnis ausmachen zu können, vor allem bei Anlegern, die auch außerhalb der USA investieren. Bei Kleinanlegern kam sie allerdings zu dem Schluss, dass diese sich, so sie überhaupt Abschlüsse läsen, mit US-GAAP sehr viel wohler fühlten. Bei international tätigen Emittenten machte sie klar ein zunehmendes IFRS-Denken aus; US-GAAP würde eher noch mitgeführt um heimischen Vorschriften genügen zu können. Auch US-Tochtergesellschaften von ausländischen Unternehmen führen oft zweigleisig, da sie für ihren separaten Abschluss US-GAAP benötigten und gleichzeitig IFRS-Informationen an ihre Mütter liefern müssten. Bei den US-orientierten Unternehmen stellte Erhardt weder einen Wunsch noch das Bedürfnis fest, IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Aus Sicht des Regulierers, also der SEC, hielt Erhardt fest, dass die Zulassung von IFRS-Abschlüssen ausländischer Unternehmen ohne Überleitung der Preis dafür sei, dass US-Anleger im Schutz des heimischen Kapitalmarkts in ausländische Unternehmen investieren könnten. Ein Argument für oder gegen eine generelle IFRS-Übernahme sah sie darin nicht. Dennoch sah auch sie die Zeit für eine informierte öffentliche Diskussion zu den IFRS gekommen und nannte noch einmal ausdrücklich die Möglichkeit der freiwilligen ergänzenden Angabe von IFRS-Informationen:

Lassen Sie mich mit den Worten schließen, dass ich hoffe, dass Sie sich unabhängig davon, ob Sie IFRS-Entwicklungen in den letzten zehn Jahren verfolgt haben, jetzt besser in der Lage fühlen, in einen sinnvollen und durchdachten Dialog sowohl zum von Jim heute Morgen erwähnten Beispiel der Erleichterung der möglichen freiwilligen ergänzenden Angabe von IFRS-basierten Informationen durch US-Emittenten als auch anderen Alternativen einzutreten.

Dass der Dialog fortgesetzt werden sollte, wurde in beiden Reden festgehalten. Schnurr führte aus, dass er hoffe, in den "nächsten Monaten" bereit zu sein, alle Alternativen und ihre Probleme und Bedenken mit den anderen Kommissaren und der Vorsitzenden der SEC, Mary Jo White, zu erörtern, um zu einer endgültigen Empfehlung zu gelangen. Er stellte fest:

Die Vorsitzende White und ich erkennen beide, dass jegliche weitere Unsicherheit in Bezug auf die IFRS zu Unbehagen bei Anlegern weltweit führt. Daher ist es eine meiner Prioritäten, der Kommission in naher Zukunft eine Empfehlung vorzustellen, mit der hoffentlich dieses Unbehagen aufgelöst oder zumindest gemindert werden kann.

Beide Reden sind in englischer Sprache als Manuskripte auf der Internetseite der SEC verfügbar. Schnurrs Rede, in der er auch andere Themen wie beispielsweise Erlöserfassung anschnitt, finden Sie hier. Zu Erhardts Rede gelangen Sie hier.

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