CDSB bittet um Stellungnahmen zum aktualisierten Rahmenkonzept zur Umweltberichterstattung

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20.02.2014

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat einen Konsultationsentwurf der zweiten Auflage seines CDSB-Rahmenkonzepts veröffentlicht, das bei der Erstellung und Präsentation von umweltbezogenen Informationen für Anleger helfen soll. Im Vergleich zum bestehenden Rahmenkonzept wird im Entwurf vorgeschlagen, den Umfang der Umweltberichterstattung über Klimawandelfragen hinweg auszudehnen und Informationen zu natürlichen Kapitalien in Form von Wasser- und Waldvorräten aufzunehmen.

Im Entwurf wird die Erstellung und Zurverfügungstellung von umweltbezogenen Informationen dargestellt, die in 'üblichen Berichten' enthalten sind oder diesen beigefügt werden. Diese sind jährliche Berichtspakete, die nach rechtskreisspezifischen Gesetzen erstellt werden und Abschlüsse mit entsprechenden Anhängen mit umfassen, die anhand eines Rechnungslegungsrahmens wie beispielsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden. Andere Finanzberichterstattungsformate wie beispielsweise die Lageberichterstattung werden ebenfalls mit einbezogen, wo dies relevant erscheint. Der CDSB hält das Rahmenkonzept außerdem auch für für kleine und mittelgroße Unternehmen angemessen.

Umweltbezogene Informationen, die vom Rahmenkonzeptentwurf abgedeckt werden, beinhalten die folgenden: Treibhausgase, Waldbestand bedrohende Wirtschaftsgüter (Biotreibstoff, Viehhaltungsprodukte, Palmöl, Soja und Holz), Wasser und fossile Brennstoffvorräte. Insgesamt wird mit dem Rahmenkonzept die Angabe von Umweltinformationen gefordert, die Adressaten von üblichen Abschlüssen Folgendes ermöglichen sollen:

  • Beurteilung, wie ein Unternehmen Umweltkapitalien verwaltet, verwendet und benötigt,
  • Beurteilung, welche Umweltkapitalien sich im Besitz eines Unternehmens befinden, wie diese verwendet und verbraucht werden, wie dieser Verbrauch gemessen wird und welche Vorsorge es gibt,
  • Beurteilung, welche Ausstöße es gibt (Treibhausgase, verschmutztes Wasser),
  • Beurteilung der Verfügbarkeit, Qualität, Preise und der Zugänglichkeit von Umweltkapitalien,
  • Beurteilung der Geschäftschancen und -risiken im zusammenhang mit diesen Punkten und
  • Beurteilung der Reaktion auf Umweltherausforderungen, beispielsweise auf die Verringerung oder Erschöpfung von Vorräten, auf den Klimawandel, auf regulatorische Beschränkungen und auf Erwartungen der Gesellschaft.

Das Rahmenkonzept ist in eine Reihe von Abschnitten unterteilt, die der Identifizierung und Bestimmung der zu berichtenden Informationen, der Umweltberichtspraxis eines Unternehmens und Leitlinien dazu gewidmet sind, wie Bericht zu erstatten ist, um sicherzustellen, dass die Qualität der an Anleger übermittelten Informationen aufrechterhalten wird. Jeder dieser Abschnitte beinhaltet eine Reihe von Vorschriften, die einzuhalten sind, wenn die Einhaltung des Rahmenkonzepts in Anspruch genommen werden soll. Ein separater Abschnitt enthält Leitlinien zu verwandten Sachverhalten wie beispielsweise Angabewerkzeugen, Standards und Methoden, die gegenwärtig übliche Praxis sind.

Im vorgeschlagenen Rahmenkonzept wird festgehalten, dass es entwickelt wurde, um bestehende Ansätze in Bezug auf die Berichterstattungspraxis, die der Angabe von Umweltinformationen dienen, zu ergänzen und zu unterstützen und nicht zu doppeln. Genannt werden die folgenden Ansätze:

  • Finanzberichterstattungsvorschriften des IASB (einschließlich des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung) und anderer Gremien,
  • Gesetzesvorschriften und Leitlinien, die von Regulierer herausgegeben werden (beispielsweise zu Treibhausgasemissionen),
  • sich in Entwicklung befindliche oder finalisierte freiwillig anzuwendende Rahmenkonzepte wie beispielsweise das Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung des IIRC, die G4-Leitlinien von GRI, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen oder die Vorschriften der 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen,
  • verschiedene andere Ansätze wie beispielsweise Das Treibhausgasprotokoll: Ein Bilanzierungs- und Berichterstattungsstandard für Unternehmen, der vom Weltressourceninstitut (World Resources Institute, WRI) entwickelt wurde.

Ebenso wie beim Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung des IIRC liegt der Schwerpunkt des vorgeschlagenen CDSB-Rahmenkonzept auf den Bedürfnissen der Anleger als primäre Nutzer der Informationen. Es wird festgehalten, dass "Unternehmen von fortwährendem Zufluss von 'Kapital' aus verschiedenen Quellen einschließlich des Finanzsystems und der Umwelt, die natürliches Kapital zur Verfügung stellt, abhängen" und dass das Rahmenkonzept "Anleger in die Lage setzt, ihre Pflicht in Bezug auf verantwortliche Nutzung beider Arten von Kapital zu erfüllen".

Das Rahmenkonzept ist auf eine freiwillige Nutzung ausgerichtet. Zum Entwurf kann bis zum 19. Mai 2014 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des CDSB.

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