DRSC-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2012-2014

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14.02.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2012-2014 genommen. Der Fachausschuss zeigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen mit Ausnahme der an IAS 19 im Wesentlichen einverstanden.

Der IASB hat seinen Entwurf im Dezember 2013 veröffentlicht und darin Änderungen an vier Standards vorgeschlagen.

Bezüglich IFRS 7 und den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Verwaltungsverträge wird in der DRSC-Stellungnahme eine Präzisierung des Begriffs "involvement" (fortgesetztes Engagement) angeregt. Außerdem wird am Beispiel von IFRS 7 darauf hingewiesen, dass fast alle IFRS-Änderungen eine Auswirkung auf Zwischenberichte haben, was der IASB künftig gegebenenfalls genauer bedenken sollte.

Die Änderung zu IAS 19 wird kritisch gesehen. Zum einen ließe die vorgesehene Wortlautänderung dennoch die Frage offen, ob/wann Anleihen einer gesamten Währungszone oder gar weltweit (sofern währungsgleich) zu berücksichtigen seien. Zum anderen sei weiterhin ungeklärt, warum Staatsanleihen keine Mindestqualität erfüllen müssen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung der Diskontierung in IAS 19 unklar bleibe – deren Festlegung wäre aber bei potenziellem Auslegungsspielraum in Diskontierungsfragen sehr nützlich.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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