EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zum Rahmenkonzept

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04.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zum Rahmenkonzept veröffentlicht, das dieser im Juli 2013 herausgegeben hatte.

EFRAG begrüßt das IASB-Projekt zur Überarbeitung/Finalisierung des Rahmenkonzepts, da europäische Anwender einschließlich EFRAG immer wieder die Aufnahme des ursprünglich gemeinsam mit dem FASB betriebenen Projekts gefordert hatten. EFRAG stimmt auch vielen Vorschlägen zu, die in das im Rahmen der Wiederaufnahme als alleiniges IASB-Projekt veröffentlichte Diskussionspapier aufgenommen wurden, auch wenn man der Meinung ist, das diese der Verfeinerung oder Modifizierung bedürfen. In einigen weiteren Punkten stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB allerdings nicht zu.

Die Kernaussagen in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

  • Der IASB weist darauf hin, dass eine erneute Erörterung der Kapitel 1 und 3 des derzeitigen Rahmenkonzepts nicht vorgesehen ist. Da EFRAG die derzeitige Behandlung von verantwortlicher Unternehmensführung, Verlässlichkeit und Vorsicht nicht unterstützt, lehnt EFRAG diesen Ansatz ab.
  • EFRAG begrüßt, dass im Diksussionspapier die vorläufige Sichtweise geäußert wird, das Abschlüsse relevanter gestaltet werden können, wenn die Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung mit berücksichtigt wird. EFRAG glaubt, dass es wichtig ist, dass kein Standard verhindert, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle widerspiegeln können.
  • Im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion um die Frage, was am besten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollte und was im sonstigen Gesamtergebnis, ist EFRAG der Meinung, dass das Rahmenkonzept eine Defintion oder eine Beschreibung der Gewinn- und Verlustrechnung bieten sollte.
  • In Bezug auf Elemente des Abschlusses und Ansatz stimmt EFRAG zu, dass die gegenwärtigen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden nicht einheitlich interretiert werden und stimmt im Wesentlichen den vorgeschlagenen neuen Definitionen zu. EFRAG schlägt aber vor, der der IASB die neuen Definitionen auf mögliche Interpretationen testen sollte. Trotz der allgemeinen Unterstützung weist EFRAG darauf hin, dass faktische Verpflichtungen zu eng definiert seien. In Bezug auf die Definition eines Vermögenswerts merkt EFRAG an, dass diese dazu führen kann, dass mehr Vermögenswerte identifiziert werden könnten als derzeit der Fall ist.
  • Im Rahmenkonzept wird auch die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital thematisiert. Allerdings unterstützt EFRAG keinen der beiden vorgeschlagenen Ansätze; beide würden bedeutende Probleme aufwerfen, die nach Meinung von EFRAG nicht ausreichend untersucht und im Diskussionspapier nicht dargestellt würden. EFRAG empfiehlt, dass der IASB nicht versuchen sollte, die konzeptionelle Grundlage für diese Unterscheidung im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu klären. Vielmehr sollte der IASB dazu eine parallele, aber getrennte und sehr viel umfassendere Diskussion führen.
  • Im Hinblick auf Angaben und die derzeitige Diskussion um die Angabenüberlast gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass die Vorschläge des IASB im Diskussionspapier (und in weiteren Projekten) in die richtige Richtung gehen, EFRAG ist aber der Meinung, dass das Rahmenkonzept weitergehen und eine den IASB disziplinierende Wirkung übernehmen könne.
  • EFRAG weist auch darauf hin, dass es nicht nur (seltene) Fälle geben kann, in denen sich der IASB über bestimmte Aspekte des Rahmenkonzepts hinwegsetzt, sondern dass auch das jetzt entwickelte Rahmenkonzept in Konflikt zu bestehenden Standards stehen kann. Der IASB sollte diese potentiellen Konflikte untersuchen, da sie auch auch Fehler der bestehenden Standards hinweisen könnten, vor allem aber sollte er nach Meinung des IASB klären, wie in diesen Fällen mit dem Rahmenkonzept umgegangen werden sollte.

Die englischsprachige Stellungnahme in voller Länge finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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