ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen

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13.02.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat vorgeschlagene 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Ziel der Leitlinien ist, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu erhöhen, Informationsasymmetrie bei den Adressaten zu reduzieren, eine einheitliche Anwendung und Darstellung von alternativen Profitkennzahlen (im Entwurf 'Alternative Performance Measures' (APM) genannt) zu erreichen und schlussendlich "dazu beizutragen, das Vertrauen in die Genauigkeit und Nützlichkeit von Finanzinformationen wieder herzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern".

Obwohl Abschlüsse und andere Finanzinformationen nach einschlägigen Rahmenkonzepten erstellt werden, die zu relevanten und verlässlichen Informationen führen sollten, scheint es bisweilen einen Bedarf bei Adressaten und Emittenten an zusätzlichen Informationen zu geben, die darauf abzielen, zu einem besseren Verständnis der Lage und der Leistung eines Unternehmens beizutragen. Diese zusätzlichen Informationen werden oft in die Abschlüsse oder Dokumente aufgenommen, die den Abschlüssen beigefügt werden, und bestehen oft in Neuberechnungen von Informationen, die bereits zur Verfügung gestellt wurden, oder neuen Kennzahlen, die das Verständnis dieser Informationen verbessern sollen.

ESMA erkennt die Bedeutung von APM an, die diese für Adressaten bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf Anlagen haben können, und erst kürzlich gestand der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst in einer Rede ein, dass Ersteller und Analysten "möglicherweise nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Maßzahlen brauchen, um ihre Darstellung oder Beurteilung des Unternehmens auszufeilen". ESMA ist jedoch besorgt hinsichtlich der beträchtlich voneinander abweichenden zusätzlichen Finanzdaten, die in manchen Fällen nicht leicht von den Abschlussdaten abzuleiten oder mit diesen in Einklang zu bringen sind. Außerdem sind diese zusätzlichen Informationen oft nicht definiert und ermangeln Vergleichsdaten.

ESMA hat deshalb Leitlinien entwickelt, die dem Konzept und der Bezeichnung von APM, Leitlinien für die Darstellung von APM und der Einheitlichkeit der Anwendung von APM gewidmet sind. Die wesentlichen Vorschriften in den vorgeschlagenen Leitlinien sind:

    1. Emittenten sollten verwendete APM und ihre Komponenten definieren und die gewählte Berechnungsgrundlage erklären.
    2. APM sollten sinnvolle Bezeichnungen erhalten, die die Methodologie und die Grundlage der Berechnung erkennen lassen, um zu vermeiden, dass den Adressaten irreführende Botschaften übermittelt werden.
    3. Emittenten sollten alle verwendeten APM und ihre Definition im Anhang des veröffentlichten Dokuments angeben.
    4. APM sollten auf den relevantesten Betrag übergeleitet werden, der im Abschluss enthalten ist, wobei jeder Überleitungsschritt separat identifiziert und erläutert werden sollte.
    5. Emittenten sollten den Kontext jeder verwendeten APM erläutern, sodass Adressaten verstehen können, welche Information die jeweilige APM ihnen vermitteln soll.
    6. APM, die außerhalb des Abschlusses zur Verfügung gestellt werden, sollten weniger prominent, betont und verbindlich dargestellt werden als Kennzahlen, die direkt dem Abschluss entstammen, der im Einklang mit dem einschlägigen Rahmenkonzept erstellt wurde.
    7. Wenn sich ein Emittent entscheidet, APM aufzunehmen, sollte er auch Vergleichszahlen für frühere Perioden zur Verfügung stellen. 
    8. Die Definition und Berechnung einer APM sollte sich über die Zeit nicht verändern. Wenn dies dennoch der Fall ist, sollte der Emittent die Gründe erläutern, warum die Definition und/oder Berechnung sich geändert hat.
    9. Wenn eine APM neu definiert wird, eine frühere Periode neu dargestellt wird oder sich die Berechnung einer APM ändert, sollte ein Emittent zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die diese Änderungen erläutern, die Auswirkungen der Änderungen im Vergleich zur früher verwendeten APM erklären und die Vergleichszahlen neu darstellen.
    10. Wenn eine APM nicht länger verwendet wird, sollte der Emittent erklären, warum sie aufgegeben wurde, und die Gründe erläutern, warum eine gegebenenfalls neue APM, die die frühere APM ersetzt, verlässlichere und relevantere Informationen zur finanziellen Leistung des Unternehmens bietet.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Leitlinien werden bis zum 14. Mai 2014 erbeten. ESMA geht derzeit davon aus, finale Leitlinien im vierten Quartal 2014 herausgeben zu können.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

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