IASB legt endgültigen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 fest
20.02.2014
In seiner Nachmittagssitzung heute, die IFRS 9-Sachverhalten gewidmet ist, hat der IASB soeben mit 11 zu 5 Stimmen entschieden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 der 1. Januar 2018 sein soll.
Der ursprüngliche Zeitpunkt des Inkraftretens von IFRS 9 Finanzinstrumente war der 1. Januar 2013; dies wurde später auf den 1. Januar 2015 geändert. Im November 2013 strich der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens ganz und entschied, sich der Frage wieder anzunehmen, wenn alle Projektphasen abgeschlossen sind und eine endgültige Version von IFRS 9 veröffentlicht wird.
Die heutige Entscheidung zielt darauf ab, die Zeitpunkte des Inkrafttretens der Vorschriften zu Finanzinstrumenten und der Vorschriften zu Versicherungsverträgen anzugleichen. Sollte sich der Abschluss des Projekts zu Versicherungsverträgen verzögern, soll separat nach einer Lösung für Versicherungsverträge gesucht werden.
Eine Mitschrift von diesem Teil der Sitzung des IASB durch Beobachter von Deloitte steht Ihnen hier zur Verfügung.