Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung
04.02.2014
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW PS 345' aktualisiert, um die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf die Abschlussprüfung widerzuspiegeln.
Der DCGK war zuletzt im Mai 2013 aktualisiert worden, wobei es im Wesentlichen zu Anpassungen in Bezug auf Vorstandszusammensetzung und -vergütung kam.
Als wichtigste Änderung des IDW PS 345 wird durch das IDW klargestellt, dass - soweit Empfehlungen des DCGK zu (freiwilligen) Angaben im Lagebericht führen - diese Angaben prüfungspflichtig sind, auch wenn sie über den Katalog des §289 HGB hinausgehen. Dies betrifft z.B. die nunmehr empfohlenen freiwilligen Angaben zu Vorstandsvergütungen im Prüfungsbericht.
Zur Presseerklärung auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier. IDW PS 345 wird in Heft 02/2014 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2014 veröffentlicht werden.