IVSC veröffentlicht zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien

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04.02.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien herausgegeben. Beide sind aus einem Diskussionspapier zur Bewertung von Anlageimmobilien entstanden, das im Dezember 2012 herausgegeben wurde.

In dem Diskussionspapier wurden verschiedene Optionen in Bezug auf die Verbesserung der Art und Weise beleuchtet, wie die bestehenden Standards diese Kategorie von Immobilien Bezug nehmen. Nach einer Analyse der eingegangenen Stellungnahmen ist der IVSC-Standardsboard vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die zusätzlichen Vorschriften für die Bewertung von Anlageimmobilien, die für notwendig erachtet worden waren, am besten in Form von Ergänzungen an den bestehenden Standards IVS 200 Anteile an unbeweglichem Vermögen und IVS 300 Bewertungen für Zwecke der Rechnungslegung erlassen werden sollten.

In dem Diskussionspapier war auch die Sichtweise vertreten worden, dass der gegenwärtige IVS 233 Renditeimmobilien im Bau eine Anomalie unter den Standards der Serie darstelle, da er sich nur einer Unterklasse von Vermögenswerten und der Bewertung unter bestimmten Umständen widme. Der IVSC-Board schlägt daher vor, den Standard zurückzuziehen und mit breiter aufgestellten Leitlinien zu ersetzen, die sich jeglicher Art von unbeweglichem Vermögen widmen, das sich entweder im Bau befindet oder bei dem eine Errichtung erwogen wird.

Stellungnahmen zu beiden Entwüfen werden bis zum 30. April 2014 erbeten. Sie stehen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

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