OECD veröffentlicht Entwurf zur länderspezifischen Berichterstattung

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14.02.2014

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) hat den Entwurf überarbeiteter Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und zu länderspezifischer Berichterstattung zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Überarbeitung der Leitlinien ist Teil der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS), der bis Ende 2015 umgesetzt werden soll.

Der Entwurf folgt einem früheren Meorandum zur länderspezifischen Berichterstattung, das im Oktober 2013 veröffentlicht worden war. Er enthält eine vorgeschlagene 'Schablone' für die vertrauliche länderspezifische Berichterstattung durch Steuerzahler, die einen Überblick über Erträge, Steuern und Geschäftsaktivitäten auf Einzellandbasis beinhaltet.

In Bezug auf die Bestimmung von Beträgen heißt es in den vorgeschlagenen Leitlinien:

Es ist nicht erforderlich, dass die Ertragsbeträge oder andere Finanzinformationen nach denselben Rechnungslegungsstandards für alle betroffenen Gesellschaften berichtet werden. Es können also die Erträge einer Gesellschaft, die in einem Land ansässig ist, nach IFRS berichtet werden, wenn die Gesellschaft nach IFRS bilanziert, und die Erträge einer Gesellschaft, die in einem anderen Land ansässig ist, nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften, wenn diese nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften bilanziert. Steuerzahler, die dies wünschen, können sich jedoch entscheiden, alle Beträge nach einheitlichen Rechnungslegungsprinzipien zu berichten und sie auf konsistenter Basis in eine Währung umrechnen.

Viele der Sachverhalte, die in dem Entwurf erörtert werden, sind von Belang im Zusammenhang mit anderen Forderungen nach umfassenderer länderspezifischer Berichterstattung.

Zum Entwurf kann bis zum 23. Februar 2014 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf haben Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der OECD.

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