Veränderungen in der Mitgliedschaft von TEG

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24.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Änderungen in der Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) bekanntgegeben.

Die gegenwärtigen Mitglieder Mike Ashley (stellvertretender Vorsitzender von TEG), Joanna Frykowska, Nicklas Grip, Serge Pattyn und Andrea Toselli wurden wiederberufen, und Christian Chiarasini (Prüfer, Frankreich) wurde neu berufen. Nicolas de Paillerets, Marios Cosma und Bill Hicks werden zum 30. März 2014 ausscheiden bzw. sind bereits auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

Damit wird die Mitgliedschaft ab dem 1. April 2014 wie folgt aussehen:

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Françoise Flores, Industrie, Frankreich - Vorsitzende von EFRAG TEG
  • Mike Ashley, Prüfer, Großbritannien, stellvertretender Vorsitzender
  • Andreas Barckow, Prüfer, Deutschland
  • Christian Chiarasini, Prüfer, Frankreich
  • Gabi Ebbers, Versicherungen, Deutschland
  • Joanna Frykowska, Prüferin, Polen
  • Nicklas Grip, Spezialist auf den Gebieten Kreditwesen und Finanzinstrumente, Schweden
  • Araceli Mora, Professorin, Spanien
  • Serge Pattyn, Nutzer, Belgien
  • Andrea Toselli, Prüfer, Italien

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

  • Liesel Knorr - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (deutscher Standardsetzer)
  • Jérôme Haas - Autorité des Normes Comptables (französischer Standardsetzer)
  • Roger Marshall - UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer
  • Angelo Casó - Organismo Italiano di Contabilità (italienischer Standardsetzer)

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unabhängig vom EFRAG-Aufsichtsrat und allen anderen Interessen. EFRAG berät durch TEG die Europäische Kommission in Bezug auf die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben, indem er die fachliche Qualität der Verlautbarungen untersucht.

Die vier Kernaufgaben des Fachexpertenausschusses sind:

  • Proaktiver Beitrag zur Arbeit des IASB: Proaktive Koordinierung der europäischen Standardsetzer, des Berufsstands, der Nutzer und der Ersteller, um zum Prozess der Standardsetzung des IASB beizutragen und ihn effizient zu beeinflussen. Der Mechanismus sollte normalerweise dazu führen, dass dem IASB Eingaben zu jewedem von ihm oder dem IFRS Interpretations Committee herausgegebenen Diskussionspapier oder Entwurf zugehen. Ferner liefert er einen Beitrag zur Entwicklung fachlicher und konzeptioneller Papiere zu aufkommenden Themen, die dem IASB zur Kenntnis gebracht werden sollen.
  • Initiierung von Änderungen an den EG-Bilanzrichtlinien: Unterstützung der Kommission in deren Beurteilung einer möglichen Unverträglichkeit eines IFRS oder einer Interpretation mit den EG-Bilanzrichtilinien und Empfehlung der erforderlichen Änderungen an den Richtlinien
  • Fachliche Beurteilung der Standards und Interpretationen des IASB: Abgabe einer Empfehlung an die Europäische Kommission hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung eines IASB-Standards oder einer Interpretation für die Anwendung in der EU.
  • Umsetzungsleitlinien: Identifizierung von Sachverhalten, bei denen die allgemeinen Auslegungsleitlinien des IASB (d.h. die Interpretationen) nicht ausreichen, um eine einheitliche Anwendung eines bestimmten Standards in der EU zu gewährleisten. Der Mechanismus würde derartige Fälle dem IASB zur Kenntnis bringen und darauf drängen, sachtgerechte Lösungen zu finden. Ferner würde er - in Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden für die Wertpapiermärkte - Umsetzungsleitlinien entwickeln, die speziell für in der EU notierte Unternehmen relevant sind.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen in der Mitgliedschaft direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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