Februar

Mitschrift von der Februarsitzung 2014 des IASB — Teil 3 (Abschluss)

25.02.2014

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung am 19. und 20. Februar 2014 in London ab. Wir haben nunmehr auch die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zum Sitzungsteil zu den Sachverhalten des IFRS Interpretations Committee vom Mittwoch eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der Mitschrift klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

Mittwoch, 19. Februar 2014

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

Zwei IASB-Mitglieder wiederberufen, Größe des IASB soll überprüft werden

24.02.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung von Patrick Finnegan und Amaro Gomes, deren bisherige Amtszeit am 30. Juni 2014 endet, für jeweils eine zweite Amtszeit von fünf Jahren berufen. Gleichzeitig haben sich die Treuhänder entschieden, die Stellen von Jan Engström und Patricia McConnell, deren Amtszeiten ebenfalls Ende Juni enden, die aber nicht wiederberufen werden können bzw. für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehen, nicht neu zu besetzen.

Im Januar 2009 hatten die Treuhänder der IFRS-Stiftung dafür gestimmt, die Anzahl der Boardmitglieder bis zum 1. Juli 2012 auf 16 zu erweitern, wobei die volle Besetzung erstmals mit der Berufung von Gary Kabureck im Februar 2013 erreicht wurde.

Zwischenzeitlich haben die Treuhänder entschieden, als Teil der erneuten Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und des IASB, die 2015 durchgeführt werden soll, auch die öffentliche Meinung zur optimalen Größe des IASB einzuholen. Um den Ergebnissen dieser Überprüfung nicht vorzugreifen wollen die Treuhänder die Stellen der Boardmitglieder, deren Amtszeit im Juni 2014 ausläuft und die nicht wieder berufen können oder wollen, vorerst nicht wieder besetzen.

Mit der sich daraus ergebenden IASB-Größe ab Juli 2014 ändert sich auch die Anzahl der erforderlichen Stimmen für Entscheidungen; das Quorum wird wieder mit 9 Stimmen erfüllt sein.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung zu den Wiederberufungen direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Veränderungen in der Mitgliedschaft von TEG

24.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Änderungen in der Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) bekanntgegeben.

Die gegenwärtigen Mitglieder Mike Ashley (stellvertretender Vorsitzender von TEG), Joanna Frykowska, Nicklas Grip, Serge Pattyn und Andrea Toselli wurden wiederberufen, und Christian Chiarasini (Prüfer, Frankreich) wurde neu berufen. Nicolas de Paillerets, Marios Cosma und Bill Hicks werden zum 30. März 2014 ausscheiden bzw. sind bereits auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

Damit wird die Mitgliedschaft ab dem 1. April 2014 wie folgt aussehen:

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Françoise Flores, Industrie, Frankreich - Vorsitzende von EFRAG TEG
  • Mike Ashley, Prüfer, Großbritannien, stellvertretender Vorsitzender
  • Andreas Barckow, Prüfer, Deutschland
  • Christian Chiarasini, Prüfer, Frankreich
  • Gabi Ebbers, Versicherungen, Deutschland
  • Joanna Frykowska, Prüferin, Polen
  • Nicklas Grip, Spezialist auf den Gebieten Kreditwesen und Finanzinstrumente, Schweden
  • Araceli Mora, Professorin, Spanien
  • Serge Pattyn, Nutzer, Belgien
  • Andrea Toselli, Prüfer, Italien

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

  • Liesel Knorr - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (deutscher Standardsetzer)
  • Jérôme Haas - Autorité des Normes Comptables (französischer Standardsetzer)
  • Roger Marshall - UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer
  • Angelo Casó - Organismo Italiano di Contabilità (italienischer Standardsetzer)

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unabhängig vom EFRAG-Aufsichtsrat und allen anderen Interessen. EFRAG berät durch TEG die Europäische Kommission in Bezug auf die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben, indem er die fachliche Qualität der Verlautbarungen untersucht.

Die vier Kernaufgaben des Fachexpertenausschusses sind:

  • Proaktiver Beitrag zur Arbeit des IASB: Proaktive Koordinierung der europäischen Standardsetzer, des Berufsstands, der Nutzer und der Ersteller, um zum Prozess der Standardsetzung des IASB beizutragen und ihn effizient zu beeinflussen. Der Mechanismus sollte normalerweise dazu führen, dass dem IASB Eingaben zu jewedem von ihm oder dem IFRS Interpretations Committee herausgegebenen Diskussionspapier oder Entwurf zugehen. Ferner liefert er einen Beitrag zur Entwicklung fachlicher und konzeptioneller Papiere zu aufkommenden Themen, die dem IASB zur Kenntnis gebracht werden sollen.
  • Initiierung von Änderungen an den EG-Bilanzrichtlinien: Unterstützung der Kommission in deren Beurteilung einer möglichen Unverträglichkeit eines IFRS oder einer Interpretation mit den EG-Bilanzrichtilinien und Empfehlung der erforderlichen Änderungen an den Richtlinien
  • Fachliche Beurteilung der Standards und Interpretationen des IASB: Abgabe einer Empfehlung an die Europäische Kommission hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung eines IASB-Standards oder einer Interpretation für die Anwendung in der EU.
  • Umsetzungsleitlinien: Identifizierung von Sachverhalten, bei denen die allgemeinen Auslegungsleitlinien des IASB (d.h. die Interpretationen) nicht ausreichen, um eine einheitliche Anwendung eines bestimmten Standards in der EU zu gewährleisten. Der Mechanismus würde derartige Fälle dem IASB zur Kenntnis bringen und darauf drängen, sachtgerechte Lösungen zu finden. Ferner würde er - in Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden für die Wertpapiermärkte - Umsetzungsleitlinien entwickeln, die speziell für in der EU notierte Unternehmen relevant sind.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen in der Mitgliedschaft direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 äußern sich nicht mehr zur Konvergenz

24.02.2014

In den letzten Jahren hatte die Gruppe der 20 (G-20) in ihren Abschlusskommuniqués, die nach Gipfeln veröffentlicht wurden, stets auf die Konvergenz von Rechnungslegungsstandards gedrängt. Im neuesten Kommuniqué jedoch, das nach dem Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 in Sydney veröffentlicht wurde, ist der Ruf nach Konvergenz nicht mehr enthalten.

In vergangenen Jahren hatte das Abschlusskommuniqué immer einen Ansatz enthalten, der stets etwa so lautete: "Wir unterstreichen die Bedeutung der Weiterführung der Arbeit in Bezug auf die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards, um die Widerstandskraft unseres Finanzsystems zu stärken. Wir fordern den  International Accounting Standards Board und den US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board auf, ihre Arbeiten zu den wesentlichen ausstehenden Projekten für die Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards bis Ende 2013 abzuschließen." (Kommuniqué vom G-20-Gipfel 2013 in St. Petersburg). Im jetzt veröffentlichten Kommuniqué vom Treffen am 22. und 23. Sydney wird das Thema jedoch nicht erwähnt.

Jüngste Entscheidungen im Januar und Februar 2014 bedeuten, dass nur noch zwei der ursprünglichen vier verbleibenden großen Projekte – Erlöserfassung (soll Ende des ersten Quartals 2014 abgeschlossen werden) und Bilanzierung von Leasingverhältnissen (noch keine weitere zeitliche Planung bekannt, die erneuten Erörterungen sollen im März 2014 wieder aufgenommen werden) – auf der Konvergenzagenda von IASB und FASB verbleiben.

Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué direkt von der Internetseite der G-20 herunterladen.

FEE nimmt Stellung zur umfassenden Überarbeitung des IFRS für KMU

23.02.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vom Oktober 2013 mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) genommen.

FEE begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU, steuert aber ein paar kleinere Anmerkungen bei. Schwerpunkt der Stellungnahmme von FEE ist allerdings die Frage, wie mit dem IFRS für KMU allgemein umgegangen werden sollte.

Einleitend hält FEE fäst, dass der IFRS für KMU in einigen Fällen bewusst von den vollen IFRS abweicht. Der IASB sollte ständig überprüfen, ob diese Abweichungen und zusätzlichen Leitlinien weiterhin notwendig sind. FEE ist aber der Meinung, dass dies in einem klar definierten Prozess geschehen sollte, dem eindeutige Kriterien zugrunde liegen. Eine Überprüfung, ob Änderungen an den vollen IFRS in den IFRS für KMU übernommen werden sollen, sollte nach Meinung von FEE nicht stattfinden, bevor die neuen oder geänderten vollen IFRS einer Überprüfung nach der Einführung unterzogen worden sind. Allerdings sollte auch ein Prozess eingerichtet werden, in dessen Rahmen dringende Änderungen vorgenommen werden können.

Bei der Frage, ob der gegenwärtig vorgesehene Zyklus von drei Jahren bei der regelmäßigen umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU geändert werden sollte, gibt FEE zu bedenken, dass bisher nicht genügend Erfahrungen aus der Anwendung des Standards vorliegen, um eine solche Frage beantworten zu können.

Generell merkt FEE an, dass all diese Überlegungen nur davon profitieren könnten, wenn der IASB die zugrunde liegende Zielsetzung des Standards besser definieren würde. Da sich die Rechnungslandschaft und damit auch die vollen IFRS ständig weiter entwickelten, würde es immer wichtiger, sich auf klare Grundprinzipien verlassen zu können, wenn beurteilt werden soll, in welcher Richtung sich der IFRS für KMU fortentwickeln soll.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von FEE gelangen Sie hier.

ESMA hinterfragt Motivierung der vorgeschlagenen Wiederzulassung der Equity-Methode

22.02.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' eingereicht.

ESMA ist der Meinung, dass der IASB in seinem Entwurf vom Dezember 2013 nicht ausreichend klar dargestellt hat, warum die Equitiy-Methode wieder zugelassen werden sollte, und dass der IASB in diesem Fall hinter die in ihn gesetzten Erwartungen zurückfällt, zumal er in diesem Fall eine eigene Schlussfolgerung revidiert: "ESMA hätte erwartet, dass der IASB tiefergreifende Argumente zur Verfügung stellt, die unterstützen, warum die Equity-Methode als eine Bewertungsgrundlage für Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen im separaten Abschluss wieder eingeführt werden soll."

ESMA verweist außerdem auf die gegenwärtige Diksussionen zur Equity-Methode im IFRS Interpretations Committee und hätte es für sinnvoll gehalten, wenn das Committee zuerst klargestellt hätte, was die Equity-Methode darstellt, bevor ihre Wiedereinführung in separaten Abschlüssen vorgeschlagen wird.

Schließlich ist ESMA der Meinung, dass eine Einführung von Optionen in Standards "keine positive Entwicklung in den IFRS darstellt", auch wenn diese Optionen eingeführt werden, um Bedenken in bestimmten Rechtskreisen zu adressieren. ESMA schlussfolgert: "Optionen können zu mehr Umterschieden in der Berichterstattungspraxis führen, was zu einer Verringerung der Vergleichbarkeit über alle Unternehmen hinweg führt."

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

21.02.2014

Die neueste Ausgabe trägt den Titel 'Die Meinung der Betroffenen' und bietet einen Überblick über die Aufarbeitung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen, zahlreichen Diskussionsrunden mit den verschiedenen Interessengruppen sowie der Ergebnisse des inzwischen durchgeführten Feldtests.

Trotz teilweise massiver Kritik an einzelnen Punkten wie dem "Spiegel-Ansatz" für überschussberechtigte Verträge und der verpflichtenden "OCI-Lösung" auf der Passivseite sowie gemischter Reaktionen auf das intendierte Ausweismodell überwog doch bei vielen Betroffenen die Hoffnung, dass der Nutzen der geplanten Regelungen die Kosten der Implementierung übersteigt, wie sich bei der gemeinsamen Boardsitzung vom 22. Januar 2014 herausstellte.

Allerdings entschied sich der FASB im Nachgang der Sitzung, seine Konvergenzbemühungen mit dem International Accounting Standards Board (IASB) im Hinblick auf die Bilanzierung von Versicherungsverträgen aufzugeben.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

21.02.2014

Vor dem Hintergrund der Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 9 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat gestern entschieden, dass der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 der 1. Januar 2018 sein soll. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Zeitpunkte des Inkrafttretens der Vorschriften zu Finanzinstrumenten und der Vorschriften zu Versicherungsverträgen anzugleichen.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. Februar 2014).

Mitschrift von der Februarsitzung 2014 des IASB — Teil 2

21.02.2014

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung am 19. und 20. Februar 2014 in London ab. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen vom Donnerstag betreffend fruchtragende Pflanzen, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, Wertminderungen (einschließlich des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 9) und begrenzte Änderungen an IFRS 9 eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

Donnerstag, 20. Februar 2014

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

FEE äußert Bedenken hinsichtlich der Entwicklung und Einführung von EPSAS

21.02.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat zur Konsultation von EU-Kommission und Eurostat zu einer möglichen künftigen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) in den Mitgliedstaaten der EU Stellung genommen.

In einem Begleitschreiben, das der Antwort auf die Konsultation vom Dezember 2013 beigefügt ist, die in erster Linie Verwaltungsgrundsätzen und -strukturen künftiger EPSAS gewidmet war, bringt FEE generelle Gedanken zur Entwicklung und Einführung von EPSAS zum Ausdruck.

FEE bekräftigt einleitend, dass man sich stets für eine Buchführung mit periodengerechter Abgrenzung im öffentlichen Sektor ausgesprochen habe und deren Umsetzung auf allen Regierungsebenen voll unterstützt. FEE ist außerdem der Meinung, dass ein einziger Satz hochwertiger und prinzipienbasierter Standards deutlich zur Stabilität und Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen beitragen könne. Aber FEE weist auch darauf hin, dass internationale Standrads in diesem Bereich bereits existieren: die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS). Diese basieren auf den International Financial Reporting Standards (IFRS), die bereits für die Anwendung in der EU übernommen wurden, und werden im Rahmen eines gründlichen Konsultationsprozesses entwickelt, der auch europäischen Interessenvertretern die Teilnahme ermöglicht.

Dennoch hat eine frühere Konsultation zu folgender Schlussfolgerung im Abschlussbericht geführt: "Einerseits ist es wohl eindeutig, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Andererseits stellen die IPSAS unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU dar." Deshalb hat die EU-Kommission vorgeschlagen, mit der Entwicklung eigenständiger, auf die EU zugeschnittener Standards in Anlehnung an die IPSAS fortzufahren.

FEE sieht diesen eingeschlagenen Weg kritisch und merkt nach reiflicher Überlegung und der Erörterung der Frage mit Mitgliedern des Berufsstands in ganz Europa folgende Punkte in Bezug auf die mögliche Entwicklung und Einführung von EPSAS an:

  • Es scheint nicht effizient zu sein, die Organisation und den Aufwand der Entwicklung von Standards für den öffentlichen Sektor in der EU zu doppeln, wenn es bereits globale Standards gibt. FEE ist der Meinung, dass es andere, zeit- und kosteneffizientere Lösungen geben kann, wenn man periodengerecht abgegrenzte Rechnungslegung unter Verwendung eines einheitlichen Modells in der EU einführen möchte - dazu gehöre auch eine mögliche Übernahme der IPSAS.
  • Vor dem Hintergrund, dass der gesetzgeberische Prozess in der EU erfordert, dass 28 Mitgliedstaaten neuen Rechtsvorschriften zustimmen müssen, scheint die Entwicklung einer zeitnahen und harmonisierten Lösung zweifelhaft. Es ist auch zu erwarten, dass als Ergebnis von Kompromissen zahlreiche Optionen für Mitgliedstaaten in die endgültigen EPSAS aufgenommen werden würden, was dem Ziel der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit widerspricht.
  • Die Entwicklung von EPSAS im Rechtsgebungsrahmen der EU würde die Standards auch gegenüber politischer Einflussnahme anfällig machen, da Vertreter aus den Mitgliedstaaten versucht sein könnten, ihre nationale Agenda in Bezug auf Rechnungslegung im öffentlichen Sektor auf europäischer Ebene durchzusetzen.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Anmerkungen äußert FEE auch Bedenken hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Führungs- und Verwaltungsstruktur. Diese sind in den Antworten im Fragebogen enthalten, dem das Begleitschreiben beigegeben ist. Begleitschreiben und ausgefüllter Fragebogen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

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