Februar

IASB und ICAEW bieten Internetpräsentation zu Angaben ab

18.02.2014

Am 26. Februar 2014 bieten der International Accounting Standards Board (IASB) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) gemeinsam eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zu Angaben in der Finanzberichterstattung an.

Präsentatoren werden Kristy Robinson, Fachleiterin beim IASB, und Brian Singleton-Green von der Finanzberichterstattungsabteilung des ICAEW sein. Die Präsentation, während der auch Fragen gestellt werden können, wird den folgenden Themen gewidmet sein:

  • Das Übermaß an Informationen in der Finanzberichterstattung
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Angabevorschriften
  • Notwendige Änderungen
  • Künftige Vorhaben des IASB in Bezug auf Angaben

Mit Rücksicht auf Teilnehmer aus verschiedenen Zeitzonen wird die Sendung zweimal ausgestrahlt:

  • 09:00h Londoner Zeit (10:00h deutscher Zeit) und
  • 16:00h Londoner Zeit (17:00h deutscher Zeit).

Registrierungen für die Sendungen sind über die Internetseite des ICAEW möglich.

ACCA-Studienreihe schließt mit Unternehmenssichtweisen

18.02.2014

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat den letzten Bericht in einer auf vier Teile ausgelegten Reihe veröffentlicht, die darauf abzielt, die Perspektive der Anleger in Bezug auf die Unternehmensberichterstattung zu verstehen. Dieser vierte Bericht enthält die Sichtweise der Unternehmen zu Aspekten, zu denen in den drei Berichten zuvor Anleger befragt wurden. Unter anderem geht es um 'Echtzeitberichterstattung' und die integrierte Berichterstattung.

In Bezug auf die Frage nach 'Echtzeitberichterstattung' war die Fragestellung in Anleger verstehen: die Unternehmensperspektive etwas weiter gefasst als bei den Anlegern und betraf auch eine allgemein schnellere Veröffentlichung von Abschlüssen.

  • Fast zwei Drittel der befragten Finanzvorstände gaben an, dass eine schnelle Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Anlegern als ein Zeichen für gutes Management angesehen werde, und über 80% haben Schritte ergriffen, um den Veröffentlichungsprozess noch weiter zu beschleunigen, da sie auch selbst der Meinung sind, dass schnell verfügbare Daten ihnen nutzen.
  • In ähnlicher Richtung geht die geäußerte Meinung von zwei Dritteln der Befragten, dass sie die Bewegung hin zu Echtzeitberichterstattung unterstützen. Allerdings bleiben bei vielen Befragten Bedenken im Hinblick auf wettbewerbsrelevante Informationen und 45% sagten aus, dass die Umsetzung wirksamer Kontrollen zur Sicherstellung der Genauigkeit von Echtzeitdaten eine bedeutende Herausforderung in diesem Bereich sei.
  • 38% sprachen sich auch für eine Beschleunigung des Veröffentlichungsprozesses durch schnellere Prüfungen aus. Dazu könne auch eine häufigere Kommunikation zwischen Prüfern und ihren Mandanten beitragen.

In Bezug auf die integrierte Berichterstattung, der in einer der früheren Studien 93% der befragten Anleger positiv gegenüberstanden, sind auch die Unternehmen etwas abwartender:

  • 40% der befragten Unternehmen sind zwar dabei, aktive Schritte in Bezug auf ein stärker integriertes Berichterstattungsmodell zu unternehmen oder haben dies bereits getan. Nur 10% gaben an, dass sie nicht vorhätten, ein integriertes berichterstattungsmodell einzuführen. Der Rest der Befragten gab an, weitere Entwicklungen abwarten und beobachten zu wollen.
  • Die Finanzvorstände sehen die integrierte Berichterstattung in erster Linie als eine Möglichkeit, sich als nachhaltigkeitsbewusst darzustellen. Allerdings glaubten auch viele, dass die integrierte Berichterstattung ihnen helfen würde, eine holistischere Sichtweise auf ihr Unternehmen zu gewinnen. 
  • Unternehmen mit einem hohen Anteil von langfristig orientierten Anlegern sind am ehesten geneigt, der integrierten berichterstattung Priorität einzuräumen.

Die Unternehmen wurden auch zu den Herausforderungen befragt, die sie für die kommenden Jahre sehen. Im Einklang mit den Thema der Echtzeit- beziehungsweise beschleunigten Berichterstattung nannten sie eine Beschleunigung der Prozesse des internen Rechnungswesens bei Sicherstellung der Verlässlichkeit und Integrität von Daten.

Auf der Internetseite von ACCA stehen Ihnen eine Presseerklärung und der englischsprachige Bericht Understanding investors: tcorporate perspectives zur Verfügung.

Die drei früheren Berichte der Reihe, Anleger verstehen: der Weg hin zur Echtzeitberichterstattung, Anleger verstehen: Richtungsweisung für Geschäftsberichte und Anleger verstehen: die sich ändernde Landschaft, wurden im September 2013 und Juni 2013 herausgegeben. Nicht Teil der Serie aber auch anlegerfokussiert ist die ACCA-Studie Was erwarten Anleger von der nicht-finanziellen Berichterstattung? vom Juli 2013.

IFRS-Konferenz in Singapur

18.02.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste asiatische Konferenz in Singapur am 29. und 30. Mai 2014 stattfinden wird. Bei der Konferenz wird über die Zukunft der IFRS diskutiert, es wird über den aktuellen Stand der Projekte des IASB informiert, und es wird über Umsetzungsfragen, das Rahmenkonzept und Forschungsprojekte gesprochen. Außerdem wird es Podiumsdiskussionen zu IFRS-Angaben und IFRS 9 geben.

Bei der Konferenz wird es Vorträge des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und diversen IASB-Mitgliedern (Stephen Cooper, Sue Lloyd, Patricia McConnell und Chungwoo Suh) geben.

Zu den bei der IFRS-Konferenz besprochenen Themen werden die folgenden gehören:

  • Die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Aktuelles vom IASB:
    • die großen IFRS
    • Umsetzung
    • das Rahmenkonzept
    • Forschungsprojekte
  • Podiumsdiskussionen zu IFRS-Angaben und IFRS 9

Bei der Sitzung wird es auch  Kleingruppensitzungen geben:

Morgens Nachmittags
  1. Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
  2. Versicherungsverträge
  3. Leasingverhältnisse (Leasingnehmer)
  4. Rahmenkonzept (Teil 1): Elemente und Ansatz
  1. Finanzinstrumente: Wertminderung
  2. Leasingverhältnisse (Leasinggeber)
  3. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  4. Rahmenkonzept (Teil 2): Bewertung

Weitere Informationen, auch zur Registrierung, finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Protokoll der Öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept am 25. Oktober 2013

18.02.2014

Das DRSC hatte am 25. Oktober 2013 gemeinsam mit EFRAG zu einem Diskussionsforum zum IASB-Diskussionspapier zum Rahmenkonzept nach Frankfurt eingeladen. Das Protokoll des DRSC von der Veranstaltung wurde bereits veröffentlicht, EFRAG hat nun ebenfalls ein Protokoll freigegeben.

Das Protokoll und Präsentationen der gemeinsamen Veranstaltung zum Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung, die vom DRSC im November 2013 herausgegeben wurden, sind Ihnen hier noch einmal zugänglich. Das englischsprachige Protokoll von EFRAg wurde heute auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt.

Achtes regionales IFRS-Politikforum

18.02.2014

Das achte regionale IFRS-Politikforum wird auf Einladung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) am 8. und 9. März 2014 in Neu-Delhi im Nachgang der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) stattfinden. Die Politikforen sind als eine der wichtigsten Plattformen für die Adressaten, einschließlich Regulatoren, in der Region Asien-Ozeanien angelegt, um IFRS-bezogene politische Sachverhalte zu erörtern. Das Thema dieses Forums lautet 'Finanzberichterstattung: Neue Grenzen'.

Unter den Rednern, die beim Forum auftreten werden, sind der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, der AOSSG-Vorsitzende Clement Chan und Tricia O’Malley, Vorsitzende des IFASS.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung für die Sitzung:

  • Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert unter IFRS - Bedenken und Schutzvorkehrungen
  • Geschäfts- oder Firmenwert - Nur Wertminderung oder auch Abschreibung?
  • Neuer Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung
  • Ignorieren die IFRS das Prinzip der Vorsicht?
  • Herausforderungen, denen sich aufstrebende Volkswirtschaften veim der Konvergenz oder dem Übergang auf IFRS gegenüber sehen
  • Überprüfung nach der Einführung neuer IFRS

Gemeinsame Veranstaltungsreihe von EFRAG, EFFAS, ABAF und IASB

17.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS, die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben eine gemeinsame Reihe von Einbindungsveranstaltungen ins Leben gerufen, bei denen relevante Finanzberichterstattungsthemen mit den Adressaten erörtert werden sollen.

Die erste Veranstaltung findet am 1. April 2014 von 18:00h bis 20:00h in Brüssel statt. Erörtert werden soll die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Die Veranstaltung ist in erster Linie an Adressaten von Abschlüssen gerichtet, aber auch interessierte "Nichtadressaten" sind herzlich eingeladen. Die Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, ihre Meinung zur Entscheidungsnützlichkeit der Informationen geltend zu machen, die sich aus der Umsetzung von IFRS 3 ergeben haben. Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 20. März 2014 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei; das genaue Programm kann hier eingesehen werden.

Weitere Veranstaltungen zu Macro Hedge Accounting und zu fachlichen Entwicklungen in der Finanzberichterstattung werden noch vor Mitte des Jahres folgen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Malaysia finalisiert Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen

17.02.2014

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat den 'Malaysian Private Entities Reporting Standard' (MPERS) für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben. Der MPERS basiert auf dem IFRS für KMU wie vom IASB im Juli 2009 herausgegeben, weist aber einige begrenzte Änderungen auf.

Der neue Standard ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses, in dessen Rahmen im März 2013 zunächst ein "Fahrplan" für die Übernahme eines Äquivalent zum IFRS für KMU veröffentlicht wurde, dem im August 2013 überarbeitete Vorschläge in Fom eines Entwurfs folgten.

Der MPERS wird den derzeitigen Malaysian Private Entity Reporting Standards (PERS) ersetzen, der auf den International Accounting Standards mit Stand 2003 fußt und der mit Inkrafttreten des MPERS zurückgezogen werden wird.

Der MPERS kann von 'private entities' wie im malaysischen Companies Act von 1965 definiert angewendet werden. Dies sind Unternehmen, die nach den Vorschriften der Malaysian Securities Commission (Wertpapieraufsicht) oder Bank Negara Malaysia (Zentralbank) nicht verpflichtet sind, Abschlüsse zu erstellen und einzureichen, und die keine Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder gemeinsam beherrschte Unternehmen solcher zur Abschlusserstellung verpflichteten Unternehmen sind. Diese private entities werden die Wahl haben, entweder den MPERS oder die vollen Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) anzuwenden, die den IFRS äquivalent sind.

Die wesentlichen Änderungen, die gegenüber dem IFRS für KMU vorgenommen wurden, sind die folgenden:

  • Anwendung auf "private entities". Da der MPERS auf diese Gruppe von Unternehmen anzuwenden sein soll, wurden alle Bezüge auf "KMU" und "öffentlich rechenschaftspflichtig" ersetzt oder gestrichen, um den Anwendungsbereich des MPERS widerzuspiegeln.
  • Konzernabschlüsse. Das oberste malaysische Mutterunternehmen hat einen Konzernabschluss aufzustellen, unabhängig davon, ob irgendeine nicht aus Malaysia stammende Obergesellschaft einen Konzernabschluss aufstellt.
  • Ertragsteuern. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Ertragsteuern wurden an die Vorschriften in MRFS 112 Income Taxes (malaysisches Äquivalent zu IAS 12 Ertragsteuern) angepasst. Der IASB erwägt, ähnliche Änderungen am IFRS für KMU vorzunehmen, und hat entsprechende Vorschläge in seinen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU vom Oktober 2013 aufgenommen.
  • Immobilien. Die Vorschriften im MPERS wurden an für Malaysia spezifische Vorschriften im FRS 201 Property Development Activities angepasst, und Prinzipien, die im Einklang mit IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien stehen wurden gestrichen, da für nicht börsennotierte malaysische Immobiliengesellschaften die Anwendung der den IFRS entsprechenden malaysischen Vorschriften aufgeschoben wurde.

Der MPERS tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der MASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des MPERS auf seiner Internetseite veröffentlicht.

DRSC nimmt Stellung zur umfassenden Überarbeitung des IFRS für KMU

14.02.2014

Das DRSC hat nach zum Teil gemeinsamen Erörterungen seiner beiden Fachausschüsse gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vom Oktober 2013 mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) genommen.

Einleitend erläutert das DRSC, dass der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Europa übernommen wurde und dass eine freiwillige Abschlusserstellung im Einklang mit dem IFRS für KMU in Deutschland keine befreiende Wirkung von den nationalen Rechnungslegungsvorschriften hat. Deshalb gebe es wenige Erfahrung mit der Anwendung des Standards in Deutschland. Dennoch ist das DRSC der Meinung, dass der IFRS für KMU zunehmenden Einfluss auf die Entwicklung von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) haben wird.

Generell merkt das DRSC an, dass der IFRS für KMU deutlich von einer genaueren Motivierung des Anwendungsbereichs profitieren könne. So enthalte der Standard keine wesentlichen Bezüge auf die Bedürfnise der Adressaten der Abschlüsse von KMU und scheine von Kosten-Nutzen-Überlegungen und Komplexitätsbefürchtungnen der Ersteller motiviert. Eine konzeptionelle Unterlegung des Anwendungsbereichs könnte nach Meinung des DRSC von Nutzen sein. Die Stellungnahme des DRSc enthaält zwei Vorschläge, wie dies erreicht werden könnte.

Das DRSC ist außerdem der Meinung, dass der Überprüfungsprozess für den IFRS für KMU optimiert werden kann und dass dieser von drei Aspekten profitieren würde:

  • Entwicklung klarer Kriterien dafür, wann Änderungen an den vollen IFRS zu Änderungen am IFRS für KMU führen sollten,
  • Entwicklung klarer Zeitpläne und eines eigenen Konsultationsprozesses einschließlich Überlegungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und vorzeitiger Anwendung,
  • Entwicklung eines Prozesses, in dessen Rahmen Anwender Verdeutlichungen oder Änderungen fordern können.

Zu den vorgeschlagenen konkreten Änderungen äußert sich das DRSC generell zustimmend. Man ist jedoch der Meinung, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen ausgeweitet werden sollten, um geäußerten Bedenken entegegenzutreten. Das DRSC begrüßt auch die Entscheidung, bestimmte Änderungen an den vollen IFRS (IFRS 10 - 12, IFRS 9) nicht in den IFRS für KMU zu übernehmen, da der Standard ein eigenständiges Dokument bleiben sollte. Ebenso begrüßt das DRSC, dass bestimmte Bilanzierungswahlrechte, die von einigen Rechtskreisen gefordert worden waren, nicht aufgenommen wurden, da Wahlrechte die Vergleichbarkeit von Abschlüssen abschwäche.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IASB beginnt mit Webcast-Serie für Anleger

14.02.2014

Im Rahmen seiner Informationsinitiative für Anleger hat der IASB eine neue Reihe von eigens auf Anleger zugeschnittener Webcasts aufgenommen, die Anleger über neue Entwicklungen in der Rechnungslegung auf dem Laufenden halten soll. Die Webcasts werden in Zusammenarbeit mit dem Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) erstellt.

Die folgenden englischsprachigen Webcasts wurden bisher erstellt:

  • What should investors expect? — Überblick über die Ziele, Prioritäten und beabsichtigten Einbindungsveranstaltungen im Rahmen des Anlegerinformationsprogramms,
  • Off balance sheet accounting: plugging the loopholes —  Erörterung von bilanzunwirksamen Geschäftsvorfällen während der Finanzmarktkrise, von Änderungen, die sich daraus ergeben haben, und von Ergebnissen, die sich für Anwender daraus ergeben können.

Der IASB beabsichtigt, weitere Webcasts zu den Fragen zu erstellen, wie sich die Änderungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Leistungen an Arbeitnehmer auf Anleger auswirken können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung und den Informationen zur Anlegerinformationsinitiative auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2012-2014

14.02.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2012-2014 genommen. Der Fachausschuss zeigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen mit Ausnahme der an IAS 19 im Wesentlichen einverstanden.

Der IASB hat seinen Entwurf im Dezember 2013 veröffentlicht und darin Änderungen an vier Standards vorgeschlagen.

Bezüglich IFRS 7 und den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Verwaltungsverträge wird in der DRSC-Stellungnahme eine Präzisierung des Begriffs "involvement" (fortgesetztes Engagement) angeregt. Außerdem wird am Beispiel von IFRS 7 darauf hingewiesen, dass fast alle IFRS-Änderungen eine Auswirkung auf Zwischenberichte haben, was der IASB künftig gegebenenfalls genauer bedenken sollte.

Die Änderung zu IAS 19 wird kritisch gesehen. Zum einen ließe die vorgesehene Wortlautänderung dennoch die Frage offen, ob/wann Anleihen einer gesamten Währungszone oder gar weltweit (sofern währungsgleich) zu berücksichtigen seien. Zum anderen sei weiterhin ungeklärt, warum Staatsanleihen keine Mindestqualität erfüllen müssen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung der Diskontierung in IAS 19 unklar bleibe – deren Festlegung wäre aber bei potenziellem Auslegungsspielraum in Diskontierungsfragen sehr nützlich.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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