Februar

Aufgaben- und Prozessbeschreibung für SMEIG aktualisiert

06.02.2014

Die Treuhänder haben die Aufgaben- und Prozessbeschreibung der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) aktualisiert. Die Aufgabe von SMEIG besteht darin, die internationale Anwendung des IFRS für KMU zu fördern und seine Einführung zu beobachten.

Die Aufgaben- und Prozessbeschreibung von SMEIG wird von den Treuhändern der IFRS-Stiftung von Zeit zu Zeit aktualisiert, um Änderungen von Umständen, Konsultationsschritten order Anforderungen widerzuspiegeln.

Im Oktober 2012 hatten die Treuhänder einer Ausweitung der Mitgliedschaft von SMEIG von derzeit 22 auf höchstens 30 Mitglieder ab dem 1. Juli 2014 zugestimmt. Gleichzeitig war entschieden worden, die Amtszeiten ab dann zu staffeln. Außerdem hat der IASB im April 2013 entschieden, dass das gegenwärtige System der Fragen und Antworten, die von SMEIG veröffentlicht werden, zweigleisig auszugestalten, woraus sich 'verbindliche Leitlinien' und nicht verbindliche 'Lehrmaterialien' ergeben sollen.

Die Aufgaben- und Prozessbeschreibung wurde jetzt aktualisiert, um diese Entscheidungen widerzuspiegeln. Bewerbungen für die ausgeweitete SMEIG-Mitgliedschaft sind noch bis zum 28. Februar 2014 möglich.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

05.02.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen, die am 1. Juli 2014 aufgrund endender Amtszeiten entstehen. Das IFRS Interpretations Committee ist das interpretierende Organ des IASB.

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten sollen am 1. Juli 2014 beginnen und würden am 30. Juni 2017 enden. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 8. März 2014 entgegengenommen.

Rede von Hans Hoogervorst zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis

05.02.2014

Bei einem Seminar des japanischen Standardsetzers ASBJ hielt der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst eine Rede mit dem Titel 'Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis definieren... kann man das?', in der er einige der wesentlichen Themen ansprach, die bei der Überprüfung des Rahmenkonzepts durch den IASB aufgekommen sind.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit Anmerkungen zur Situation in Japan und der Beziehung zwischen dem ASBJ und dem IASB. Japanische Vertreter finden sich auf allen Ebenen der IASB-Struktur, und Japan gehört zu den größten finanziellen und intellektuellen Unterstützern der Arbeit des IASB. Wie schon früher nahm Hoogervorst dies zum Anlass, Japan einzuladen, die IFRS vollständig zu übernehmen.

Der IASB-Vorsitzende wendete sich dann dem gegenwärtigen Arbeitsprogramm zu und erwähnte, dass bei drei großen Standards, auf die die Anwender schon lange warten, ein Ende absehbar ist: Erlöserfassung, Leasingverhältnisse und Finanzinstrumente. Er versprach, dass der neue Standard zur Erlöserfassung "in den nächsten paar Monaten" herausgegeben und nach IFRS und GAAP fast identisch sein würde. Bei Leasingverhältnissen gestand er ein, dass der Standard umstritten sei und dass viele Bedenken geäußert würden. Er fügte allerdings hinzu: "Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst," und wies darauf hin, dass der IASB bereits einige Entscheidungen gefällt habe, die darauf abzielen, die Umsetzungskosten zu reduzieren. Schließlich hielt Hoogervorst noch fest, dass der IASB die Erörterungen zu Finanzinstrumenten Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung abgeschlossen habe.

Hauptthema der Rede von Hoogervorst was die Arbeit des IASB am Rahmenkonzept. Die Rückmeldungen zum Diskussionspapier vom Juli 2013 hätten sehr deutlich gemacht, dass es bei Bewertung noch eine Menge zu tun gebe. Obwohl die Anwender Unterstützung für die Entscheidung des IASB für eine gemischte Bewertung ausgesprochen hätten, würden sie noch nach tiefergehenden Analysen der verschiedenen Bewertungsgrundlagen und der sich daraus ergebenden Informationen verlangen.

Dem Titel seiner Rede gemäß wendete sich Hoogervorst dann dem Thema Gewinn- und Verlustrechnung in Abgrenzung zum sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) zu. Auch dieses Thema war in den Stellungnahmen heiß diskutiert worden. Viele Anwender hätten den IASB aufgefordert, Gewinn- und Verlustrechnung als eines der Elemente zu definieren und klar vom OCI abzugrenzen. Doch obwohl viele Anwender nach einer solchen Definition gefragt worden, hätten nur sehr wenige Vorschläge dazu gemacht, wie dies erreicht werden könne. An diesem Punkt seiner Rede verwies Hoogervorst aus ein Diskussionspapier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB), das der ASBJ im Dezember 2013 beim beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) vorgestellt hat. Unglücklicherweise habe es wenig Konsens unter den ASAF-Mitgliedern zu den Details des Papiers gegeben, aber dennoch nannt Hoogervorst es "eine mutige Anstrenung" und "einen wichtigen Beitrag zum Anfang eines Wegs vorwärts".

Der IASB-Vorsitzende hielt außerdem fest, dass der IASB die Gewinn- und Verlustrechnung als 'die primäre Quelle von Informationen dazu, was für eine Rendite ein Unternehmen mit seinen wirtschaftlichen Ressourcen in der Periode erzielt hat' ansieht und deshalb der Meinung ist, dass es so umfassend wie möglich sein sollte. Er fügte hinzu: "Es ist absolut lebensnotwendig, dass die Gewinn- und Verlustrechnung  alle Informationen enthält, die für Investoren relevant sein können, und dass nichts Wichtigs ausgelassen wird." Dabei gestand er allerdings auch ein, dass eine breite Definition der Gewinn- und Verlustrechnung den Preis hat, etwas unbehauen zu sein. Als Möglichkeit, dies zu korrigieren, schlug er vor, zu akzeptieren, dass Ersteller und Analysten "möglicherweise nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Maßzahlen brauchen, um ihre Darstellung oder Beurteilung des Unternehmens auszufeilen". Er nannte dies akzeptabel, solange diese Maßzahlen auf den IFRS aufbauen und auf IFRS-Zahlen übergeleitet werden können.

In Bezug auf OCI meinte Hoogervorst, dass aus den eingegangenen Stellungnahmen deutlich geworden sei, dass viele Anwender Schwierigkeiten mit dem Thema hätten. Es war sogar vorgeschlagen worden, dass der IASB sich des Themas OCI gar nicht auf konzeptioneller Ebene annehmen sollte, da es unwahrscheinlich sei, dass eine solidie konzeptionelle Grundlage gefunden werden könne. Unter Hervorhebung, dass seine Anmerkungen persönlich und sehr vorläufig seien, gab Hoogervorst der Meinung Ausdruck, dass die Gewinn- und Verlustrechnung der primäre Indikator der Leistung in der Periode sein sollte und dass der IASB sehr diszipliniert bei der Verwendung von OCI sein müsse. Ein zu rascher Rückgriff auf das OCI würde die glaubwürdigkeit des Nettoeinkommens untergraben. Daher sollte auf das OCI nur als letzten Ausweg zurückgegriffen werden. Er fügte sogar die hoffnung an, dass "ein künftiges Projekt zur Darstellung des Abschlusses bessere Wege zeigen kann, Einkommen von eher unsicherer Art zu zeigen, ohne auf die Verwendung des OCI zurückgreifen zu müssen".

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SEC sieht sich weiter der allgemeinen Konvergenz verpflichtet

05.02.2014

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Entwurf einer Strategie für 2014-2018 herausgegeben. Wie in den Strategien für frühere Jahre sind auch in diesem Entwurf die globale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards und die Globalisierung der Kapitalmärkte bei den Initiativen genannt, die die wesentlichen stategischen Ziele der SEC unterstützen sollen. Allerdings werden im Entwurf weder das Konvergenzprogramm von IASB und FASB noch eine mögliche IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten explizit erwähnt.

Im Entwurf wird Folgendes in Bezug auf Rechnungslegungsstandards festgehalten:

Die SEC wird weiterhin die Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards durch unabhängige Standardsetzer fördern, um die Bedürfnisse der Anleger zu erfüllen. [...] Aufgrund der zunehmend globalen Ausrichtung der Kapitalmärkte wird die Behörde darauf hinarbeiten, hochwertigere Finanzberichterstattung weltweit zu fördern, und wird unter anderem erwägen, ob ein einziger Satz globaler Rechnungslegungsstandards erreicht werden kann.

In ähnlicher Weise hatten sich die Vertreter der Vereinigten Staaten (einschließlich Vertreter der SEC) am 30. Januar 2014 beim Dialog über die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen (Financial Markets Regulatory Dialogue, FMRD) von Vereinigten Staaten und EU in Washington geäußert. In der nach dem Treffen veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es:

In Bezug auf Rechnungslegung nahmen die Teilnehmer mit Besorgnis Verzögerungen bei der Konvergenz von Rechnungslegung wahr und wiederholten ihre Verpflichtung auf die Erzielung der Konvergenz hochwertiger Rechnungslegungsstandards. In dieser Hinsicht werden Sie die erreichten Fortschritte beim nächsten FMRD im Juli 2014 begutachten. Die Teilnehmer werden außerdem ihre Bemühungen bei der Sicherstellung einheitlicher Anwendung der Rechnungslegung fortsetzen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

IVSC veröffentlicht zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien

04.02.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien herausgegeben. Beide sind aus einem Diskussionspapier zur Bewertung von Anlageimmobilien entstanden, das im Dezember 2012 herausgegeben wurde.

In dem Diskussionspapier wurden verschiedene Optionen in Bezug auf die Verbesserung der Art und Weise beleuchtet, wie die bestehenden Standards diese Kategorie von Immobilien Bezug nehmen. Nach einer Analyse der eingegangenen Stellungnahmen ist der IVSC-Standardsboard vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die zusätzlichen Vorschriften für die Bewertung von Anlageimmobilien, die für notwendig erachtet worden waren, am besten in Form von Ergänzungen an den bestehenden Standards IVS 200 Anteile an unbeweglichem Vermögen und IVS 300 Bewertungen für Zwecke der Rechnungslegung erlassen werden sollten.

In dem Diskussionspapier war auch die Sichtweise vertreten worden, dass der gegenwärtige IVS 233 Renditeimmobilien im Bau eine Anomalie unter den Standards der Serie darstelle, da er sich nur einer Unterklasse von Vermögenswerten und der Bewertung unter bestimmten Umständen widme. Der IVSC-Board schlägt daher vor, den Standard zurückzuziehen und mit breiter aufgestellten Leitlinien zu ersetzen, die sich jeglicher Art von unbeweglichem Vermögen widmen, das sich entweder im Bau befindet oder bei dem eine Errichtung erwogen wird.

Stellungnahmen zu beiden Entwüfen werden bis zum 30. April 2014 erbeten. Sie stehen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

IFRS-Konferenz in London

04.02.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste europäische Konferenz in London am 23. und 24. Juni 2014 stattfinden wird. Bei der Konferenz wird über die Zukunft der IFRS diskutiert, es wird über den aktuellen Stand der Projekte des IASB informiert, und es wird über Umsetzungsfragen, das Rahmenkonzept und Forschungsprojekte gesprochen.

Bei der Konferenz wird es Vorträge des stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Ian Mackintosh, diversen IASB-Mitgliedern (Stephen Cooper, Philippe Danjou, Martin Edelmann, Jan Engström, Gary Kabureck, Sue Lloyd und Mary Tokar) und leitenden Mitgliedern des Stabs des IASB sowie anderen IFRS-Experten geben.

Zu den bei der IFRS-Konferenz besprochenen Themen werden die folgenden gehören:

  • Die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Aktuelles vom IASB:
    • die großen IFRS
    • Umsetzung
    • das Rahmenkonzept
    • Forschungsprojekte
  • Gastansprache
  • Podiumsdiskussion zu IFRS 9

Bei der Sitzung wird es auch  Kleingruppensitzungen geben:

Morgens Nachmittags
  1. Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
  2. Leasingverhältnisse (Leasingnehmer)
  3. Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  4. Rahmenkonzept (Teil 1): Elemente und Ansatz
  1. Versicherungsverträge
  2. Leasingverhältnisse (Leasinggeber)
  3. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  4. Rahmenkonzept (Teil 2): Bewertung

Darüber hinaus wird es besondere Sitzungsabschnitte zu folgenden Themen geben:

  • IFRS-Angaben
  • Finanzinstrumente

Weitere Informationen, auch zur Registrierung, finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Maystadts Rolle als Sonderberater zur EFRAG-Reform verlängert

04.02.2014

EU-Kommissar Michel Barnier hat mit Philippe Maystadt vereinbart, dass seine Rolle als Sonderberater verlängert werden soll, um die Umsetzung der Reformen in Bezug auf die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu überwachen.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." In seinem abschließenden Bericht, der im November 2013 vorgestellt wurde, empfahl Maystadt, EFRAG mit dem Ziel zu reformieren, den Einfluss der Europäischen Union auf die internationale Standardsetzung zu stärken.

In seiner neuen Rolle soll Maystadt die Bemühungen von öffentlichen und privaten Organisationen bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht koordinieren. Kommissar Barnier äußerte sich dazu wie folgt:

Die EU braucht einen stabilen Rahmen für die Entwicklung von hochwertigen Rechnungslegungsstandards. Ich bin froh, dass Herr Maystadt zugestimmt hat, seinen Sonderauftrag zu verlängern, um sicherzustellen, dass das System für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS), das von der EU eingerichtet wird, wirksam ist und die EU in die Lage setzt, ihre vollumfängliche Rolle in der Debatte zu spielen. Ich bin zuversichtlich, dass die Expertise von Herrn Maystadt der raschen Umsetzung der notwendigen Reformen dienen wird, sodass unsere Bemühungen und die Adressaten von Abschlüssen sobald wie möglich von hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards profitieren können.

Die englischsprachige Presseerklärung zur Verlängerung von Maystadts Auftrag können Sie sich direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen.

EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zum Rahmenkonzept

04.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zum Rahmenkonzept veröffentlicht, das dieser im Juli 2013 herausgegeben hatte.

EFRAG begrüßt das IASB-Projekt zur Überarbeitung/Finalisierung des Rahmenkonzepts, da europäische Anwender einschließlich EFRAG immer wieder die Aufnahme des ursprünglich gemeinsam mit dem FASB betriebenen Projekts gefordert hatten. EFRAG stimmt auch vielen Vorschlägen zu, die in das im Rahmen der Wiederaufnahme als alleiniges IASB-Projekt veröffentlichte Diskussionspapier aufgenommen wurden, auch wenn man der Meinung ist, das diese der Verfeinerung oder Modifizierung bedürfen. In einigen weiteren Punkten stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB allerdings nicht zu.

Die Kernaussagen in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

  • Der IASB weist darauf hin, dass eine erneute Erörterung der Kapitel 1 und 3 des derzeitigen Rahmenkonzepts nicht vorgesehen ist. Da EFRAG die derzeitige Behandlung von verantwortlicher Unternehmensführung, Verlässlichkeit und Vorsicht nicht unterstützt, lehnt EFRAG diesen Ansatz ab.
  • EFRAG begrüßt, dass im Diksussionspapier die vorläufige Sichtweise geäußert wird, das Abschlüsse relevanter gestaltet werden können, wenn die Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung mit berücksichtigt wird. EFRAG glaubt, dass es wichtig ist, dass kein Standard verhindert, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle widerspiegeln können.
  • Im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion um die Frage, was am besten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollte und was im sonstigen Gesamtergebnis, ist EFRAG der Meinung, dass das Rahmenkonzept eine Defintion oder eine Beschreibung der Gewinn- und Verlustrechnung bieten sollte.
  • In Bezug auf Elemente des Abschlusses und Ansatz stimmt EFRAG zu, dass die gegenwärtigen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden nicht einheitlich interretiert werden und stimmt im Wesentlichen den vorgeschlagenen neuen Definitionen zu. EFRAG schlägt aber vor, der der IASB die neuen Definitionen auf mögliche Interpretationen testen sollte. Trotz der allgemeinen Unterstützung weist EFRAG darauf hin, dass faktische Verpflichtungen zu eng definiert seien. In Bezug auf die Definition eines Vermögenswerts merkt EFRAG an, dass diese dazu führen kann, dass mehr Vermögenswerte identifiziert werden könnten als derzeit der Fall ist.
  • Im Rahmenkonzept wird auch die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital thematisiert. Allerdings unterstützt EFRAG keinen der beiden vorgeschlagenen Ansätze; beide würden bedeutende Probleme aufwerfen, die nach Meinung von EFRAG nicht ausreichend untersucht und im Diskussionspapier nicht dargestellt würden. EFRAG empfiehlt, dass der IASB nicht versuchen sollte, die konzeptionelle Grundlage für diese Unterscheidung im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu klären. Vielmehr sollte der IASB dazu eine parallele, aber getrennte und sehr viel umfassendere Diskussion führen.
  • Im Hinblick auf Angaben und die derzeitige Diskussion um die Angabenüberlast gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass die Vorschläge des IASB im Diskussionspapier (und in weiteren Projekten) in die richtige Richtung gehen, EFRAG ist aber der Meinung, dass das Rahmenkonzept weitergehen und eine den IASB disziplinierende Wirkung übernehmen könne.
  • EFRAG weist auch darauf hin, dass es nicht nur (seltene) Fälle geben kann, in denen sich der IASB über bestimmte Aspekte des Rahmenkonzepts hinwegsetzt, sondern dass auch das jetzt entwickelte Rahmenkonzept in Konflikt zu bestehenden Standards stehen kann. Der IASB sollte diese potentiellen Konflikte untersuchen, da sie auch auch Fehler der bestehenden Standards hinweisen könnten, vor allem aber sollte er nach Meinung des IASB klären, wie in diesen Fällen mit dem Rahmenkonzept umgegangen werden sollte.

Die englischsprachige Stellungnahme in voller Länge finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung

04.02.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW PS 345' aktualisiert, um die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf die Abschlussprüfung widerzuspiegeln.

Der DCGK war zuletzt im Mai 2013 aktualisiert worden, wobei es im Wesentlichen zu Anpassungen in Bezug auf Vorstandszusammensetzung und -vergütung kam.

Als wichtigste Änderung des IDW PS 345 wird durch das IDW klargestellt, dass - soweit Empfehlungen des DCGK zu (freiwilligen) Angaben im Lagebericht führen - diese Angaben prüfungspflichtig sind, auch wenn sie über den Katalog des §289 HGB hinausgehen. Dies betrifft z.B. die nunmehr empfohlenen freiwilligen Angaben zu Vorstandsvergütungen im Prüfungsbericht.

Zur Presseerklärung auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier. IDW PS 345 wird in Heft 02/2014 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2014 veröffentlicht werden.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Januar

04.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der TEG-Telefonkonferenz am 7. Januar 2014 und der EFRAG/TEG-Sitzung am 27. bis 29. Januar 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die Verabschiedung der folgenden Dokumente:

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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