Januar

IASB bittet um Bewerbungen für eine neue Beratungsgruppe zur XBRL-Taxonomie

31.01.2014

Der IASB bittet um Bewerbungen für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz/stellvertretenden Vorsitz seiner neuen Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie. Die neu eingerichtete Gruppe soll als Beratungs- und Prüfungsforum dienen, das den IASB darin unterstützt, die IFRS-Taxonomie aktiv zur erhalten und zu entwickeln und entsprechende Aktivitäten durchzuführen.

Im Zusammenhang mit der Integrierung von XBRL-Aktivitäten in den IFRS-Standardsetzungsprozess und der Einrichtung einer Abeitsgruppe für die Angabeninitiative hat der IASB eine Überprüfung des Konsultationsprozesses für XBRL durchgeführt. Daraufhin wurde die Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group) eingerichtet. Diese ersetzt den XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und das XBRL-Qualitätsprüfungsteam (XBRL Quality Review Team,XQRT). Der XAC hat bereits seine Arbeit eingestellt; das XQRT bleibt noch bestehen, bis die neuen Beratungsgruppe ihre Arbeit aufgenommen hat. Darüber hinaus hat der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) einige der allgemeinen strategischen Verantwortungen des XAC übernommen, die sich insbesondere darauf beziehen, wie technologische Einflüsse die Standardsetzung und die Berichterstattung durch Unternehmen beeinflussen können.

Die neue Arbeitsgruppe soll aus 16 bis 20 Mitgliedern einschließlich Vorsitzendem und stellvertretendem Vorsitzenden bestehen. Bewerber sollten über einschlägige Erfahrungen und Expertise in zumindest einem der folgenden Bereiche verfügen:

  • XBRL,
  • allgemeines Taxologiedesign,
  • Finanzberichterstattung,
  • Nutzung und Erstellung von elektronisch etikettierten IFRS-Abschlüssen.

Bewerbungen für die Arbeitsgruppe werden bis zum 28. Februar 2014 entgegengenommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Übernahmeempfehlungen zu jährlichen Verbesserungszyklen

31.01.2014

EFRAG hat vorläufige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 und für den Zyklus 2011-2013 veröffentlicht.

Die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 betreffen sieben Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38) und für den Zyklus 2011-2013 vier Standards (IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13, IAS 40). Die vorläufige Einschätzung von EFRAG ist, dass die Änderungen den fachlichen Kriterien für die Übernahme für die Anwendung in Europa genügen. EFRAG geht daher davon aus, eine positive Übernahmeempfehlung auszusprechen. Stellungnahmenzu diesen Einschätzungen werden jeweils bis zum 3. März 2014 erbeten.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite von EFRAG:

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der vorläufigen Übernahmeempfehlungen hat EFRAG auch noch einmal den Statusbericht zur Übernahme der IFRS in Europa aktualisiert.

IFAC und ICAS veröffentlichen Papier mit grundlegenden Fragen zum IFRS-Rahmenkonzept

31.01.2014

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat gemeinsam mit dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) ein Papier herausgegeben, in dem wesentliche Themen und Bedenken aufgeführt werden, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung überarbeitet.

Das Papier trägt den Titel Brauchen wir einen Fahrplan für die Finanzberichterstattung: Entwicklung des Rahmenkonzepts des IASB und erörtert die Rolle, die das Rahmenkonzept in der Standardsetzung und in der Finanzberichterstattung spielt. Es wird auch untersucht, ob der Umfang des Rahmenkonzepts die heutige, sich entwickelnde Finanzberichterstattungslandschaft ausreichend abdeckt und ob ein einziges Rahmenkonzept weltweit überhaupt möglich ist.

Das Papier geht folgenden Fragen nach:

  • Für wen sind Abschlüsse?
  • Was ist der Zweck von Abschlüssen?
  • Welche Rolle hat das Rahmenkonzept zu erfüllen?
  • Welche Posten sollten in Vermögenswerten und Schulden aufgenommen werden?
  • Was heißt 'finanzielle Leistung'?

Darüber hinaus werden im in dem Papier die möglichen Bausteine und Merkmale des Rahmenkonzepts untersucht. Zu den Bausteinen gehören demnach

  • der Umfang der Finanzberichterstattung,
  • verantwortliche Unternehmensführung,
  • das Geschäftsmodell,
  • Unternehmens- versus Unternehmersichtweise,
  • Vorsicht,
  • die Bilanzierungsobjekt und
  • das Kapitalkonzept.

IFAC und ICAS haben dieses Papier erarbeitet, um die Diskussion zwischen den Interessengruppen über das IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept anzustoßen.

Weiterführende Informationen:

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

31.01.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass EFRAG eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge' (Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer') veröffentlicht hat und dass der IASB IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' herausgegeben hat.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 19 im November 2013 herausgegeben, um die Vorschriften klarzustellen, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Darüber hinaus wurde eine die Bilanzierungspraxis erleichternde Lösung gewährt, wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Der IASB hat IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten am 30. Januar 2014 herausgegeben. Zielsetzung des Standards ist, Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften regulatorische Abgrenzungsposten erfassen, zu gestatten, dies auch nach dem Übergang auf die IFRS weiterhin zu tun. Der Standard ist als kurzfristige Zwischenlösung gedacht, bis der IASB sein längerfristiges grundlegendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abschließt. EFRAG rechnet derzeit damit, dass eine Übernahme für die Anwendung in Europa im ersten Quartal 2015 erfolgen kann.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 30. Januar 2014 hier herunterladen.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Änderungen an IAS 19

31.01.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen an IAS 19 in Bezug auf Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen ausgesprochen.

EFRAG unterstützt die Änderungen an IAS 19, mit denen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Tätigkeitsbericht 2013 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

31.01.2014

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen ist wiederum gesunken.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 14% wiederum unter dem Vorjahreswert von 16%.
  • Eine Nachschau für 2012 hat gezeigt, dass aufgedeckte Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert und Hinweise der DPR für die zukünftige Rechnungslegung von den Unternehmen umgesetzt wurden.
  • 2013 fand zur Fehlerprävention erneut ein Erfahrungsaustausch zwischen der DPR und den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen, statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DPR in der Presseerklärung und im Tätigkeitsbericht selbst.

Sitzungspapiere für die Februarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

31.01.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 10. und 11. Februar 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 24. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

FASB gibt auch gemeinsamen Ansatz zur Berücksichtigung des Geschäftsmodells auf

30.01.2014

Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2013 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB vorläufig entschieden, den gemeinsam von IASB und FASB entwickelten Ansatz in Bezug auf die Berücksichtigung des Geschäftsmodells bei der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte aufzugeben.

Bei den gemeinsamen Beratungen auf der Novembersitzung 2013 hatten IASB und FASB vorgeschlagen, die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte auf Grundlage ihrer vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells vorzuschreiben, in welchem diese gesteuert werden. Auf seiner Sitzung im Dezember 2013 hatte der FASB allerdings beschlossen, den sog. "SPPI-Test" abzuschaffen, welcher als Teil der vorgeschlagenen Beurteilung der Zahlungsströme bei der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte vorgesehen war. Mit der gestrigen Entscheidung des FASB sind jetzt beide Pfeiler des gemeinsamen Ansatzes entfallen.

Der FASB erörterte stattdessen zwei Alternativen, die der Stab jetzt weiter untersuchen soll:

  • Beibehaltung der bestehenden Leitlinien nach US-GAAP zur Klassifizierung und Bewertung von Schuldtiteln und Krediten. Bei dieser Alternative würde der FASB eine Verfeinerung der Tainting-Vorschriften in ASC 320 erwägen.
  • Entwicklung eines einzigen Klassifizierungs- und Bewertungsmodells sowohl für Kredite (einschließlich Forderungen) als auch für Investitionen in Schuldtitel. Das Modell würde auf den bestehenden Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in ASC 320 in Bezug auf Investitionen in Schuldtitel mit Ausnahme einer möglichen Verfeinerung der Tainting-Vorschriften basieren.

Nach ASC 320 werden Investitonen in Schuldtitel derzeit einer von drei Kategorien zugewiesen: zu Handelszwecken gehalten, zu Veräußerungszwecken gehalten, bis zur Enfälligkeit gehalten. Dabei erfolgt in den ersten beiden Kategorien die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, in der Dritten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Kredite werden nach ASC 310 einer von zwei Kategorien zugewiesen: zu Investitionszwecken gehalten (bewertet mit fortgeführte Anschaffungskosten) oder zu Veräußerungszwecken gehalten (bewertet mit dem Niedrigeren von Anschaffungkosten und Zeitwert). Einige Boardmitglieder des FASB gaben der Meinung Ausdruck, dass Kredite und Schuldtitel wirtschaftlich ähnliche Instrumente sind und nicht nur aufgrund ihrer rechtlichen Form unterschiedlichen Bilanzierungsmodellen unterliegen sollten.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Zusammenfassung der Boardbeschlüsse und in der Sitzungsmitschrift auf der Internetseite des FASB.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

30.01.2014

Vor dem Hintergrund der Herausgabe von IFRS 14 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten am 30. Januar 2014 herausgegeben. Zielsetzung des Standards ist, Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften regulatorische Abgrenzungsposten erfassen, zu gestatten, dies auch nach dem Übergang auf die IFRS weiterhin zu tun. Der IASB hat erklärt, dass mit Veröffentlichung dieses Standards keine Ergebnisse des umfassenden Projekts zu Preisregulierung, das sich noch in der Anfangsphase befindet, vorausgenommen werden.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 30. Januar 2014).

Einen Überblick über die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften zum 31. Dezember 2013 gewinnen Sie auch in unserem deutschsprachigen Musterkonzernabschluss 2013.

IASB gibt Interimsstandard zur Preisregulierung heraus

30.01.2014

Der IASB hat IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' herausgegeben. Zielsetzung des Standards ist, Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften regulatorische Abgrenzungsposten erfassen, zu gestatten, dies auch nach dem Übergang auf die IFRS weiterhin zu tun. Der Standard ist als kurzfristige Zwischenlösung gedacht, bis der IASB sein längerfristiges grundlegendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abschließt. Der IASB hat erklärt, dass mit Veröffentlichung dieses Standards keine Ergebnisse des umfassenden Projekts, das sich noch in der Anfangsphase befindet, vorausgenommen werden.

 

Hintergrundinformationen

Im September 2012 nahm der IASB ein umfassendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen auf, in dessen anfänglichen Forschungsphase zurerst ein Diskussionspapier entwickelt werden sollte. Auf seiner Dezembersitzung 2012 entschied der IASB, dem Projekt eine weitere Phase hinzuzufügen und einen begrenzten Zwischenstandard zu entwickeln.

Im Rahmen des begrenzten Projekts wurde im April 2013 der IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten herausgegeben, zu dem Stellungnahmen bis zum 4. September 2013 erbeten wurden. Aus den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf ergaben sich einige Klarstellungen und kleinere Änderungen (unter anderem eine neue Angabevorschrift), aber die wesentlichen Vorschläge aus dem Entwurf gingen ohne größere Änderungen in den jetzt veröffentlichten Zwischenstandard ein.

 

Anwendungsbereich

Eine erstmalige Anwendung von IFRS 14 kann nur zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie die Anwendung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards. Er kann also nicht von Unternehmen angewendet werden, die bereits vorher nach IFRS bilanziert haben. Unternehmen, die diesen Standard anwenden wollen, müssen außerdem bestimmte Kriterien erfüllen. Insbesondere gilt, dass ein Unternehmen, das den Standard anwenden möchte, ‘preisregulierte Geschäftstätigkeiten’ (wie in IFRS 14 definiert) ausüben muss und dass es Beträge in seinem Abschluss erfasst haben muss, die als regulatorische Abgrenzungsposten im nach den zuvor angewendeten Rechnungslegungsvorschriften qualifizieren.

 

Überblick über die wesentlichen Vorschriften

 

  • Die Auswirkungen der Preisregulierung müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden; im Standard sind erläuternde Beispiele zu den Ausweisvorschriften enthalten.
  • Alle Vermögenswerte und Schulden, Posten und Geschäftsvorfälle müssen entsprechend aller anderen einschlägigen IFRS bilanziert werden, sodass die regulatorischen Abgrenzungsposten die Auswirkungen der Preisregulierung erst nach der Erfüllung aller anderen IFRS-Vorschriften zeigen.
  • IFRS 14 enthält spezifische Vorschriften dazu, wie andere Standards wie beispielsweise IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode, IAS 12 Ertragsteuern, IAS 33 Ergebnis je Aktie, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche auf regulatorische Abgrenzungsposten oder Änderungen in diesen anzuwenden sind.
  • Es gibt bestimmte Angabevorschriften, die darauf abzielen, (a) die Adressaten in die Lage zu setzen, das Wesen des vorliegenden Preisregulierungssystems und damit verbundene Risiken  einzuschätzen, und (b) den Adressaten zu ermöglichen, zu verstehen, wie die regulatorischen Abgrenzungsposten erfasst und erstmalig sowie nachfolgend bewertet werden.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangbestimmungen

Der Standard kann angewendet werden, wenn der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens für Berichtsperioden erstellt wird, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Anwendung von IFRS 14 ist freiwillig. Wenn sich ein Unternehmen allerdings entscheidet, den Standard im Rahmen der erstmaligen IFRS-Anwendung anzuwenden, muss er auch in allen Folgeperioden angewendet werden.

 

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

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