Dänemark erlaubt die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ausschließlich in englischer Sprache

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10.01.2014

Das dänische Parlament hat am 3. Dezember 2013 eine Änderung des dänischen Gesetzes über den Jahresabschluss erlassen, die es in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallenden Unternehmen ermöglicht, ihren Jahresabschluss ausschließlich in englischer Sprache zu veröffentlichen.

Dies ist für Abschlüsse möglich, die in einer nach dem 1. Januar 2014 erfolgten Hauptversammlung verabschiedet werden. Das neu geschaffene Wahlrecht kann ggf. auch bereits für zum 31. August 2013 oder später aufgestellte Jahresabschlüsse zur Anwendung kommen, sofern die Hauptversammlung, in der ein Abschluss verabschiedet wird, nach dem 1. Januar 2014 stattfindet. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Entscheidung, ob der Abschluss ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht werden soll, vor der Verabschiedung des Abschlusses getroffen wurde.

Begründet wird der mögliche Verzicht auf die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in dänischer Sprache im Wesentlichen mit den erheblichen Auslandsgeschäften vieler dänischer Unternehmen und dem Umstand, dass Englisch häufig die gängige Handelssprache in diesen Unternehmen ist. Die Entscheidung, den Jahresabschluss nur in englischer Sprache zu veröffentlichen, gilt auch für Zwischenabschlüsse.

Weitere Informationen finden sich in der Gesetzesänderung auf der Internetseite des Dänischen Parlaments (in Dänisch).

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