Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag, die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

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09.01.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zu den im IASB-Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' enthaltenen Vorschlägen erarbeitet und stellt diesen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Der am 2. Dezember 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2013/10 sieht die Wiedereinführung der Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors vor, die im Zuge der Überarbeitung von IAS 27 gestrichen worden war. EFRAG begrüßt das Vorgehen des IASB u.a. mit Verweis auf die Vereinheitlichung der Bilanzierungsprinzipien in verschiedenen Abschlussarten, regt aber insbesondere eine erleichterte Erstanwendung der geplanten Bilanzierungsoption an.

EFRAG betont im Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/10 in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen, die in ihrem separaten Abschluss bei der Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen unter Anwendung der geplanten Neuregelung für die Equity-Methode optieren, Erleichterungen bei der vom IASB vorgesehenen retrospektiven Anwendung gewährt werden sollten, wobei diese an den entsprechenden, in IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen enthaltenen Regelungen angelehnt sein könnten.

Die Wiedereinführung der Bilanzierungsoption wird zwar trotz der ansonsten ausdrücklich kritischen Haltung von EFRAG gegenüber Bilanzierungswahlrechten positiv gesehen; EFRAG hinterfragt im Stellungnahmeentwurf indes die Notwendigkeit, über IAS 27 Separate Abschlüsse (geändert 2011) hinaus zusätzlich auch IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (geändert 2011) zu ändern und sieht diesbezüglich einen weitergehenden Erläuterungsbedarf seitens des IASB in der die Standardänderung begleitenden Grundlage für die Beschlussfassung. Außerdem hält es EFRAG für erforderlich, dass der IASB in diesem Projekt und weiter vertiefend in der Zukunft die Zielsetzung von separaten Abschlüssen klarstellt.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf sowie die entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar. Rückmeldungen können bis zum 30. Januar 2014 bei EFRAG eingereicht werden.

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