Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zu Versicherungsverträgen liegen vor

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16.01.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben in den Monaten Juli bis Oktober 2013 einen Feldversuch durchgeführt, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' auf europäische IFRS-Anwender haben würden. Der Ergebnisbericht zu diesem Feldversuch liegt jetzt vor.

Der IASB hatte den überarbeiteten Entwurf ED/2013/7 zu Versicherungsverträgen am 20. Juni 2013 veröffentlicht. EFRAG und vier nationale Standardsetzer haben daraufhin unter Einbeziehung von IASB-Mitarbeitern einen Fragebogen zwecks Durchführung eines Feldversuchs entwickelt. Der Fragebogen richtete sich an Versicherer (Leben und Nichtleben), Rückversicherer, Bankenversicherer sowie an weitere, von den Regelungsbereichen betroffene Unternehmen. Er bezog sich auf die praktische Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen und diente insbesondere der Analyse, ob aufgrund dieser Regelungen praktische Anwendungsschwierigkeiten zu erwarten sind und ob gegebenenfalls auf andere Kritikpunkte hinzuweisen ist. Die Form einer Befragung mit Hilfe eines Fragebogens wurde gewählt, um Tatsachen und objektive Daten zu eruieren und nicht Sichtweisen und Meinungen.

EFRAG hat nun die Ergebnisse dieses Feldversuchs veröffentlicht, in denen sich Bedenken der Befragten vor allem in Bezug auf die folgenen Aspekte widerspiegeln:

Anwendung der 'Spiegelbildmethode' auf Verträge, die eine Verknüpfung zu den Renditen zugrundeliegender Posten vorsehen.

Anwendung der Vorschläge zur Erlöserfassung auf Lebensversicherungsverträge.

Verpflichtender Ausweis von Zinsänderungseffekten im sonstigen Gesamtergebnis.

Die entsprechende Presseerklärung sowie der Ergebnisbericht (beide in englischer Sprache) sind auf der Internetseite von EFRAG erhältlich.

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