Britischer FRC äußert sich zum IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

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14.01.2014

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) stellt auf seiner Internetseite seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept (DP/2013/1) zur Verfügung. Der FRC unterstreicht hierin die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung des bestehenden Rahmenkonzepts und fordert eine noch weitaus fundamentalere Analyse bspw. in Bezug auf die verschiedenen Bewertungskonzepte sowie die Berichtseinheit.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, zu denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Der FRC unterstützt die IASB-Entscheidung, die Arbeiten am Rahmenkonzept wiederaufzunehmen, da das bestehende Rahmenkonzept veraltet und unvollständig sei. Der FRC stimmt mit einer Reihe von Vorschlägen im Diskussionspapier überein, bspw.:

Die gleichberechtigte Betonung der Gewinn- und Verlustrechnung, des sonstigen Gesamtergebnisses und der Bilanz sowie die Aufwertung der Kapitalflussrechnung.

Die vorläufige Sichtweise des IASB, dass durch die Anwendung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs nicht unbedingt die relevantesten Informationen zur Verfügung gestellt werden und dass die Wahl eines Bewertungsmaßstabs davon abhängen sollte, wie bestimmte Vermögenswerte oder Schulden zu künftigen Cashflows beitragen.

Die Beibehaltung einer (Zwischen-)Summe betreffend den Gewinn und Verlust als primäre Informationsquelle über die aus dem Einsatz von wirtschaftlichen Ressourcen erzielten Rückflüsse in einer Abrechnungsperiode.

Die Beibehaltung der derzeit geltenden Definition des Eigenkapitals als Residualgröße.

Allerdings fordert der FRC in verschiedenen Bereichen eine weitergehende Analyse, als sie im vorliegenden Diskussionspapier geleistet würde, bspw.:

Klarstellung der Definition von Schulden in Situationen, in denen ein Unternehmen den verpflichtenden Transfer eines wirtschaftlichen Nutzens durch eigene künftige Handlungen vermeiden könnte. 

Diskussion von spezifischen Bewertungskonzepten, die im vorliegenden Diskussionspapier oberflächlich und unvollständig sei.

Zielsetzung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Berichtseinheit.

Der FRC weist im Zusammenhang mit der von ihm geäußerten Kritik auf eine Reihe von Veröffentlichungen (Bulletins) hin, die der FRC zusammen mit anderen nationalen Standardsetzern und der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veröffentlicht hat.

Schließlich äußert der FRC Bedenken, dass das Projekt übereilt abgeschlossen werden könnte. Wenn für die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen Rahmenkonzepts mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt werde, solle sich der IASB diese Zeit auch nehmen und seine Planungen ggf. entsprechend anpassen. 

Die Stellungnahme ist in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC abrufbar. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier.

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