Wir nehmen Stellung zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
21.01.2014
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB Stellungnahmen zu insgesamt sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee eingereicht, die IFRS 2, IFRS 10, IAS 8, IAS 17, IAS 39 und IFRIC 21 betreffen und in der November-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden. Wir stimmen den vorläufigen Beschlussfassungen zwar im Wesentlichen zu, äußern uns zu Einzelaspekten allerdings auch kritisch und empfehlen verschiedene Änderungen im Wortlaut einiger Agendaentscheidungen.
Stellungnahme zu: IAS 8 - Unterscheidung zwischen einer Änderung in der Bilanzierungsmethode und einer Änderung einer Bilanzierungsschätzung
Stellungnahme zu: IAS 17 - Bedeutung von zusätzlichen Kosten
Stellungnahme zu: IAS 39 - Bilanzierung von auf bestimmte Weise strukturierten Rückkaufvereinbarungen
Stellungnahme zu: IFRS 2 - Preisunterschiede zwischen einem institutionellen Angebotspreis und dem Angebotspreis für Endkunden im Zuge eines Börsengangs
Stellungnahme zu: IFRS 10 - Definition von anlagebezogenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten
Stellungnahme zu: IFRIC 21: Abgaben, die sowohl einer anteilsmäßigen auch jährlichen Schwelle unterliegen
Die November-Ausgabe des IFRIC-Updates, in denen die entsprechenden vorläufigen Agendaentscheidungen veröffentlicht wurden, können Sie von der Internetseite des IASB herunterladen.