IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

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30.01.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung von IFRS 3 sollte ursprünglich 2012 beginnen, wurde offiziell aber erst am 25. Juli 2013 angestoßen. Seitdem hat der IASB Informationen zusammengetragen, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die beantwortet werden müssen, bevor die Umsetzung von IFRS 3 beginnen kann.

Die heute veröffentlichte RfI enthält die identifizierten Fragen und bildet einen Teil der offiziellen öffentlichen Konsultation. Nach Ende der Stellungnahmefrist wird der IASB die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit anderen Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Konsultationsbemühungen erfährt, und Forschungsergebnissen zum Thema erwägen. Die endgültigen Schlussfolgerungen des IASB werden in einem Bericht und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen dargestellt, in dem auch die Schritte beschrieben werden, die nach Meinung des IASB als Ergebnis der Überprüfung unternommen werden sollten.

Die Fachfragen in der RfI sind den folgenden Themengebieten gewidmet:

  • Definition eines Unternehmens,
  • beizulegenderZeitwert,
  • separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Bilanzierung negativer Geschäfts- oder Firmenwerte,
  • Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer,
  • nicht beherrschende Beteiligungen,
  • Stufenerwerbe und Verlust von Beherrschung,
  • Angaben und
  • etwaige weitere Themen, die die Stellungnehmenden aufbringen wollen.

Stellungnahmen werden bis zum 30. Mai 2014 erbeten. Die Bitte um Übermittlungen von Informationen und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der internetseite des IASB.

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