Stellungnahme des DRSC zum IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

  • DRSC Image

14.01.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept (DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung') genommen.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, zu denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Das DRSC begrüßt ausdrücklich die Wiederaufnahme des Projekts durch den IASB und stimmt der Vorgehensweise zu, auf dem bestehenden Rahmenkonzept aufzubauen und Aktualisierungen, Lückenfüllungen und Verbesserungen vorzunehmen anstatt jeden einzelnen Aspekt des Rahmenkonzepts fundamental neu zu überdenken. Da die Verabschiedung eines geänderten Rahmenkonzepts erhebliche Folgewirkungen auf die Rechnungslegung hätte, regt das DRSC an, bereits in dem vom IASB zu erarbeitenden Entwurf Informationen aufzunehmen, wie sich die geänderten Regelungen des Rahmenkonzepts auf verschiedene Standards auswirken könnten. Das DRSC stimmt dem IASB in diesem Zusammenhang allerdings zu, dass sofortige Änderungen diverser Standards im Zuge der Verabschiedung eines neuen Rahmenkonzepts nicht wünschenswert wären.

Das DRSC stimmt vielen im Diskussionspapier geäußerten Vorschlägen weitgehend zu. Kritisch werden vom DRSC hingegen u.a. folgende Inhalte des Diskussionspapiers gesehen:

Aufteilung von Inhalten des Rahmenkonzepts in einen für IFRS-Anwender bestimmten Teil und einen ausschließlich vom IASB bei der Entwicklung neuer Standards zu beachtenden Teil.

Vermengung von definitorischen Ausführungen zu Vermögenswerten und Schulden mit deren Ansatzkriterien.

Fehlende konzeptionelle Auseinandersetzung im Hinblick auf die Bedeutung der diversen im Diskussionspapier aufgezählten Bestandteile des Abschlusses sowie nicht ausreichende Abgrenzungen.

Noch bestehende erhebliche Unschärfen bei der Konkretisierung, wann eine Schuld anzusetzen ist (bspw. im Hinblick auf den Begriff 'Ereignis der Vergangenheit').

Vernachlässigung der mit dem Konzept der Berichtseinheit zusammenhängenden Fragenstellungen.

Bestehende Unklarheit, welche Rolle dem Kriterium der Verlässlichkeit bei der Wahl eines Bewertungsmaßstabs zukommt.

Fehlende Leitlinien zu Zinssätzen im Rahmen von Cashflow basierten Bewertungsmethoden.

Nicht ausreichender Fokus auf Anhang-Fragestellungen mangels eines struktuierten Ansatzes, wann entsprechende Informationen erforderlich sind.

Schließlich sieht das DRSC den vom IASB vorgesehenen Zeitplan, das Projekt bis Ende 2015 abzuschließen, als zu ambitioniert an. Bereits bei der Entwicklung des Diskussionspapiers sei zu erkennen gewesen, dass aus Zeitgründen elementare, weiter in die Tiefe gehende Diskussionen vorzeitig abgebrochen bzw. verschoben wurden. Angesichts der enormen Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung, sei eine übereilte Vorgehensweise nicht angezeigt.

Die Stellungnahme des DRSC gegenüber dem IASB kann auf der Website des DRSC abgerufen werden.

Des Weiteren hat sich das DRSC zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf geäußert. Die gegenüber EFRAG abgegebene Stellungnahme finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.