Veröffentlichung eines Schweizer Prüfungshinweises und einer Stellungnahme zur Rechnungslegung

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21.01.2014

Der Kammervorstand der Treuhand-Kammer hat den Prüfungshinweis PH 20 'Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (MWST) bei der Abschlussprüfung' sowie die Stellungnahme zur Rechnungslegung RS 10 'Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz von Informationstechnologie' veröffentlicht.

Mit dem Prüfungshinweis PH 20 sollen dem Abschlussprüfer Hinweise für die Prüfung an die Hand gegeben werden, um den Einfluss der Mehrwertsteuer auf den Abschluss zu beurteilen.

Die Stellungnahme zur Rechnungslegung RS 10 ergänzt den zum 15. Dezember 2013 in Kraft gesetzten Prüfungsstandard PS 870 Prüfung von Softwareprodukten, welcher das Vorgehen bei der Prüfung von Softwareprodukten und der Erteilung von Zertifikaten zu Softwareprodukten beschreibt. RS 10 hilft in diesem Zusammenhang, die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit zu präzisieren.

Stellungnahmen zur Rechnungslegung (RS) und Prüfungshinweise (PH) haben den gleichen Verbindlichkeitsgrad, d.h. die Anwendung wird empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend.

Die Treuhand-Kammer hat auf ihrer Internetseite zwei entsprechende Presseerklärungen veröffentlicht.

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