Januar

IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

30.01.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung von IFRS 3 sollte ursprünglich 2012 beginnen, wurde offiziell aber erst am 25. Juli 2013 angestoßen. Seitdem hat der IASB Informationen zusammengetragen, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die beantwortet werden müssen, bevor die Umsetzung von IFRS 3 beginnen kann.

Die heute veröffentlichte RfI enthält die identifizierten Fragen und bildet einen Teil der offiziellen öffentlichen Konsultation. Nach Ende der Stellungnahmefrist wird der IASB die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit anderen Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Konsultationsbemühungen erfährt, und Forschungsergebnissen zum Thema erwägen. Die endgültigen Schlussfolgerungen des IASB werden in einem Bericht und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen dargestellt, in dem auch die Schritte beschrieben werden, die nach Meinung des IASB als Ergebnis der Überprüfung unternommen werden sollten.

Die Fachfragen in der RfI sind den folgenden Themengebieten gewidmet:

  • Definition eines Unternehmens,
  • beizulegenderZeitwert,
  • separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Bilanzierung negativer Geschäfts- oder Firmenwerte,
  • Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer,
  • nicht beherrschende Beteiligungen,
  • Stufenerwerbe und Verlust von Beherrschung,
  • Angaben und
  • etwaige weitere Themen, die die Stellungnehmenden aufbringen wollen.

Stellungnahmen werden bis zum 30. Mai 2014 erbeten. Die Bitte um Übermittlungen von Informationen und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der internetseite des IASB.

Neue Ausgabe des 'EFRAG Insider'

30.01.2014

Eine neue Ausgabe des 'EFRAG Insider', der bis März 2013 nur an eine begrenzte Liste von Empfängern geschickt wurde, ist jetzt erschienen.

In dieser Ausgabe erörtert EFRAG die Unterstützung der Beratungsgruppe für das Konzept, dass das Geschäftsmodell eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte. Diese Ansicht ist auch im Stellungnahmeentwurf  von EFRAG zum Diskussionspapier des IASB zum Rahmenkonzept widergespiegelt.

In dieser neuen Ausgabe werden außerdem die Entwürfe zu Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen insbesondere vor dem Hintergrund der Feldversuche erörtert, die EFRAG gemeinsam mit den Standardsetzern aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien durchgeführt hat und deren Ergebnisse in die endgültigen EFRAG-Stellungnahmen zu diesen Projekten eingeflossen sind.

Des Weiteren deckt diese Ausgabe erste Rückmeldungen von europäischen Analysten zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, das IASB-Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen und die Empfehlungen zum Maystadt-Bericht ab.

Zur Dezemberausgabe 2013 des EFRAG Insider auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

US-amerikanische FAF kündigt an, zur Finanzierung der IFRS-Stiftung beizutragen, um beim Abschluss der gemeinsamen Projekte zu helfen

29.01.2014

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF), die für die Aufsicht, Verwaltung und Finanzierung des Financial Accounting Standards Board (FASB) verantwortlich ist, hat angekündigt, dass sie mit bis zu 3 Millionen Dollar die IFRS-Stiftung unterstützen will, "um den Abschluss der internationalen Konvergenzprojekte zu unterstützen". Die FAF betonte, dass der Beitrag, der in bis zu drei Einzelzahlungen von 1 Million Dollar im Jahr 2014 erfolgen soll, eine Einmalleistung darstellt.

Der IASB und der FASB haben noch vier große Konvergenzprojekte abzuschließen: Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente (sowohl Klassifizierung und Bewertung als auch Wertminderung) sowie Versicherungsverträge. Erlöserfassung nähert sich dem Abschluss (endgültige Verlautbarungen von IASB und FASB werden im ersten Quartal 2014 erwartet); die Finanzinstrumentethemen könnten in der zweiten Jahreshälfte 2014 abgeschlossen werden; für Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge wurde noch kein mögliches Abschlussdatum genannt.

Während die Zielsetzung des Finanzbeitrags darin liegt, den Abschluss der Konvergenzprojekte zu unterstützen, wird die Zusammenarbeit auch nach Veröffentlichung der Verlautbarungen fortgesetzt werden. Im Juli 2013 haben FASB und IASB bekanntgegeben, eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf den demnächst erscheinenden Standard zur Erlöserfassung einrichten wollen. Der FASB ist außerdem Mitglied des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) des IASB.

Vertreter der IFRS-Stiftung haben seit langem die Vereinigten Staaten gedrängt, mehr zur Finanzierung der Arbeit der IFRS-Stiftung beizutragen. Im abschließenden IFRS-Bericht des Stabs der SEC, der im Juli 2012 herausgegeben wurde, hatte der Stab der SEC festgehalten: "Bis jetzt ist es den Treuhändern der IFRS-Stiftung nicht gelungen, die Finanzierung für den Teil des IASB-Budgets einzutreiben, der den Vereinigten Staaten zugewiesen ist." In ihrer Antwort auf den SEC-Bericht vom Oktober 2012 reagieren die Treuhänder auf diese Erklärung mit folgender Aussage: "[D]ie Vereinigten Staaten haben bis heute keinen anteilsgemäßen Betrag zum Budget der IFRS-Stiftung beigetragen. [...] Wir weisen darauf hin, dass zwar 20 bis 25 Prozent aller Sitze der verschiedenen Gremien der Stiftung derzeit von US-Amerikanern besetzt sind, dass aber gleichzeitig der US-amerikanische Anteil am Beitrag der einzelnen Rechtskreise zum Budget der Stiftung weniger als zehn Prozent beträgt." Die Treuhänder hielten auch fest, dass ein anteilsgemäßer Beitrag Vereinigten Staaten auf Grundlage des Bruttoinlandsprodukts etwas mehr als 4 Millionen Pfund betragen würde. Der Jahresbericht der IFRS-Stiftung zeigt allerdings, dass die US-amerikanischen Beiträge zur Finanzierung der IFRS-Stiftung 2012 rund 1,2 Millionen Pfund betrugen, und das gegenwärtige Klima legt nicht nahe, dass eine bedeutende Erhöhung der Beiträge 2013 wahrscheinlich ist.

Die Treuhänder der FAF haben 2011 bereits einmal einen Beitrag von 0,5 Millionen Dollar an die IFRS-Stiftung geleistet. Außerdem hat der FASB Fachmitarbeiter für die Konvergenzprojekte zur Verfügung gestellt.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum geplanten Finanzierungsbeitrag steht Ihnen auf der Internetseite der FAF zur Verfügung.

ESA lehnen das vorgeschlagenen Abstimmungsmodell im neuen EFRAG-Board ab

28.01.2014

In einem gemeinsamen Schreiben an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier haben die drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) - ESMA, EBA und EIOPA - ernsthafte Bedenken in Bezug auf das Abstimmungsmodell zum Ausdruck gebracht, das von Philippe Maystadt in seinen Bericht, in welchem er Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt, für den neu einzurichtenden EFRAG-Board vorgeschlagen wird.

Die drei ESA haben ihr Schreiben mitten in den Erörterungen zur Reformierung von EFRAG veröffentlicht. EFRAG ist derzeit bereits dabei, die Umsetzung der Reform mit den europäischen nationalen Standardsetzern, den Mitgliedsorganisationen von EFRAG und den Finazierern von EFRAG zu erörtern, um der EU-Kommission die Details der neuen Struktur baldmöglichst vorschlagen zu können.

In seinem abschließenden Bericht hatte Maystadt vorgeschlagen, den gegenwärtigen Aufsichtsrat durch einen Board zu ersetzen, der die Stellungnahmen gegenüber dem IASB und die Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission auf Grundlage der Arbeit eines fachlichen Beirats verabschiedet. Der Board soll 16 Mitglieder haben: vier Vertreter öffentlicher europäischer Institutionen (einschließlich der ESA), fünf Vertreter der Interessen des Privatsektors und sieben nationale Standardsetzer. Der Board soll zu einstimmigen Entscheidungen kommen, wobei einzelnen Mitglieder nur die Enthaltung oder das Stillschweigen als Option blieben, sollten sie sich der Mehrheitsmeinung nicht anschließen können.

Die ESA sind überzeugt, dass es bei diesem Abstimmungsmodell zu Situationen kommen kann, in denen das Abstimmungsergebnis nicht das öffentliche Interesse widerspiegelt, da die Ziele der Vertreter des Privatsektors oder der nationalen Standardsetzer "wahrscheinlich nicht immer im Einklang" mit dem Ziel der Wahrung des öffentlichen Interesses stehen würden. Sie schlagen daher vor, dass nur die Vertreter des öffentlichen Interesses, die in dem künftigen Board vertreten sein sollen, über endgültige Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission entscheiden sollen. Sie würden bei ihren endgültigen Entscheidungen die Meinungen der Vertreter des Privatsektors und die Ergebnisse des öffentlichen Konsultationsprozesses berücksichtigen.

Im letzten Absatz des Briefes erklären die ESA, dass sie dem neuen Board nur als Beobachter (und nicht als stimmberechtigte Mitglieder) angehören und ansonsten ihre bisherige Vorgehensweise beibehalten wollen, falls ihre Bedenken nicht adressiert werden:

 

Daher werden die drei ESA, sollten keinen Änderungen am vorgeschlagenen Abstimmungsmodell vorgenommen, Abstand davon nehmen, die ihnen angetragenen Mitgliedschaft anzunehmen, und werden stattdessen um Beobachterstatus im neuen EFRAG-Board bitten. Des Weiteren behalten sich die drei ESA vor, ihr Recht auf Einreichung ihrer Einschätzung in Bezug auf die Übernahme von bestehenden, neuen und geänderten IFRS bei der EU-Kommission aufrecht zu erhalten. In Fortsetzung der bisherigen Praxis werden die ESA außerdem weiterhin ihre eigenen Stellungnahmen beim IASB einreichen und ihre eigenen Sichtweisen in die Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards einbringen und somit ihre in ihren Satzungen dargelegten Pflichten erfüllen.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben in voller Länge direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU

28.01.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen am 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) zur Verfügung.

Das IDW begrüßt die Entscheidung des IASB, auf die Einführung komplexer Bilanzierungswahlrechte und die automatische Anpassung des IFRS für KMU aufgrund von Änderungen an den vollen IFRS zu verzichten. Das IDW lobt, dass sich der IASB mit dem Entwurf vom Oktober 2013 wieder stärker auf die eigentliche Zielsetzung des IFRS für KMU konzentriere, die in der Veröffentlichung eines eigenständigen, soliden Regelwerks, das auf die Bedürfnisse kleiner und mittelgroßer Unternehmen zugeschnitten ist, bestehe.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Neue Mitglieder des Überwachungsgremiums der IFRS-Stiftung

28.01.2014

Entsprechend den Vorschlägen im abschließenden Bericht zur Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS-Stiftung, der im Februar 2012 veröffentlicht wurde, hat das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) den Prozess der Ausweitung seiner Mitgliedschaft in Angriff genommen. Vorgesehen sind bis zu vier permanente Sitze, die vorrangig mit Mitgliedern aus den aufstrebenden Volkswirtschaften besetzt werden sollen, sowie zwei rotierende Mitgliedschaften. Die ersten beiden neuen permanenten Mitgliedschaften wurde heute bekanntgegeben.

Die Ernennungen der Comissão de Valores Mobiliários (CVM) aus Brasilien und der Financial Services Commission (FSC) aus Korea treten in Kraft, sobald diese die Charta des Überwachungsgremiums unterzeichnet haben. Bewerbungen für weitere permamente Mitgliedschaften werden derzeit noch analysiert. Außerdem beabsichtigt das MB, den Prozess für die Ernennung von rotierenden Mitgliedern sobald wie möglich aufzunehmen.

Alle Bewerbungen wurden und werden anhand der endgültigen Kriterien für die Mitgliedschaft und der Prozesse für Auswahl neuer Mitglieder beurteilt, die auf der Februarsitzung des MB beschlossen und am 1. März 2013 bekanntgegeben wurden.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des MB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

28.01.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Die Veröffentlichung von endgültigen Verlautbarungen zur Wertminderung und zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 werden jetzt erst im zweiten Quartal 2014 erwartet, die Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 wird jetzt doch wieder im ersten Quartal 2014 erwartet und die erneuten Erörterungen wurden in einigen Projekten neu terminiert. Außerdem wurde klargestellt, dass im Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode erste Arbeiten aufgenommen wurden.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. bis 3. Quartal 2014*
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014*
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014*
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 17. Dezember 2013

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Darüber hinaus wurde klargestellt, dass im Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode erste Arbeiten aufgenommen wurden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 27. Januar 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

DRSC-Stellungnahme zur möglichen Wiederzulassung der Equity-Methode im separaten Abschluss

27.01.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' genommen.

Das DRSC unterstützt in seiner Stellungnahme zum Entwurf vom Dezember 2013 die Absicht des IASB, die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zuzulassen, und stimmt daher den vorgeschlagenen Änderungen zu. Nichtsdestotrotz ist das DRSC der Meinung, dass die Folgeänderungen an IAS 28.25 expliziter gestaltet werden sollten (durch zusätzliche Erläuterungen in der Grundlage für Schlussfolgeungen) und dass die bestehenden Ausnahmen für Erstanwender ausgeweitet werden sollten, um auch Beteiligungen an Tochterunternehmen im separaten Abschluss abzudecken.

Die englischsprachige Stellungnahme des DRSC gegenüber dem IASB kann auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

G4-Einführungsveranstaltungen in Deutschland - Anmeldung jetzt möglich

27.01.2014

Die Global Reporting Initiative (GRI) bietet gemeinsam mit deutschen Sponsoren zwei Einführungsveranstaltungen in die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") in Deutschland an - eine in Berlin und eine in Frankfurt. Ab sofort sind Anmeldungen zu den kostenfreien Veranstaltungen möglich.

Die neuen Leitlinien wurden im Mai 2013 veröffentlicht und liegen seit November 2013 auch in deutscher Übersetzung vor.

Das Programm der Veranstaltungen, in denen die neuen Leitlinien am 26. Februar 2014 in Berlin und am 11. März 2014 in Frankfurt vorgestellt werden sollen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von GRI.

FEE-Faktensammlung zu der neuen EU-Bilanzrichtlinie

27.01.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Faktensammlung zur neuen EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) erstellt, die die 4. und 7. Richtlinie ersetzen wird und sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse abdeckt.

In der Faktensammlung werden alle bedeutenden Änderungen zwischen der neuen Richtlinie und der 4. und 7. Richtlinie hervorgehoben und noch einmal alle bedeutenden Vorschriften der Richtlinie zusammengefasst, selbst wenn es keine Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen gibt. FEE hat außerdem ein Dokument erstellt, in der die Wahlmöglichkeiten zusammengefasst werden, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der neuen Richtlinie haben.

Die neue Richtlinie muss von den einzelnen Mitgliedstaaten spätestens bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden, und die Vorschriften der neuen Richtlinie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von FEE zur Verfügung:

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