Januar

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag, die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

09.01.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zu den im IASB-Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' enthaltenen Vorschlägen erarbeitet und stellt diesen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Der am 2. Dezember 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2013/10 sieht die Wiedereinführung der Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors vor, die im Zuge der Überarbeitung von IAS 27 gestrichen worden war. EFRAG begrüßt das Vorgehen des IASB u.a. mit Verweis auf die Vereinheitlichung der Bilanzierungsprinzipien in verschiedenen Abschlussarten, regt aber insbesondere eine erleichterte Erstanwendung der geplanten Bilanzierungsoption an.

EFRAG betont im Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/10 in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen, die in ihrem separaten Abschluss bei der Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen unter Anwendung der geplanten Neuregelung für die Equity-Methode optieren, Erleichterungen bei der vom IASB vorgesehenen retrospektiven Anwendung gewährt werden sollten, wobei diese an den entsprechenden, in IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen enthaltenen Regelungen angelehnt sein könnten.

Die Wiedereinführung der Bilanzierungsoption wird zwar trotz der ansonsten ausdrücklich kritischen Haltung von EFRAG gegenüber Bilanzierungswahlrechten positiv gesehen; EFRAG hinterfragt im Stellungnahmeentwurf indes die Notwendigkeit, über IAS 27 Separate Abschlüsse (geändert 2011) hinaus zusätzlich auch IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (geändert 2011) zu ändern und sieht diesbezüglich einen weitergehenden Erläuterungsbedarf seitens des IASB in der die Standardänderung begleitenden Grundlage für die Beschlussfassung. Außerdem hält es EFRAG für erforderlich, dass der IASB in diesem Projekt und weiter vertiefend in der Zukunft die Zielsetzung von separaten Abschlüssen klarstellt.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf sowie die entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar. Rückmeldungen können bis zum 30. Januar 2014 bei EFRAG eingereicht werden.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2013

09.01.2014

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2013, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

IVSC veröffentlicht Entwurf mit Leitlinien und Beispielen zu einzelnen Bewertungsgrundlagen

08.01.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf mit Leitlinien und illustrierenden Beispielen veröffentlicht, der Praktiker bei der Anwendung der Bewertungsgrundlagen unterstützen soll, die im Rahmenkonzept der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) enthalten sind.

Im IVS-Rahmenkonzept werden die folgenden Bewertungsgrundlagen unterschieden:

 

Der Marktwert ist der anzunehmende Betrag, zu dem ein Vermögenswert oder eine Schuld am Bewertungsstichtag unter marktüblichen Bedingungen zwischen einem vertragswilligen Käufer und einem vertragswilligen Verkäufer getauscht werden müsste, sofern Käufer und Verkäufer voneinander unabhängig sind, zuvor angemessene Marketingmaßnahmen erfolgt sind und Käufer und Verkäufer sachverständig, umsichtig und ohne Zwänge gehandelt haben.

Der Investitionswert ist der aus Sicht des Eigentümers oder künftigen Eigentümers im Rahmen seiner individuellen Investitionsziele oder seiner individuellen betrieblichen Zwecke bestehende Wert eines Vermögenswerts.

Der beizulegende Zeitwert ist der anzunehmende Preis für die Übertragung eines Vermögenswerts oder einer Schuld zwischen bestimmten sachverständigen und vertragswilligen Parteien, wobei der Preis die jeweiligen Interessen dieser Parteien widerspiegelt.

 

Im IVS-Rahmenkonzept werden darüber hinaus der besondere Wert und der synergetische Wert unterschieden, die einen Bestandteil eines oder mehrerer der oben genannten Werte darstellen:

 

Der synergetische Wert ist ein zusätzliches Wertelement, das aus der Kombination von zwei oder mehr Vermögenswerten oder Anteilen entsteht, wobei der kombinierte Wert höher als die Summe der Einzelwerte ist.

Der besondere Wert ist ein Betrag, der spezifische Eigenschaften eines Vermögenswerts widerspiegelt, die nur für einen ganz bestimmten Käufer einen Wert darstellen.

 

Durch die nun im Entwurf veröffentlichten Leitlinien und illustrierenden Beispiele sollen die im IVS-Rahmenkonzept enthaltenen Bewertungsgrundlagen anhand der Darstellung deren Anwendung in verschiedenen Szenarien für den Praktiker besser verständlich und die Abgrenzung der einzelnen Wertekategorien voneinander erleichtert werden.

Die Leitlinien und illustrierenden Beispiele stellen keinen Bestandteil der internationalen Bewertungsstandards (IVS) dar. Der IVSC plant, künftig weitere Anwendungsleitlinien und Beispiele zu anderen Themengebieten zu erarbeiten und bittet darum, dass in den Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf eine Rangliste der vom IVSC zu behandelnden Themen aufgestellt wird.

Zum Entwurf Kapitel 1 - Bewertungsgrundlagen, der auf der Internetseite des IVSC in englischer Sprache erhältlich ist, kann noch bis zum 31. März 2014 Stellung genommen werden.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des IASB im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

08.01.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses (Zyklus 2012-2014) zur Verfügung. Der IASB hatte diese Änderungsvorschläge in seinem Entwurfsdokument ED/2013/11 am 11. Dezember 2013 veröffentlicht. EFRAG stimmt den meisten Vorschlägen zwar zu, steht den geplanten Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' aber kritisch gegenüber.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. Im Entwurf ED/2013/11 werden Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung vorgeschlagen, die für Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

EFRAG stimmt den Änderungsvorschlägen betreffend IFRS 5, IFRS 7 und IAS 34 zu. Zwar teilt EFRAG ebenfalls die Ansicht des IASB, dass die Regelungen in IAS 19.83, in denen es u.a. um die Ermittlung des Abzinsungssatzes bei Fehlen eines liquiden Marktes geht, einer Klarstellung bedürfen; EFRAG vermisst bei den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen von IAS 19.83 allerdings eine ausreichende argumentative Fundierung. Darüber hinaus befürchtet EFRAG, dass die Anwendung der gemäß Entwurf geänderten Regelungen bei bestimmten Szenarien zu einem nicht sachgerechten Ergebnis führen könnten bzw. zumindest unklar wären.

In der vorliegenden Entwurfsfassung soll durch die vorgeschlagenen Änderungen von IAS 19.83 klargestellt werden, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in derselben Währung zu denominieren sind wie die zu leistenden Zahlungen und dass daher die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene zu beurteilen ist. EFRAG nennt als Beispiel für ein Szenario, in dem die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen zu einem nicht sinnvollen Ergebnis führen könnten, ein Land, das zwar für Handelszwecke eine starke Währung eines anderen Landes verwendet, das sich hiervon abgesehen aber in wesentlichen Merkmalen ganz erheblich von dem anderen Land unterscheidet.

Der englischsprachige EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/11 kann auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden. Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf können noch bis zum 7. Februar 2014 bei EFRAG eingereicht werden.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/7

08.01.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/7 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Nachdem der ursprüngliche Standard-Entwurf bereits im Juli 2010 herausgegeben worden war, hatte der IASB am 20. Juni 2013 den erheblich überarbeiteten Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge veröffentlicht. EFRAG hatte daraufhin am 5. August 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 18. November 2013 die endgültige Stellungnahme folgte. In dieser begrüßt EFRAG zwar die zahlreichen im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2010 vorgenommenen Änderungen, äußert sich zu verschiedenen Punkten alledings auch kritisch und sieht weiterhin einen entsprechenden Anpassungs- bzw. Präzisierungsbedarf.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Überarbeitete IDW-Verlautbarungen

07.01.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Verlautbarung IDW RS HFA 5 zur Rechnungslegung von Stiftungen neu gefasst und in diesem Zusammenhang Folgeänderungen an der Verlautbarung IDW RS HFA 14 zur Rechnungslegung von Vereinen vorgenommen. Außerdem wurde mit IDW ES 4 n.F. der Entwurf einer Neufassung der Verlautbarung IDW S 4 zur Begutachtung von Verkaufsprospekten veröffentlicht.

Die Überarbeitungen beziehungsweise Ergänzungen der beiden Verlautbarungen zur Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen gehen auf einen Entwurf vom Mai 2013 zurück. IDW RS HFA 5 und 14 werden in den IDW Fachnachrichten Heft 1/2014 und im WPg-Supplement 1/2014 abgedruckt. Weitere Informationen insbesondere auch zu den im Vergleich zum Entwurf vorgenommenen Änderungen finden sich in einer Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Der Entwurf der Neufassung von IDW S 4 wird vom IDW in einer Presseerklärung kurz erläutert und ist auf der Internetseite des IDW abrufbar.

IDW Verlautbarung zur Anwendung von IFRS 13

03.01.2014

In der Verlautbarung IDW RS HFA 47 werden verschiedene Zweifelsfragen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 13 behandelt.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hatte die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 (IDW RS HFA 47) in seiner 234. Sitzung am 6. Dezember 2013 verabschiedet. Gegenüber der im März 2013 veröffentlichten Entwurfsfassung wurden einige Klarstellungen vorgenommen. Weitere Informationen zur Veröffentlichung der Verlautbarung finden sich auf der Internetseite des IDW.

23. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungsunterlagen verfügbar

03.01.2014

Das DRSC hat die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt.

Die Fachausschüsse des DRSC halten ihre Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit ab. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Audio-Übertragungen werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und zum Abruf bereitgestellt.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt und sind jetzt verfügbar.

Besprochen werden sollen bei der Sitzung unter anderem folgende Themen:

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

02.01.2014

Am 7. Januar 2014 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Eine Tagesordnung für die Telefonkonferenz steht Ihnen dort ebenfalls zur Verfügung.

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