AOSSG-Bericht zu Standardsetzung in Nepal im Rahmen der Initiative zur Entwicklung regionaler Standardsetzungskapazitäten in Entwicklungsländern
08.07.2014
Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat einen Bericht zu einer Überprüfung des nepalesischen Standardsetzungsprozesses veröffentlicht. Die Überprüfung ist Teil der Initiative der AOSSG, die der Entwicklung regionaler Standardsetzungskapazitäten gewidmet ist und in deren Rahmen ein IFRS Centre of Excellence für ein Entwicklungsland (IFRS Centre of Excellence for a Developing Country, IFRS COEDC) in Nepal eingerichtet wurde. Im Bericht sind eine Reihe von Empfehlungen enthalten, die den nepalesischen Standardsetzer ASB dabei unterstützen sollen, seine Kapazitäten in Bezug auf die Übernahme und Umsetzung der IFRS auszubauen.
Nepal befindet sich derzeit beim Übergang auf die Nepal Financial Reporting Standards (NFRS), die mit den IFRS konvergiert sind. Börsennotierte multinationale Unternehmen müssen die NFRS erstmals für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 15. Juli 2014 beginnen. Finanzinstitute, Unternehmen im Staatsbesitz und andere börsennotierte Unternehmen gehen in den nächsten beiden Jahren auf NFRS-Berichterstattung über.
Das IFRS COEDC in Nepal wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem ASB und der AOSSG als zweijähriges Pilotprojekt eingerichtet. Bei Erfolg ist die Einrichtung weiterer IFRS COEDC im asiatisch-pazifischen Raum geplant. Die Überprüfung des Pilotprojekts wurde durch eine Arbeitsgruppe der AOSSG durchgeführt, die das Projekt auch anhand des vom Internationalen Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) entwickelten Modells für nationale Standardsetzer beurteilten. Die Arbeitsgruppe analysierte den gesetzlichen Rahmen für die Standardsetzung in Nepal, die Führung des ASB, die Mitgliedschaft und andere Merkmale des ASB, die Ressourcen, den Konsultationsprozess, die Sitzungen des ASB, die Kommunikation mit den Anwendern und die Beziehung zu den wesentlichen involvierten Parteien.
Die wesentlichen im Bericht dargestellten Erkenntnisse aus der Überprüfung sind die folgenden:
- Der ASB muss die fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer für den Rechtskreis sachgerechten Art und Weise ausbauen (unter anderem weitere Vollzeitkräfte einstellen), einen Plan für das weitere Vorgehen und die entsprechenden Strategien entwickeln und geplante Maßnahmen in jedem Bereich identifizieren.
- Teil des Plans für das weitere Vorgehen sollte ein strategischer Plan sein, in dem die IFRS-Fachprojekte und der Übernahmeplan, den der ASB verfolgt, identifiziert werden. Dazu gehört auch, das Bewusstsein für die IFRS-Übernahme in Nepal zu schärfen und Initiativen zur Rechenschaftspflicht gegenüber den involvierten Parteien zu entwickeln.
- Es muss ein strategischer Plan für eine nachhaltige Finanzierung entwickelt und mit der nepalesischen Regierung und anderen Finanzgebern umgesetzt werden.
- Der ASB sollte seinen Konsultationsprozess so eng wie möglich zeitlich an die Konsultationen des IASB anpassen, um sicherzustellen, dass Rückmeldungen nepalesischer Anwender gehört werden können, bevor der IASB seine Vorschläge finalisiert. So kann die Einhaltung der IFRS-Prinzipien in Nepal sichergestellt werden.
- Es sollte eine Dokument zur Vorgehensweise bei der Ernennung von ASB-Mitgliedern entwickelt werden, in dem auch die Kenntnisse und Erfahrungen festgehalten werden, über die ASB-Mitglieder verfügen sollten. Dieses sollte der nepalesischen Regierung und dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Nepal (ICAN) zur Verfügung gestellt werden, um diese bei der Nominierung und Ernennung von ASB-Mitgliedern zu unterstützen.
Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der AOSSG.