DRSC-Hinweis zur IFRS IC-Entscheidung zur Bilanzierung nach IAS 12

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01.07.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat als Konsequenz einer Entscheidung des IFRS Interpretations Committee einen Hinweis zum Umgang mit Verlustvorträgen erarbeitet.

Das Committee hat im Mai 2014 eine Entscheidung getroffen, mit der klargestellt wird, wie bei der Bilanzierung gemäß IAS 12 Ertragsteuern mit Verlustvorträgen umzugehen ist – unabhängig davon ob steuerliche Verluste erwartet werden – sowie ob (und ggf. wie) sich eine Mindestbesteuerungsregelung auf die Bilanzierung auswirkt.

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat sich dieser Frage und der Entscheidung gewidmet und seine Erkenntnisse zur Deutschlandrelevanz und zur möglichen Änderung der Bilanzierung in einem Hinweis zusammengefasst. Sie können sich den Hinweis direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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