Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten
22.07.2014
Eine gemeinsame Forschungsgruppe des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des italienischen Standardsetzers (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' herausgegeben, in dem argumentiert wird, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre.
Das Diskussionspapier soll zur globalen Diskussion um die Frage beitragen, wie Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert werden sollen und welche Angaben zu leisten sind. Nach IFRS werden Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, nicht abgeschrieben, sondern unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hat die Diskussion um Stärken und Schwächen eines Modells, das allein auf Werthaltigkeitsprüfungen abstellt, wieder an Schwung gewonnen.
Im Diskussionspapier untersucht die Forschungsgruppe mögliche Ansätze zur Behebung der Mängel, die Anwender immer wieder anführen:
- begrenzte Entscheidungsnützlichkeit der Informationen, die allein auf den Werthaltigkeitsansatz abstellen,
- Kosten und Subjektivität der Werthaltigkeitsprüfung im Einklang mit IAS 36 und
- Mangel an zeitnaher Erfassung von Wertminderungsverlusten.
In dem Papier untersucht die Forschungsgruppe, wie zu der Behebung der Mängel die folgenden Maßnahmen (ggf in Kombination miteinander) eingesetzt werden können: (a) Änderung der Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, (b) Verbesserung der Vorschriften für die Werthaltigkeitsprüfung und (c) Verbesserung der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. Als Ergebnis der Untersuchungen ist die Forschungsgruppe zu dem Schluss gekommen, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre, da sie auf eine vernünftige Art und Weise der Verbrauch der wirtschaftlichen Ressource, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, über die Zeit hinweg widerspiegelt. Sie kann außerdem auf eine Weise angewendet werden, die ein sachgerechtes Maß an Überprüfbarkeit und Verlässlichkeit gewährt. Darüber hinaus ist die Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass zusätzliche Verbesserungen auch im Bereich der Angabevorschriften in Betracht gezogen werden sollten.
Dem Diskussionspapier ist ein Kapitel beigefügt, in dem die Überlegungen und Erwartungen der Gruppe für den Fall dargestellt werden, dass der IASB den Abschreibungs- und Wertminderungsansatz wieder einführt.
ASBJ, EFRAG und OIC bitten um Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 20. September 2014.
Presseerklärungen, die einen Zugang zum Diskussionspapier bieten, finden Sie auf den Internetseiten von ASBJ und EFRAG.