ESMA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

  • ESMA Image

10.07.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ihre endgültigen Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlicht. Die Zielsetzung hinter den Leitlinien ist die Stärkung und Förderung besserer aufsichtlicher Konvergenz der Durchsetzungsmechanismen und -praxis von europäischen Durchsetzungsbehörden im Bereich Rechnungslegung.

ESMA hatte im Juli 2013 eine Konsultation zu den vorgeschlagenen Leitlinien angestoßen und 32 Antworten darauf erhalten. Einige Stellungnahmen waren recht kritisch, insbesondere hinsichtlich der Beziehung zwischen den Leitlinien und der Transparenzrichtlinie, des Eindruck, dass EFRAG bestrebt sei, die Rolle eines Standardsetzers zu übernehmen, und der Wahrnehmung, dass ESMA eine interpretierende Rolle übernehmen wolle. Auch der vorgeschlagene Anwendungsbereich der Vorschriften war kritisch gesehen worden. Entsprechende Stellungnahmen wurden beispielsweise vom DRSC, vom IDW, von FEE und von KWT und iwp gemeinsam eingereicht worden.

Der abschließende Bericht ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen, der heute veröffentlicht wurde, bietet einen Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen - einschließlich der Rückmeldungen der beratenden ESMA Securities and Markets Stakeholder Group (SMSG) - und die Antworten von ESMA auf die angebrachte Kritik. Die endgültigen Leitlinien, die die Berücksichtigung der Anmerkungen durch ESMA widerspiegelt, ist dem Bericht als Anhang beigefügt.

Als Reaktion auf die geäußerten Warnungen, dass ESMA und die europäischen Durchsetzungsbehörden nicht mit der Rolle der Standardsetzer in Konflikt geraten dürften, bekräftigt ESMA in dem Bericht die Auffassung, dass die Rolle der Durchsetzungsbehörden in diesem Zusammenhang allein darin bestehe, den Standardsetzern regelmäßig Probleme mit den Rechnungslegungsstandards, die den Durchsetzern im Rahmen ihrer Arbeit auffallen, zur Kenntnis zu bringen. ESMA bestätigt auch die Ansicht, dass die bei den Durchsetzungsaktivitäten angelegten Wesentlichkeitsgrenzen die gleichen sein sollten wie in dem zugrundeliegenden Rechnungslegungsrahmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat sich ESMA entschieden, einige Formulierungen wie beispielsweise 'unbegrenzter Anwendungsbereich' und 'gezielte Untersuchungen' in der Beschreibung des Durchsetzungsprozesses und der zu ergreifenden Maßnahmen bei Verstoß gegen die Vorschriften anzupassen. Da in den Stellungnahmen auch deutliche Kritik an der vorgeschlagenen Anwendung der Leitlinien auf Prospekte geäußert worden war, hat sich ESMA entschieden, diese Frage separat im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Prospektrichtlinie zu untersuchen.

Die endgültigen Leitlinien werden jetzt in die offiziellen Sprachen der EU übersetzt. Die endgültigen Texte werden dann auf der Internetseite von ESMA veröffentlicht und treten zwei Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.