IVSC-Konsultationen zur künftigen Agenda und zur Struktur der Standards

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14.07.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Konsultationsdokumente veröffentlicht, die dem künftigen Arbeitsprogramm des IVSC und der Struktur, dem Anwendungsbereich und der Klarheit der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) gelten.

Konsultation zu künftigen Agenda

Mit der IVSC Standards Board Agenda Consultation soll die Meinung der Anwender zu Prioritäten des Arbeitsprogramms für die nächsten drei Jahre ab Januar 2015 eingeholt werden. Der IVSC geht davon aus, denjenigen Projekten höchste Priorität einzuräumen, die im Einklang mit dem erklärten Ziel des IVSC stehen - also Vertrauen in Bewertungen aufzubauen, Bewertungsabweichungen zu verringern und zu einer Konvergenz der Bewertungen beizutragen, indem die Übernahme und Anwendung der IVS gefördert wird. Vorgeschlagene Projekte werden außerdem gegen etablierte Kriterien für Projekte gemessen, wenn bestimmt werden soll, ob sie der Agenda hinzugefügt werden sollen.

Im Konsultationsdokument werden auch eine Reihe von Projekten aufgeführt, die 2015 fortgeführt werden sollen. Des Weiteren wird um Rückmeldungen dazu gebeten, zu welchem Ausmaß Schwierigkeiten daraus entstehen, dass es bisher keine weltweit akzeptierten Bewertungsstandards in den folgenden Bereichen gibt:

  • Rohstoffindustrien (Berg- und Tagebau, Öl- und Gasförderung)
  • Forstwirtschaft (Bewertung von Wäldern, die hauptsächlich zu Zwecken des Holzeinschlags gepflegt werden (IAS 41 Landwirtschaft)
  • Handelsbezogene Immobilien oder Immobilien, die für eine Unternehmensfortführung unabdingbar sind (Hotels und ähnliche Gebäude, die auf eine bestimmte geschäftlich Nutzung ausgerichtet sind)
  • Bestimmte Vermögenswerte des öffentlichen Sektors (Vermögenswerte, für die es normalerweise keinen aktiven Markt gibt, und die üblicherweise für Leistungserbringungen im öffentlichen Sektor gehalten werden)
  • Derivate (zB. Eigenkapitalderivate, Fremdwährungsderivate, Warenderivate)
  • Anpassungen an Finanzierungsbewertungen (Finanzierung eines unbesicherten Instrumentes oder einer unbesicherten Position)
  • Bewertungen von Rettungsmaßnahmen (Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten).

Daneben werden Vorschläge für weitere Projekte erbeten, die gegebenenfalls dem Arbeitsprogramm des IVSC hinzugefügt werden sollten.

Struktur, Anwendungsbereich und Klarheit der IVS

Im zweiten Konsultationspapier, Structure and Scope of the International Valuation Standards, geht es darum, wie der IVSC sicherstellen kann, dass die IVS in der klarstmöglichen Art und Weise verfasst und dargestellt werden, und welche Änderungen möglicherweise notwendig sind, um die die Klarheit der Verlautbarungen des IVSC zu erhöhen.

Unter anderem wird in dem Papier den folgenden Fragen nachgegangen:

  • Sollte das Wort "Standard" Verlautbarungen vorbehalten werden, die verpflichtend anzuwenden sind?
  • Was bedeutet "verpflichtend" im Zusammenhang mit Standards?
  • Ist ausreichen klar, was ein Fachinformationspapier (Technical Information Paper, TIP) ist und wie es in Beziehungen zu anderen Teilen der Verlautbarungen steht?
  • Sollte der IVSC Stellungnahmen, Leitlinien und ähnliche Informationen veröffentlichen, um die Konzepte, Prinzipien und Vorschriften in den IVS zu unterstützen oder zu verdeutlichen?

Um die Diskussion zu diesem Thema zu erleichtern, werden vier Sätze von Standards (IFRS, Standards des IAASB, ISAP und GIPS) analysiert und einander gegenübergestellt. Dadurch sollen Merkmale herausgearbeitet werden, die die IVSC berücksichtigen sollte, wenn er Darstellung, Abgrenzung und Klarheit der IVSC-Verlautbarungen verbessern will.

Weiterführende Informationen

Zu beiden Konsultationsdokumenten kann bis zum 10. Oktober 2014 Stellung genommen werden. Sie stehen Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

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