Weitere europäische Konsultation zu Leasingverhältnissen

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16.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien (FRC) haben eine weitere Konsultation zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer angestoßen; diesmal geht es darum, die Sichtweise der Abschlussadressaten einzuholen.

Die neue Konsultation ergänzt die am 30. Juni 2014 angestoßene Konsultation, die der Sichtweise der Ersteller gewidmet war.

Wieder geht es bei der Befragung um Transaktionen, die zwar die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllen, nach Ansicht des Befragten jedoch sachgerecht als Service bzw. Dienstleistung eingestuft werden sollten. Auf dieser Basis soll ein mögliches Verbesserungspotential an der Definition festgestellt werden. In Bezug auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer wird erfragt, ob das vom IASB (Abbildung aller Leasingverhältnisse als Typ-A) oder das vom FASB (Vereinfachung IAS 17 bzw. bisheriges US-GAAP) gewählte Bilanzierungsmodell vorgezogen wird.

Die Konsultation wird wahlweise mit Hilfe eines Fragebogens oder in Form eines etwa 30-minütigen Interviews durchgeführt. Adressaten, die daran interessiert sind, an der Konsultation teilzunehmen, werden gebeten, entweder den Fragebogen von der Internetseite von EFRAG herunterzuladen und ausfüllen (Frist für die Einreichung ist der 29. August 2014) oder sich mit dem Interview- Ansprechpartner von EFRAG in Verbindung zu setzen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zur Konsultation auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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