Nominierung von Kandidaten für den neuen EFRAG Board erbeten

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09.07.2014

Als nächster Schritt der Umsetzung der neuen EFRAG-Struktur hat EFRAG betroffene Interessengruppen und nationale Standardsetzer um Vorschläge für die Mitgliedschaft im neuen EFRAG Board gebeten, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich sein wird und dem Ziel dienen soll, dass Europa mit einer Stimme auf Grundlage eines konsensbasierten Entscheidungsprozesses im Board spricht.

Bei der Nominierungsaufforderung geht es um die Besetzung der Sitze, die laut überarbeiteter Satzung für Interessengruppen und nationale Standardsetzer zur Verfügung stehen. Dies sind:

  • Interessengruppen
    • Industrie- und Handelsunternehmen: 2 Mitglieder,
    • Banken: 2 Mitglieder,
    • Versicherungsunternehmen: 1 Mitglied,
    • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: 2 Mitglieder,
    • Adressaten: 1 Mitglied,
  • Nationale Standardsetzer: 8 Mitglieder mit der impliziten Vereinbarung, dass die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) der EU immer vertreten sein werden.

Die heute veröffentlichte Nominierungsaufforderung enthält eine Beschreibung der Verantwortlichkeiten des Boards und der vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten künftiger Boardmitglieder sowie die Verpflichtungen, die mit einer Mitgliedschaft einhergehen. Nominierungen werden bis zum 5. September 2014 erbeten.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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