Übergangsberatungsgruppe erörtert Umsetzung des neuen Erlöserfassungsstandards

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22.07.2014

Auf ihrer ersten Sitzung am 18. Juli 2014 hat die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung gemeinsam mit Mitgliedern des IASB und des FASB mögliche Sachverhalte erörtert, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Standards der beiden Boards auftreten können.

Der Zweck der Beartungsgruppe liegt nicht darin, Leitlinien herauszugeben, sondern um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bzw. dem Pendant ASC 606) ergeben können, rasch zu identifizieren und Rückmeldung dazu zu geben. Indem sie die möglichen Umsetzungssachverhalte analysiert und erörtert, hilft die Beartungsgruppe den beiden Boards dabei, zu bestimmen, ob zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise die Veröffentlichung von Klarstellungen oder sonstigen Leitlinien notwendig sind. Der Beratungsgruppe gehören Ersteller, Prüfer und Adressaten als Vertreter  "eines weiten Spektrums von Branchen, geografischen Regionen und öffentlicher und privater Oragnisationen" an.

Bei der ersten Sitzung der Gruppe wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Bestimmung, ob ein Unternehmen, das internetbezogene immaterielle Vermögenswerte und Dienstleistungsvereinbarungen anbietet in Prinzipal oder ein Agent ist,
  • Bestimmung, ob bestimmte Beträge, die Kunden in Rechnung gestellt werden, als Erlöse oder als Reduzierung der Kosten darzustellen sind,
  • Verkaufsbasierte und gebrauchsbasierte Lizenzgebühren in Verträgen mit Lizenzen und anderen Waren oder Dienstleistungen als Lizenzen,
  • Aufnahme von Verlängerungslaufzeiten in die Werthaltigkeitsprüfung aktivierter Vertragskosten.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen TRG Snapshot erstellt, dem Sie eine Zusammenfassung der Diskussionen entnehmen können.

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