Juli

Internetpräsentationen des IASB zur endgültigen Fassung von IFRS 9

23.07.2014

Mitglieder des IASB bieten am 29. Juli 2014 gemeinsam mit dem Stab live ausgestrahlte Internetpräsentationen zur Einführung in die endgültige Fassung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' an.

Der IASB plant, die endgültige Fassung von IFRS 9 am 24. Juli 2014 herauszugeben. In diese Fassung werden die neuen Vorschriften für die Wertminderung von Finanzinstrumenten und die Änderungen aufgenommen, die sich aus der begrenzten neuen Erwägung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften ergeben haben. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Standard zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Um Teilnehmern in allen Zeitzonen eine Möglichkeit zu bieten, an der Präsentation teilzunehmen, wird diese zweimal ausgetrahlt. Es wird auch jeweils die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen.

Die Internetpräsentationen werden aufgezeichnet, und die Aufzeichnungen werden nach Abschluss der Sitzungen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Übergangsberatungsgruppe erörtert Umsetzung des neuen Erlöserfassungsstandards

22.07.2014

Auf ihrer ersten Sitzung am 18. Juli 2014 hat die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung gemeinsam mit Mitgliedern des IASB und des FASB mögliche Sachverhalte erörtert, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Standards der beiden Boards auftreten können.

Der Zweck der Beartungsgruppe liegt nicht darin, Leitlinien herauszugeben, sondern um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bzw. dem Pendant ASC 606) ergeben können, rasch zu identifizieren und Rückmeldung dazu zu geben. Indem sie die möglichen Umsetzungssachverhalte analysiert und erörtert, hilft die Beartungsgruppe den beiden Boards dabei, zu bestimmen, ob zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise die Veröffentlichung von Klarstellungen oder sonstigen Leitlinien notwendig sind. Der Beratungsgruppe gehören Ersteller, Prüfer und Adressaten als Vertreter  "eines weiten Spektrums von Branchen, geografischen Regionen und öffentlicher und privater Oragnisationen" an.

Bei der ersten Sitzung der Gruppe wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Bestimmung, ob ein Unternehmen, das internetbezogene immaterielle Vermögenswerte und Dienstleistungsvereinbarungen anbietet in Prinzipal oder ein Agent ist,
  • Bestimmung, ob bestimmte Beträge, die Kunden in Rechnung gestellt werden, als Erlöse oder als Reduzierung der Kosten darzustellen sind,
  • Verkaufsbasierte und gebrauchsbasierte Lizenzgebühren in Verträgen mit Lizenzen und anderen Waren oder Dienstleistungen als Lizenzen,
  • Aufnahme von Verlängerungslaufzeiten in die Werthaltigkeitsprüfung aktivierter Vertragskosten.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen TRG Snapshot erstellt, dem Sie eine Zusammenfassung der Diskussionen entnehmen können.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Juli 2014

22.07.2014

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 8. Juli 2014 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB.

  • In Bezug auf Finanzinstrumente wurde der DPOC informiert, dass IFRS 9 in der endgültigen Fassung planmäßig Ende Juli erscheinen soll. Ein Diskussionspapier zu Macro Hedge Accounting wurde im April 2014 herausgegeben und kann bis Oktober kommentiert werden.
  • Im Hinblick auf Versicherungsverträge wurde der DPOC über Fortschritte informiert, die im Nachgang der Stellungnahmen, Einbindungsaktivitäten und Feldversuche erfolgten, die sich auf die Vorschläge im überarbeiteten Entwurf des IASB zu Versicherungsverträgen bezogen. Dem DPOC wurde mitgeteilt, dass es zwar breite Unterstützung für die Vorschläge gebe, dass aber auch deutliche Bedenken in Bezug auf Komplexität und Bilanzierungsanomalien verblieben. Der IASB will die Erörterungen bis Ende 2014 abschließen.
  • Der DPOC nahm zur Kenntnis, dass IASB und FASB bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen unterschiedliche Modelle verfolgen. Auf Portfolioebene hält der DPOC die Auswirkungen der Abweichungen in der Gesamtergebnisrechnung für nicht bedeutend. Er fragte aber nach der erneuten Konsultation von EFRAG, in deren Rahmen die Anwender auch gefragt worden waren, welches Modell sie vorziehen würden und wie der IASB mit den Ergebnissen der Konsultation umgehen wollten. 
  • Die Diskussion wendete sich dann Konvergenzfragen zu, wobei auf die neue Beratungsgruppe für Umsetzungsfragen für IFRS 15 hingewiesen wurde.
  • Bei preisregulierten Geschäftsvorfällen wurde die Veröffentlichung eines Diskussionspapier im dritten Quartal 2014 angekündigt.
  • In Bezug auf das Rahmenkonzeptprojekt erläuterte der IASB, dass er einige Entscheidungen zu den bereits 2010 veröffentlichten Kapitel des Rahmenkonzepts getroffen habe, insbesondere im Zusammenhang mit Vorsicht, Verlässlichkeit und verantwortliche Unternehmensführung. Das war ursprünglich nicht vorgesehen, war aber von vielen Anwendern gefordert worden.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang wurde kurz der Fortschritt bei einigen Projekten erwähnt.

 

Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen

Der DPOC nahm einen Fortschrittsbericht zur Arbeit der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group, EACG) entgegen, die eingerichtet wurde, um den IASB beim methodischen Vorgehen in Bezug auf Feldversuche und Auswirkungsanalysen zu beraten. Der DPOC mit den Änderungen am Berichtsentwurf, die als Ergebnis seiner Anmerkungen vom April vorgenommen worden waren, zufrieden, insbesondere mit der Neuformulierung des Abschnitts zu Finanzstabilität, da der IASB als Mitglied des Finanzstabilitätsrats (FSR) auch Verantwortung für die Unterstützung der Ziele des FSR trage.

 

XBRL

Der DPOC erhielt einen Fortschrittsbericht zu den Vorschlägen des IASB zur Überarbeitung des Konsultationsprozesses für die Aktualisierung der XBRL-Taxonomie. Der DPOC zeigte sich enttäuscht, dass eine Einladung zur Stellungnahme noch nicht wie geplant veröffentlicht worden sei. Der Stab erläuterte Bedenken des IASB und Versuchsläufe, die noch bis Dezember 2014 laufen sollen, hätten zu Verzögerungen geführt, man befinde sich aber weiterhin auf gutem Weg. Der DPOC war zufrieden, dass der IASB als Gesamtboard das Projekt unterstützt, und gab nur zu bedenken, dass die Verzögerungen nicht zu einem Vakuum im Taxonomieprozess führen dürften.

 

Aktuelle Entwicklungen bei den Beratungsgruppen des IASB

Der DPOC stimmte der Beurteilung des Stabs zu, der zu der Feststellung gelangt war, dass die meisten Beratungsgruppen gut funktionierten. Die Arbeitsgruppe zur Bilanzierungs islamischer Finanzinstrumente stagniere etwas, da man sich darauf geeinigt hatte, dort auf Papiere dritter Parteien zu regieren. Verschiedene Aufrufe zur Einreichung von Papieren seien aber ohne Reaktion geblieben. Man wolle jetzt eine proaktivere Vorgehensweise einschlagen. Die folgenden Beratungsgruppen sollen aufgelöst werden oder wurden aufgelöst:

  • XAC und XQRT, da sie durch die ITCG ersetzt wurden,
  • Effects Analysis Consultative Group (EACG), sobald sie ihre Aufgabe (Erarbeitung des Berichts) erfüllt hat,
  • Financial Instruments Working Group (FIWG) nach Veröffentlichung von IFRS 9, sollte ein Gruppe für Macro Hedging erforderlich werden, wäre diese neu einzurichten,
  • Expert Advisory Panel (EAP) zu Wertminderung nach Veröffentlichung von IFRS 9

 

Einhaltung des Konsultationshandbuchs und Korrespondenz

Der DPOC war zufrieden mit der Einhaltung der Vorschriften des Konsultationshandbuchs, insbesondere im Hinblick auf Transparenz. Es wurde allerdings angemerkt, dass einige Agendapapiere später als vorgesehen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden (weniger als fünf Tage vor der Sitzung). Neue Korrespondenz lag nicht vor. Der DPOC nahm zu Kenntnis, dass EFRAG den Entwurf eines Schreibens zur Verbesserung der Qualitätskontrolle der IFRS veröffentlicht hat, nimmt das Schreiben aber bisher nur als in Entwicklung befindlich zur Kenntnis.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

22.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/1 'Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' eingereicht.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie Unternehmen in die Lage setzen würden, mehr Ermessen bei der Darstellung und Angabe von Informationen auszuüben, und somit zu einer Verbesserung der Qualität und der Relevanz von Angaben im Anhang führen würden. EFRAG schlägt jedoch einige Verbesserungen in den Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen vor.

Die grundlegende Anmerkung aus dem Stellungnahmeentwurf, dass der IASB fordern sollte, unwesentlichen Angaben zu unterlassen, wurde nach Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf fallengelassen.

Zu endgültigen Stellungnahem auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Juni und Juli

22.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/TEG-Telefonkonferenzen am 24. Juni und 3. Juli sowie der Sitzung von EFRAG/TEG am 14., 15. und 16. Juli 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die Veröffentlichung von Stellungnahmeentwürfen zum Diskussionspapier zum Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging und zum Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme sowie die Verabschiedung einer endgültigen Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative. Des Weiteren hat TEG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu fruchttragenden Pflanzen verabschiedet (noch nicht veröffentlicht) und der Veröffentlichung von drei Diskussionspapieren zu folgenden Themen zugestimmt: IAS 37 und IFRIC 21, Separate Abschlüsse und Darstellung von Umkehrungen von Stufenerwerben.

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten

22.07.2014

Eine gemeinsame Forschungsgruppe des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des italienischen Standardsetzers (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' herausgegeben, in dem argumentiert wird, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre.

Das Diskussionspapier soll zur globalen Diskussion um die Frage beitragen, wie Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert werden sollen und welche Angaben zu leisten sind. Nach IFRS werden Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, nicht abgeschrieben, sondern unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hat die Diskussion um Stärken und Schwächen eines Modells, das allein auf Werthaltigkeitsprüfungen abstellt, wieder an Schwung gewonnen.

Im Diskussionspapier untersucht die Forschungsgruppe mögliche Ansätze zur Behebung der Mängel, die Anwender immer wieder anführen:

  • begrenzte Entscheidungsnützlichkeit der Informationen, die allein auf den Werthaltigkeitsansatz abstellen,
  • Kosten und Subjektivität der Werthaltigkeitsprüfung im Einklang mit IAS 36 und
  • Mangel an zeitnaher Erfassung von Wertminderungsverlusten.

In dem Papier untersucht die Forschungsgruppe, wie zu der Behebung der Mängel die folgenden Maßnahmen (ggf in Kombination miteinander) eingesetzt werden können: (a) Änderung der Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, (b) Verbesserung der Vorschriften für die Werthaltigkeitsprüfung und (c) Verbesserung der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. Als Ergebnis der Untersuchungen ist die Forschungsgruppe zu dem Schluss gekommen, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre, da sie auf eine vernünftige Art und Weise der Verbrauch der wirtschaftlichen Ressource, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, über die Zeit hinweg widerspiegelt. Sie kann außerdem auf eine Weise angewendet werden, die ein sachgerechtes Maß an Überprüfbarkeit und Verlässlichkeit gewährt. Darüber hinaus ist die Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass zusätzliche Verbesserungen auch im Bereich der Angabevorschriften in Betracht gezogen werden sollten.

Dem Diskussionspapier ist ein Kapitel beigefügt, in dem die Überlegungen und Erwartungen der Gruppe für den Fall dargestellt werden, dass der IASB den Abschreibungs- und Wertminderungsansatz wieder einführt.

ASBJ, EFRAG und OIC bitten um Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 20. September 2014.

Presseerklärungen, die einen Zugang zum Diskussionspapier bieten, finden Sie auf den Internetseiten von ASBJ und EFRAG.

Wir nehmen Stellung zu den im Rahmen der Angabeinitiative vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

21.07.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/1 'Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' eingereicht.

Wir unterstützen die Angabeninitiative des IASB und stimmen zu, dass die vorgeschlagenen Änderungen Bereiche betreffen, in denen der Einsatz von Ermessen zu einer klareren Kommunikation gegenüber den Abschlussadressaten führen kann. Allerdings sind wir der Meinung, dass nicht ausreichend Leitlinien zur Ausübung dieser Ermessensentscheidungen verfügbar sind, sodass die Wirkung dieser Änderungen in der Praxis gering sein kann. Wir sind außerdem der Meinung, dass es eines klaren Rahmenkonzepts für die Anwendung von Wesentlichkeit auf Angaben bedarf, mit dem sowohl quatitative als auch qualitative Erwägungen abgedeckt werden. Des Weiteren merken wir an, dass eine Überprüfung der einzelnen Angabenvorschriften in neuen und bestehenden Standards angestoßen werden sollte.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass die Aufgliederung von Ausweiszeilen in der Gewinn- und Verlustrechnung weiterhin ein viel diskutiertes Thema ist (s. ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen und IFAC-Entwurf von Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen). Wir glauben, dass der IASB am besten platziert ist, um ein global akzeptiertes Rahmenkonzept für die Darstellung zusätzlicher Informationen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu entwickeln. Daher ermutigen wir den Board, sich verstärkt der Darstellung und dem Ausweis von nicht auf den IFRS-beruhenden Finanzinformationen zu widmen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

21.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten der Adressierung von Sachverhalten, die sich aus der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte der IASB Änderungen vorgeschlagen, die folgende Sachverhalte klarstellen sollen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist. Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, behält ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet, bei, es sei denn, der Investor ist an einem Joint Venture beteiligt, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.

EFRAG begrüßt im Stellungnahmeentwurf die ersten beiden Vorschläge. Allerdings lehnt EFRAG den dritten Vorschlag ab. Nach Meinung von EFRAG sollte IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Einklang mit den Prinzipien stehen, die IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen zugrunde liegen. EFRAG weist insbesondere darauf hin, dass die Buchungseinheit in Bezug auf das Beteiligungsunternehmen die Beteiligung selbst ist, nicht die einzelnen Vermögenswerte und Schulden des Beteiligungsunternehmens. Daher sei es nicht relevant, IFRS 10 Konzernabschlüsse zu spiegeln.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 5. September 2014 erbeten.

Sammlung von Forschungsbeiträgen zur IFRS-Anwendung in Mittel- und Osteuropa

20.07.2014

Die neueste Ausgabe des 'Journal of Accounting and Management Information Systems' ist IFRS-Entwicklungen in Tschechien, Estland, der Republik Moldau, Polen, Rumänien, Slowenien, der Türkei und der Ukraine gewidmet. Die Artikel sind auf der Internetseite des Journals kostenfrei abrufbar.

DRSC schreibt Stelle des Präsidenten/der Präsidentin aus

18.07.2014

Der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Stelle als Präsident/in des DRSC ausgeschrieben. Gesucht wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die derzeitige Präsidentin Dr. Liesel Knorr zum 1. Dezember 2014.

Interessierte Kandidaten werden gebeten, sich bitte bis zum 15. September 2014 schriftlich an den Vorsitzenden des DRSC-Nominierungsausschusses, der auch für Rückfragen gerne zur Verfügung steht, zu wenden. Details entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung auf der Internetseite des DRSC.

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