Juli

'Die langfristige Perspektive hinbekommen'

17.07.2014

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, widmet sich dem Thema der langfristigen Finanzierung der Wirtschaft, das auf der Tagesordnung des B-20-Treffens in Sydney steht.

Bruce hebt dabei besonders den B-20 Bericht Investitionen in die Finanzinfrastruktur freisetzen - Ist die gegenwärtige Rechnungslegung und Berichterstattung eine Hürde? hervor, den ein Panel der sechs größten internationalen Prüfungsfirmen erarbeitet hat und in dem bestehende Rechnungslegungs- und Unternehmensberichterstattungspraxis untersucht und Empfehlungen ausgesprochen werden, die dazu beitragen würden, dass das Model der Unternehmensberichterstattung ein breiteres Bild unternehmerischer Leistung zeigt und somit langfristige Anlagetätigkeit fördert.

Zur neuesten Kolumne von Robert Bruces in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Neue Ausgabe des 'EFRAG Insider'

17.07.2014

Eine neue Ausgabe des 'EFRAG Insider', der seit einem Jahr der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist jetzt erschienen.

Neben der Erläuterungen von aktuellen IASB-Entwürfen, jüngsten Veröffentlichungen von EFRAG und Berichten von der Teilnahme von EFRAG an verschiedenen Veranstaltungen werden zwei Themen besonders hervorgehoben:

  • EFRAG-Reform - Finalisierung der neuen EFRAG-Struktur und
  • Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Thema der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft. 

Die neue Ausgabe des EFRAG Insider bietet außerdem ein Interview mit Patricia McBride, der neuen Direktorin für Facharbeit von EFRAG. Zur neuen Ausgabe auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Zuständigkeitsbereich des IFRS-Beirats angepasst

17.07.2014

Während ihrer Sitzung im Juli 2014 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung einer Änderung des nachgeordneten Ziels der Arbeit des IFRS-Beirats zugestimmt. Die Änderung resultiert aus einer Änderung der Schwerpunktlegung - Aufgabe des Beirats soll nicht länger die Förderung der Übernahme der IFRS, sondern die Ermutigung zur Teilnahme an der Entwicklung der IFRS sein.

Bei der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2014 war diskutiert worden, ob das nachgelagerte Ziel des Beirats, das darin besteht, den IASB bei der Förderung der Übernahme der IFRS weltweit zu unterstützen, mit dem Primärziel, den IASB neutral und unabhängig zu beraten, in Konflikt geraten könne.

Zugang zur entsprechend geänderten Aufgabenbeschreibung des IFRS-Beirats haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Konferenz in Mexiko-Stadt

17.07.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste IFRS-Konferenz auf dem amerikanischen Kontinent in Mexiko-Stadt am 6. und 7. Oktober 2014 stattfinden wird. Bei der Konferenz, die sowohl in englischer als auch in spanischer Sprache stattfinden wird, geht es um den aktuellen Stand der großen Projekte des IASB und die künftigen Vorhaben. Des Weiteren soll bei der Konferenz über Neuentwicklungen bei Angaben nach IFRS und über die Unterstützung der einheitlichen Anwendung der IFRS diskutiert werden.

Bei der Konferenz wird es Vorträge des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, des stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Ian Mackintosh und diversen IASB-Mitgliedern (Amaro Gomes, Darrel Scott und Mary Tokar) geben.

Zu den bei der IFRS-Konferenz besprochenen Themen werden die folgenden gehören:

  • Aktuelles vom IASB: Fortschritte und Pläne
  • Podiumsdiskussionen zu:
    • Angaben nach IFRS
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Ratschläge zur Umsetzung neuer Standards:
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Bei der Konferenz wird es auch Sondersitzungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und anderen übergreifenden Themen geben. Daneben gibt es Einzelgruppensitzungen, die von Mitglieder des IASB und des Stabs des IASB zu folgenden Themen angeboten werden:

  • Macro Hedge Accounting
  • Leasingverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • IFRS 9-Umsetzung für Finanzinstitute
  • IFRS 9-Umsetzung für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind
  • IFRS 15-Umsetzung
  • Rahmenkonzept

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von IIR & IBC Finance.

'Langer Marsch zur Überregulierung und wieder zurück'

17.07.2014

In seiner Abschiedsvorlesung an der Universität Zürich blickte Prof. Dr. Conrad Meyer, Doyen der Rechnungslegung in der Schweiz und bis Ende Juni 2014 Präsident der Fachkommission der Swiss GAAP FER, auf vierzig Jahre Entwicklungen und Veränderungen in der Rechnungslegung zurück. Dabei ging er auch der Frage nach, warum mittelgroße Gesellschaften in der Schweiz den IFRS vermehrt den Rücken zukehren.

In seiner Rede blickte Meyer zunächst auf die frühen Zeiten der Rechnungslegung zurück, als "alles einfacher" war und "selbst börsenkotierte Unternehmen in ihrem Abschluss mehr oder weniger machen konnten, was ihnen beliebte". Er vollzog dann den Weg zu der heutige hohen Regelungsdichte unter US-GAAP (25.000 Seiten Rechnungslegungsvorschriften) und IFRS (3.000 Seiten) nach und erläuterte das Thema der Scheingenauigkeit, die zumindest auf Seiten des IASB wieder auf eine stärkere Besinnung auf Rechnungslegungsprinzipien bewirkt habe - eine Richtungsänderung die Meyer als überfällig bezeichnete.

Meyer führte aus, dass der Umfang und die Geschwindigkeit der Änderungen der Vorschriften Unmut bei den Anwendern auslösen würden und die anfängliche Euphorie längst verflogen sei. Inzwischen betrachteten Unternehmen die Vor- und Nachteile komplexer internationaler Regeln skeptischer. Vor diesem Hintergrund verwies Meyer auf eine in der Schweiz seit 2008 zu beobachtende Entwicklung (die beispielsweise auch in der Schweizer IFRS-Studie 2013 thematisiert wird): mittelgroße börsennotierte Gesellschaften, denen anders als Unternehmen im europäischen Ausland die Wahl offensteht, nationale Schweizer Rechnungslegungsstandards anzuwenden, wechseln von einer Rechnungslegung nach IFRS zur Bilanzierung nach Swiss GAAP FER. Über 20% der IFRS-Anwender an der Schweizer Börse haben bereits gewechselt.

Diese Entwicklung führte Meyer auf die vergleichsweise schlanken Schweizer Rechnungslegungsvorschriften (200 Seiten) zurück, die unter Meyers Präsidentschaft der Fachkommission der Swiss GAAP FER als pragmatisch-schweizerische Alternative zu den zunehmend komplexen internationalen Normen positioniert wurden und die sich insbesondere durch eine hohe Modularität auszeichnen. Meyer verwies dabei auch auf eine jüngst durchgeführte Umfrage der Stiftung FER, die ergeben hat, dass drei Viertel der Befragten die Verständlichkeit, Anwenderfreundlichkeit und den Detaillierungsgrad der Swiss GAAP FER befürworten.

Meyer stützte seine Aussage auch auf einen von ihm mitverfassten Artikel Causes and Consequences of a Voluntary Turn Away from IFRS to Local GAAP, der sich den Gründen und den wirtschaftlichen Konsequenzen einer freiwilligen Abwendung von den IFRS und einer Hinwendung zu Swiss GAAP FER widmet. Die Autoren stellen fest, dass entgegen früheren Vermutungen in der IFRS-Literatur eine Reduzierung der geforderten Angaben nicht notwendigerweise zu einer Zunahme der Informationsasymmetrie führt. Sie können auch zeigen, dass für bestimmte Unternehmen eine Abwendung von den IFRS nicht notwendigerweise negative wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht.

Meyer schloss seine Abschiedsvorlesung deshalb mit einer Schlussfolgerung, die dafür plädierte, dass Konzepte und ein Verständnis ihrer Konsequenzen im Abschluss wichtiger sind als Detailregelungen.

Ein mathematisch genaues Reporting, wie sich das viele vorstellen, wird es nicht geben. Genau das macht es aber auch spannend. Die Fähigkeit, über den Seitenrand hinauszuschauen, ist eine zentrale Kompetenz sowohl bei Erstellern der Abschlüsse als auch bei den Adressaten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Studie des CFA-Instituts zu Lehren aus der Finanzmarktkrise im Hinblick auf die Erfolgsberichterstattung von Banken

16.07.2014

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht veröffentlicht, der den Titel trägt 'Lehren aus der Finanzmarktkrise im Hinblick auf die Erfolgsberichterstattung von Banken (Teil 1): Beurteilung der wesentlichen Faktoren, die Einfluss auf das Kurs-Buchwert-Verhältnis haben'. Der Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass eine bessere Risikoberichterstattung, zeitnahe Abschreibungen von Krediten in der Bilanz und der grenzübergreifende Zugang von Anlegern zu vergleichbaren Finanzinformationen die Transparenz erhöhen und die Risikoabneigung im Bankensektor vermindern würden.

Schwerpunkt der Studie ist das Kurs-Buchwert-Verhältnis als eine der Kennzahlen, die Anleger überwachen, wenn sie Banken bewerten, und eine der Kennzahlen, die politische Entscheidungsträger anlegen, wenn sie über die Gesundheit von Banken sprechen. Die Studie basiert auf einer Stichprobe von 51 Banken (31 aus der EU und 20 aus Australien, Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten), die auch 29 große, komplexe Bankenkonzerne enthält. Analysiert wurde der Zeitraum 2003 bis 2013, sodass eine Abdeckung vor, während und nach der Finanzmarktkrise gegeben ist.

Wesentlicher analytischer Ansatzpunkt der Studie ist die Beziehung zwischen Wertminderungen von Krediten und Kurs-Buchwert-Verhältnissen, da Kredite ein wesentliches Element der finanziellen Vermögenswerte von Banken sind und ihre Wertminderung sowohl den Marktwert des Eigenkapitals (Aktienkurs) als auch das Eigenkapital selbst betrifft. Die Studie fallt mit einer (noch nicht veröffentlichten) Studie des CFA-Instituts zusammen, in deren Rahmen verbesserte Vorschriften hinsichtlich der Bilanzierung von Wertminderungen als die zweitwichtigste regulatorische Reform identifiziert werden, die künftige Finanzmarktkrisen zu verhindern helfen können. Sie fällt auch mit den Initiativen des IASB, des FASB und anderer Regulierer zusammen, die der Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und der allgemeinen Transparenz von Banken gelten. (Die endgültige Version von IFRS 9 Finanzinstrumente wird noch diesen Monat erwartet.)

Die Studie zeigt, dass während der Finanzmarktkrise der Ausweis von Wertminderungen von Krediten und notleidenden Krediten in der Bilanz der wirtschaftlichen Wertminderung am Kapitalmarkt hinterherhinkte und dass dies insbesondere bei Banken in der EU deutlich wurde. Darüber hinaus zeigte der Vergleich des Einkommens vor der Vorsorgebildung und des Nettoeinkommens der Banken in der Stichprobe, dass Wertminderungen von Krediten erheblich zum allgemein reduzierten Nettoeinkommen zu verschiedenen Zeitpunkten der Finanzmarktkrise beitrugen. Schließlich fanden die Autoren der Studie eine zunehmende Risikoabneigung gegenüber dem Bankensektor, die zu vergleichsweise höheren Risikoprämien, niedrigeren Aktienkursen und niedrigeren Kurs-Buchwert-Verhältnissen führten.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse sprechen die Autoren zwei wesentliche Empfehlungen zu grundsätzlichen Aspekten aus:

  • Zusätzlich zu den Buchwerten der fortgeführten Anschaffungskosten sollten auch Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in den Hauptteil der Bilanz aufgenommen werden, da so vermieden werden könne, dass "zu wenig, zu spät" bei Kreditverlusten angesetzt wird und entscheidungsnützlichere Informationen zur Verfügung stünden.
  • Die Risikoangaben von Banken sollten verbessert werden, da ein besseres Verständnis der Geschäftsmodelle von Banken die Risikoprämien senken würden, die Anleger aufgrund von begrenzt transparenten Abschlüssen von Banken aufschlagen.

FEE-Faktensammlung zur neuen EU-Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen

16.07.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Faktensammlung zur neuen EU-Richtlinie herausgegeben, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden wird, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben.

Die Änderungen am Berichterstattungsrahmen waren von der EU-Kommission im April 2013 vorgeschlagen und vom Parlament im April 2014 angenommen worden. Eine Annahme durch den Rat sowie die nachfolgende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union stehen derzeit noch aus, erst dann tritt die Richtlinie in Kraft. Die Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen, sodass derzeit eine verpflichtende Anwendung durch Unternehmen ab dem Herbst 2016 erwartet wird.

Die englischsprachige Faktensammlung von FEE beschreibt alle wesentlichen Aspekte der neuen Vorschriften. Sie können sie sich direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Neue TEG-Mitglieder gesucht

16.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG).

Die Bewerbungsaufforderung erfolgt vor dem Hintergrund der derzeitigen Vakanzen für Ersteller, der Tatsache, dass die Amtszeiten von drei gegenwärtigen TEG-Mitgliedern am 31. März 2015 auslaufen, und möglicher Vakanzen, die sich aus der neuen EFRAG-Struktur ergeben. Es wird davon ausgegangen, dass es einige Wiederberufungen geben wird.

Bewerbungen sind bis zum 1. Oktober 2014 einzureichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Weitere europäische Konsultation zu Leasingverhältnissen

16.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien (FRC) haben eine weitere Konsultation zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer angestoßen; diesmal geht es darum, die Sichtweise der Abschlussadressaten einzuholen.

Die neue Konsultation ergänzt die am 30. Juni 2014 angestoßene Konsultation, die der Sichtweise der Ersteller gewidmet war.

Wieder geht es bei der Befragung um Transaktionen, die zwar die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllen, nach Ansicht des Befragten jedoch sachgerecht als Service bzw. Dienstleistung eingestuft werden sollten. Auf dieser Basis soll ein mögliches Verbesserungspotential an der Definition festgestellt werden. In Bezug auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer wird erfragt, ob das vom IASB (Abbildung aller Leasingverhältnisse als Typ-A) oder das vom FASB (Vereinfachung IAS 17 bzw. bisheriges US-GAAP) gewählte Bilanzierungsmodell vorgezogen wird.

Die Konsultation wird wahlweise mit Hilfe eines Fragebogens oder in Form eines etwa 30-minütigen Interviews durchgeführt. Adressaten, die daran interessiert sind, an der Konsultation teilzunehmen, werden gebeten, entweder den Fragebogen von der Internetseite von EFRAG herunterzuladen und ausfüllen (Frist für die Einreichung ist der 29. August 2014) oder sich mit dem Interview- Ansprechpartner von EFRAG in Verbindung zu setzen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zur Konsultation auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Weitere Zusammenarbeit zwischen ESMA und der IFRS-Stiftung

15.07.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und die IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei einheitlichen Anwendung der IFRS vertiefen wollen.

In der  heute veröffentlichten Protokollvereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit bei den International Financial Reporting Standards wird die gegenwärtige Beziehung der beiden Organisationen bekräftigt, und es werden drei neue Bereiche identifiziert, in denen man sich gegenseitig unterstützen will

Im Bereich der Entwicklung von Standards unterstützt ESMA den IASB gegenwärtige durch Teilnahme an Arbeitsgruppen, Einreichung von Stellungnahmen und die Koordinierung der Durchsicht auf schwere Fehler durch die europäischen Durchsetzungsbehörden, wo dies angemessen ist. Bei der einheitlichen Anwendung der IFRS beteiligt sich ESMA derzeit durch Einreichungen beim IFRS Interpretations Committee, durch die Koordinierung der Rückmeldungen europäischer Durchsetzungsbehörden bei Bitten von Informationsübermittlungen des Stabs des Committees und durch die Einreichung von Stellungnahmen zu Interpretationsentwürfen und vorläufigen Agendaentscheidungen, während der IASB sich an ESMA wendet, wenn er Überprüfungen nach der Einführung von Standards plant und Parteien anspricht, von denen er sich Hilfe bei der Bestimmung des Fokus der Überprüfung erhofft. Der IASB nimmt auch regelmäßig an den Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions, EECS) teil, und ESMA lädt den IASB zu von ESMA veranstalteten Seminaren und Workshops als Teilnehmer oder Vortragende ein. ESMA nimmt auch Rücksprache mit dem IASB, bevor ESMA-Publikationen zur IFRS-Anwendung in der EU erscheinen.

Die neuen Zusammenarbeitsbereiche, die in der Protokollvereinbarung identifiziert werden, sind die folgenden:

  • Der Stab des wird mit ESMA während der Einschätzung der IFRS-Taxonomie durch ESMA vor dem Hintergrund der Entwicklung regulatorischer Standards für die Verwendung bei elektronischen Einreichungen durch börsennotierte Unternehmen in der EU zusammenarbeiten.
  • Der Stab des IASB wird ESMA darüber unterrichten, an welchen Punkten er Schwierigkeiten bei der Umsetzung neuer oder deutlich überarbeiteter Standards erwartet.
  • ESMA wird dem IASB aufkommende Finanzberichterstattungsprobleme zur Kenntnis bringen, die sich aus Finanzinnnovationen und anderen neuen Entwicklungen ergeben.

Die englischsprachige Protokollvereinbarung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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