Juli

ESMA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

10.07.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ihre endgültigen Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlicht. Die Zielsetzung hinter den Leitlinien ist die Stärkung und Förderung besserer aufsichtlicher Konvergenz der Durchsetzungsmechanismen und -praxis von europäischen Durchsetzungsbehörden im Bereich Rechnungslegung.

ESMA hatte im Juli 2013 eine Konsultation zu den vorgeschlagenen Leitlinien angestoßen und 32 Antworten darauf erhalten. Einige Stellungnahmen waren recht kritisch, insbesondere hinsichtlich der Beziehung zwischen den Leitlinien und der Transparenzrichtlinie, des Eindruck, dass EFRAG bestrebt sei, die Rolle eines Standardsetzers zu übernehmen, und der Wahrnehmung, dass ESMA eine interpretierende Rolle übernehmen wolle. Auch der vorgeschlagene Anwendungsbereich der Vorschriften war kritisch gesehen worden. Entsprechende Stellungnahmen wurden beispielsweise vom DRSC, vom IDW, von FEE und von KWT und iwp gemeinsam eingereicht worden.

Der abschließende Bericht ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen, der heute veröffentlicht wurde, bietet einen Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen - einschließlich der Rückmeldungen der beratenden ESMA Securities and Markets Stakeholder Group (SMSG) - und die Antworten von ESMA auf die angebrachte Kritik. Die endgültigen Leitlinien, die die Berücksichtigung der Anmerkungen durch ESMA widerspiegelt, ist dem Bericht als Anhang beigefügt.

Als Reaktion auf die geäußerten Warnungen, dass ESMA und die europäischen Durchsetzungsbehörden nicht mit der Rolle der Standardsetzer in Konflikt geraten dürften, bekräftigt ESMA in dem Bericht die Auffassung, dass die Rolle der Durchsetzungsbehörden in diesem Zusammenhang allein darin bestehe, den Standardsetzern regelmäßig Probleme mit den Rechnungslegungsstandards, die den Durchsetzern im Rahmen ihrer Arbeit auffallen, zur Kenntnis zu bringen. ESMA bestätigt auch die Ansicht, dass die bei den Durchsetzungsaktivitäten angelegten Wesentlichkeitsgrenzen die gleichen sein sollten wie in dem zugrundeliegenden Rechnungslegungsrahmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat sich ESMA entschieden, einige Formulierungen wie beispielsweise 'unbegrenzter Anwendungsbereich' und 'gezielte Untersuchungen' in der Beschreibung des Durchsetzungsprozesses und der zu ergreifenden Maßnahmen bei Verstoß gegen die Vorschriften anzupassen. Da in den Stellungnahmen auch deutliche Kritik an der vorgeschlagenen Anwendung der Leitlinien auf Prospekte geäußert worden war, hat sich ESMA entschieden, diese Frage separat im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Prospektrichtlinie zu untersuchen.

Die endgültigen Leitlinien werden jetzt in die offiziellen Sprachen der EU übersetzt. Die endgültigen Texte werden dann auf der Internetseite von ESMA veröffentlicht und treten zwei Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft.

Nominierung von Kandidaten für den neuen EFRAG Board erbeten

09.07.2014

Als nächster Schritt der Umsetzung der neuen EFRAG-Struktur hat EFRAG betroffene Interessengruppen und nationale Standardsetzer um Vorschläge für die Mitgliedschaft im neuen EFRAG Board gebeten, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich sein wird und dem Ziel dienen soll, dass Europa mit einer Stimme auf Grundlage eines konsensbasierten Entscheidungsprozesses im Board spricht.

Bei der Nominierungsaufforderung geht es um die Besetzung der Sitze, die laut überarbeiteter Satzung für Interessengruppen und nationale Standardsetzer zur Verfügung stehen. Dies sind:

  • Interessengruppen
    • Industrie- und Handelsunternehmen: 2 Mitglieder,
    • Banken: 2 Mitglieder,
    • Versicherungsunternehmen: 1 Mitglied,
    • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: 2 Mitglieder,
    • Adressaten: 1 Mitglied,
  • Nationale Standardsetzer: 8 Mitglieder mit der impliziten Vereinbarung, dass die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) der EU immer vertreten sein werden.

Die heute veröffentlichte Nominierungsaufforderung enthält eine Beschreibung der Verantwortlichkeiten des Boards und der vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten künftiger Boardmitglieder sowie die Verpflichtungen, die mit einer Mitgliedschaft einhergehen. Nominierungen werden bis zum 5. September 2014 erbeten.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

09.07.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier (DP) veröffentlicht, das darauf abzielt, den IASB beim Vorantreiben seines Projekts zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu unterstützen. Das Papier von EFRAG ist der Klassifizierung von Ansprüchen generell gewidmet und geht damit über die Diskussion um die bloße Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital hinaus.

Nach den bestehenden IFRS werden Ansprüchen gegen ein Unternehmen als Schulden oder Eigenkapital klassifiziert. Allgemein werden nur Instrumente, die als Schulden klassifiziert sind, direkt bewertet, wobei Änderungen in diesen Bewertungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Um zu ermitteln, ob ein Anspruch als Schuld oder als Anspruch gegen das Eigenkapital zu klassifizieren ist, wird in den IFRS allgemein die konzeptionelle Definition einer Schuld angelegt. Ausgeklügelte Finanzinstrumente sind entwickelt worden, um die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital auszunutzen, und Instrumente, die einer wirtschaftlich ähnlich sind, können unterschiedlich klassifiziert werden, woraus sich eine völlig andere bilanzielle Behandlung ergibt. In einigen Fällen führen die gegenwärtigen Vorschriften in IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis auch dazu, dass Instrumente, die Eigenkapital darzustellen scheinen, bei bestimmten Unternehmensformen als Schulden zu klassifizieren sind.

Deshalb hat der IASB das Thema das Thema in seinem Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung wieder aufgegriffen, wobei er vorschlug, Eigenkapital unverändert als Residuum zu definieren, die konkrete Ausformulierung aber zu schärfen. In der Stellungnahme zum DP/2013/1 hatte EFRAG empfohlen, dass der IASB die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital parallel zum aber getrennt vom Rahmenkonzeptprojekt erörtern sollte, und hat deshalb jetzt das DP Klassifizierung von Ansprüchen herausgegeben, um die Diskussion voranzutreiben und den IASB bei der Entwicklung eines eigenen Diskussionspapiers zu unterstützen, dessen Veröffentlichung derzeit zur gleichen Zeit wie die Veröffentlichung eines Entwurfs zum überarbeiteten Rahmenkonzept erwartet wird.

Im EFRAG-DP wird keine Stellung dazu bezogen, wie die Unterscheidung zwischen Ansprüchen vorgenommen werden sollte. Stattdessen werden Ansätze für mögliche Definitionen von Klassen erörtert, in denen verschiedene Ansprüche aggregiert werden, Entscheidungsnotwendigkeiten, die für die Klassifizierung der Ansprüche gegen ein Unternehmen von Relevanz sind, dargestellt und die Konsequenzen aufgezeigt, die sich aus den Entscheidungen ergeben einschließlich der Entscheidungen, die den bestehenden IFRS-Vorschriften zugrunde liegen. Im Papier wird auch erläutert, wie die Entscheidungen mit identifizierten Zielen der Klassifizierungsanforderungen im Einklang stehen und welche Anforderungen womöglich miteinander konfligieren. Schließlich wird im DP eine mögliche Reihenfolge vorgestellt, in der die Entscheidungen gefällt werden könnten, wiederum mit Aufzeigung, welche für die bestehenden IFRS gefällt worden sein könnten. Die Entscheidungen, die bei der Entwicklung von Klassifizierungsvorschriften getroffen werden müssen (einschließlich der bestehenden IFRS), werden mit einem hilfreichen Flussdiagramm erläutert.

Um bei der Reduzierung identifizierter Konflikte zwischen den Zielen der Klassifizierungsanforderungen bei einem dualen System zu helfen, werden im Papier drei weitere Klassen identifiziert, von denen EFRAG annimmt, dass sie Konflikte mindern können. Diese zusätzlichen Klassen, die auf Grundlage gegenwärtiger Probleme in der Finanzberichterstattung identifiziert wurden, sind teilnehmende Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Ansprüche gegen das Eigenkapital zu übertragen, und Instrumente mit vertraglicher Verpflichtung auf Zuführung zusätzlichen Kapitals ("bail in"). Im Papier wird gezeigt, wie die neuen Klassen mit den bestehenden Klassen zusammenwirken, und welche Vor- und Nachteile sich aus ihrer Aufnahme ergeben können.

Darüber hinaus enthält das DP ein Glossar, da die Diskussionen um die Klassifizierung von Ansprüchen gezeigt haben, dass es keine einheitliche Terminologie für die Beschreibung und das Verständnis der relevanten Sachverhalte gibt. Deshalb wurde das Glossar erstellt, um mit Hilfe einer gemeinsamen Terminologie die Diskussionen zu erleichtern und das Verständnis zu fördern.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier, das auch einige gezielte Fragen enthält, werden bis zum 31. Oktober 2014 erbeten. Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie das Diskussionspapier und eine entsprechende Presserklärung (beides in englischer Sprache). Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zum Diskussionspapier veröffentlicht. Stellungnahmen können auch gegenüber dem DRSC eingereicht werden.

Tagesordnung für die erste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

08.07.2014

Für die anstehende erste Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 18. Juli 2014 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung bekanntgegeben mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die erste Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Freitag, 18. Juli 2014
(13:00h-17:00h Londoner Zeit, 8:00h-12:00h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Anmerkungen
  • Bruttoerlöse gegenüber Nettoerlösen
  • Bruttoerlöse gegenüber Nettoerlösen: Dem Kunden in Rechnung gestellte Beträge
  • Verkaufsbasierte und gebrauchsbasierte Lizenzgebühren in Verträgen mit Lizenzen und anderen Waren oder Dienstleistungen als Lizenzen
  • Werthaltigkeitsprüfung von aktivierten Vertragskosten

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

08.07.2014

Die Fachausschüsse des DRSC haben vom 23. bis 25. Juni 2014 zum Teil gemeinsam getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzungen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 28. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die beiden Fachausschüsse haben während ihrer 5. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Messung der Präferenzen von Abschlussadressaten

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 17. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • DRS 21 Kapitalflussrechnung
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Fremdwährung

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den Sitzungen wurde bereits am 1. Juli 2014 zur Verfügung gestellt.

AOSSG-Bericht zu Standardsetzung in Nepal im Rahmen der Initiative zur Entwicklung regionaler Standardsetzungskapazitäten in Entwicklungsländern

08.07.2014

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat einen Bericht zu einer Überprüfung des nepalesischen Standardsetzungsprozesses veröffentlicht. Die Überprüfung ist Teil der Initiative der AOSSG, die der Entwicklung regionaler Standardsetzungskapazitäten gewidmet ist und in deren Rahmen ein IFRS Centre of Excellence für ein Entwicklungsland (IFRS Centre of Excellence for a Developing Country, IFRS COEDC) in Nepal eingerichtet wurde. Im Bericht sind eine Reihe von Empfehlungen enthalten, die den nepalesischen Standardsetzer ASB dabei unterstützen sollen, seine Kapazitäten in Bezug auf die Übernahme und Umsetzung der IFRS auszubauen.

Nepal befindet sich derzeit beim Übergang auf die Nepal Financial Reporting Standards (NFRS), die mit den IFRS konvergiert sind. Börsennotierte multinationale Unternehmen müssen die NFRS erstmals für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 15. Juli 2014 beginnen. Finanzinstitute, Unternehmen im Staatsbesitz und andere börsennotierte Unternehmen gehen in den nächsten beiden Jahren auf NFRS-Berichterstattung über.

Das IFRS COEDC in Nepal wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem ASB und der AOSSG als zweijähriges Pilotprojekt eingerichtet. Bei Erfolg ist die Einrichtung weiterer IFRS COEDC im asiatisch-pazifischen Raum geplant. Die Überprüfung des Pilotprojekts wurde durch eine Arbeitsgruppe der AOSSG durchgeführt, die das Projekt auch anhand des vom Internationalen Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) entwickelten Modells für nationale Standardsetzer beurteilten. Die Arbeitsgruppe analysierte den gesetzlichen Rahmen für die Standardsetzung in Nepal, die Führung des ASB, die Mitgliedschaft und andere Merkmale des ASB, die Ressourcen, den Konsultationsprozess, die Sitzungen des ASB, die Kommunikation mit den Anwendern und die Beziehung zu den wesentlichen involvierten Parteien.

Die wesentlichen im Bericht dargestellten Erkenntnisse aus der Überprüfung sind die folgenden:

  • Der ASB muss die fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer für den Rechtskreis sachgerechten Art und Weise ausbauen (unter anderem weitere Vollzeitkräfte einstellen), einen Plan für das weitere Vorgehen und die entsprechenden Strategien entwickeln und geplante Maßnahmen in jedem Bereich identifizieren.
  • Teil des Plans für das weitere Vorgehen sollte ein strategischer Plan sein, in dem die IFRS-Fachprojekte und der Übernahmeplan, den der ASB verfolgt, identifiziert werden. Dazu gehört auch, das Bewusstsein für die IFRS-Übernahme in Nepal zu schärfen und Initiativen zur Rechenschaftspflicht gegenüber den involvierten Parteien zu entwickeln.
  • Es muss ein strategischer Plan für eine nachhaltige Finanzierung entwickelt und mit der nepalesischen Regierung und anderen Finanzgebern umgesetzt werden.
  • Der ASB sollte seinen Konsultationsprozess so eng wie möglich zeitlich an die Konsultationen des IASB anpassen, um sicherzustellen, dass Rückmeldungen nepalesischer Anwender gehört werden können, bevor der IASB seine Vorschläge finalisiert. So kann die Einhaltung der IFRS-Prinzipien in Nepal sichergestellt werden.
  • Es sollte eine Dokument zur Vorgehensweise bei der Ernennung von ASB-Mitgliedern entwickelt werden, in dem auch die Kenntnisse und Erfahrungen festgehalten werden, über die ASB-Mitglieder verfügen sollten. Dieses sollte der nepalesischen Regierung und dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Nepal (ICAN) zur Verfügung gestellt werden, um diese bei der Nominierung und Ernennung von ASB-Mitgliedern zu unterstützen.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der AOSSG.

Tagesordnung für die Julisitzung des IFRS Interpretations Committee

08.07.2014

Das IFRS Interpretations Committee wird am 15. und 16. Juli 2014 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IFRS 11, IAS 12, IAS 16, IAS 19 und IFRIC 14,
  • potentielle Finalisierung von vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 1, IAS 39, IAS 34, IFRS 2 und IAS 12 sowie
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 12, IAS 16, IAS 39 und IAS 21.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Fachexpertenausschusses von EFRAG

07.07.2014

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 14. bis 16. Juli 2014 zu einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Wöhrend des öffentlichen Teils der Sitzung sollen folgende Themen besprochen werden:

  • Macro Hedge Accounting
  • Rahmenkonzept - aktueller Stand
  • Erlöserfassung - erste Einschätzung des Standards anhand der Übernahmekriterien
  • IFRIC 21 und IAS 37
  • Fruchttragende Pflanzen - Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs
  • Angabe Initiative (Änderungen an IAS 1) - Verabschiedung einer endgültigen Stellungnahme
  • IFRS 3
  • Jährliche Verbesserungen 2012-2014
  • Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften - Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle - aktueller Stand
  • Versicherungsverträge - vorläufige Entscheidungen des IASB
  • Geschäftsmodell
  • Separate Abschlüsse - Verabschiedung eines Diskussionspapiers.

Genaue Zeiten für die einzelnen Erörterungen entnehmen Sie bitte der vorläufigen Tagesordnung auf der Internetseite von EFRAG.

Untersuchungen zu Entwicklungen an Verbriefungsmärkten

04.07.2014

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) haben angekündigt, gemeinsame eine Projektgruppe zu leiten, die eine umfassende Untersuchung der globalen Verbriefungsmärkte durchführen soll.

Die Projektgruppe wurde in Absprache mit der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) und dem International Accounting Standards Board (IASB) eingerichtet. Sie soll die Verbriefungsmärkte mit folgenden Zielen untersuchen: Verständnis, wie sich die Märkte in unterschiedlichen Regionen der Welt entwickeln, Identifizierung von Faktoren, die die Entwicklung nachhaltiger Verbriefungsmärkte behindern können, Einschätzung, ob es Faktoren gibt, die mögliche Marktteilnehmer von einer Teilnahme abhalten (insbesondere Nichtbanken), und Entwicklung von Kriterien zur Identifizierung und Unterstützung einfacher und transparenter Verbriefungsstrukturen.

Verbriefungen spielten eine bedeutende Rolle in der amerikanischen Subprime-Krise, die zur Finanzmarktkrise führte. Die Regulatoren haben mit verschiedenen Maßnahmen auf die Finanzmarktkrise reagiert (IFRS 9 Finanzinstrumente, der in diesem Monat in vollständiger Fassung herausgegeben werden soll, ist die Reaktion des IASB auf die Krise, um die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern), und Aufgabe der Projektgruppe ist es jetzt, herauszufinden, wie die Maßnahmen die Entwicklungen an den Verbriefungsmärkten seit der Krise beeinflusst haben und wie die Entwicklung geordneter und nachhaltiger Verbriefungsmärkte, die eine alternative Finanzierungsquelle für wirtschaftliche Aktivitäten und wirtschaftliche Erholung darstellen können, unterstützt werden kann.

Zu diesem Zweck hat die Projektgruppe einen Fragebogen entwickelt, mit dem die Meinung der Marktteilnehmer eingeholt werden soll. Unter anderem werden die Teilnehmer nach ihrer Beurteilung der Entwicklung der Verbriefungsmärkte seit der Finanzmarktkrise gefragt, ob ihrer Einschätzung nach Änderungen in den Bilanzierungsvorschriften die Entwicklungen in diesen Märkten geholfen oder geschadet haben und ob sie der Meinung sind, dass weitere Änderungen in der Rechnungslegung zu erhöhter Marktaktivität führen könnten.

Den Fragebogen und eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der IOSCO. Der Fragebogen ist bis zum 25. Juli 2014 auszufüllen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

04.07.2014

Für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014 in London stattfindet, sind eine Tagesordnung und Arbeitspapiere zur Verfügung gestellt worden. Neben den Berichten der verschiedenen Gremien wird es eine Erörterung des aktuellen Stands von IFRS 9 geben.

Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 10. Juli 2014

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil (12:15h-13:45h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden
  • Fachliche Erörterung - aktueller Stand in Bezug auf IFRS 9 Finanzinstrumente
    • Klassifizierung und Bewertung
    • Wertminderung
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
  • Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)
    • fachliche Aktivitäten
    • Auswirkungsanalyse – vorgeschlagener Bericht der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen
    • IFRS-Taxonomie – überarbeitete Vorschläge für den Konsultationsprozess
    • jährliche Überprüfung der Beratungsgruppen (einschließlich Bericht über das Zusammenwirken des DPOC mit den wesentlichen Beiräten und Beratungsgruppen)
    • jährlicher Bericht zur allgemeinen Aspekten des Konsultationsprozesses (Stellungnahmen und deren öffentliche Verfügbarkeit, öffentliche Verfügbarkeit von Sitzungsunterlagen, Dialog des IASB mit Wertpapieraufsichten und anderen Regulatoren)
    • Korrespondenz

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

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