Juni

Weitere Ausgabe der 'Investor Perspectives'

30.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patricia McConnell das neue Kapitel zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, das der IASB im November 2013 IFRS 9 hinzugefügt hat.

Sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass Anleger in Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, am ehesten Verbesserungen bei der Berichterstattung über Risikomanagementaktivitäten sehen werden. Banken und ähnlich Finanzinstitute würden eher von den Ergebnissen des Projekts zu Macro Hege Accounting betroffen, das der IASB derzeit betreibt.

Patricia McConnell: New Hedge Accounting Model Will Improve Investor Understanding of Risk Management steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Europäische Konsultation zu den Leasingmodellen von IASB und FASB

30.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien haben eine weitere Konsultation zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer angestoßen.

Im März 2014 sind IASB und FASB bei ihren gemeinsamen Diskussionen im Rahmen des Leasingprojekts vorläufig zu dem Schluss gekommen, unterschiedliche Ansätze bei der Leasingbilanzierung durch den Leasingnehmer zu verfolgen. Der IASB schlug ein einziges Modell auf Grundlage der Typ-A-Bilanzierung vor; der FASB ein Modell, bei dem auf Grundlage von IAS 17-Kriterien untersucht wird, ob ein Leasingverhältnis faktisch ein Erwerb und kein Leasingverhältnis ist.

Die heute von EFRAG und den nationalen Standardsetzern angestoßene Konsultation verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle identifiziert werden, die nach den Vorschlägen als Leasingverhältnisse qualifizieren würden, aber nach Meinung der Anwender faktisch Dienstleistungstransaktionen sind, die nicht vom Leasingnehmer erfasst werden sollten. Zum anderen soll mit der Konsultation auch die Meinung der Anwender dazu eingeholt werden, welcher der von den Boards vorgeschlagenen Ansätze vorzuziehen ist.

Die Konsultation wird mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt; später wird es gegebenenfalls noch vertiefende Interviews geben. Unternehmen, die daran interessiert sind, an der Konsultation teilzunehmen, werden gebeten, mit ihren nationalen Standardsetzern Kontakt aufzunehmen (für Deutschland das DRSC) bzw. sich an EFRAG zu wenden, wenn sie nicht in einem der vier vertretenen Rechtskreise ihren Sitz haben. Ansprechpartner und weiterführende Informationen (einschließlich des Fragebogens) finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zur Konsultation auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

30.06.2014

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)' haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Mit den Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die nicht länger deutlichen biologischen Änderungen unterworfen sind, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht, sodass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa wird derzeit im ersten Quartal 2015 erwartet.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 30. Juni 2014).

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

30.06.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 30. Juni 2014 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)' herausgegeben hat.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 30. Juni 2014 hier herunterladen.

IASB bringt fruchttragende Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16

30.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)' herausgegeben. Mit den Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht, sodass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Hintergrund

Es wurden wiederholt Bedenken gegenüber dem IASB erhoben, dass die Relevanz und Nützlichkeit von bestimmten Informationen über biologische Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, in einigen Fällen gering sei. Besonders ausgewachsene biologische Vermögenswerte, die nicht länger deutlichen biologischen Änderungen unterworfen sind und nur dafür verwendet werden, landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen, ähnelten Sachanlagen, und ihre Verwendung sei eher mit Herstellung oder Produktion zu vergleichen. Deswegen hat der IASB im Juni 2013 den Entwurf ED/2013/8 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wurde, biologische Vermögenswerte, die die Definition einer 'fruchttragenden Pflanze' erfüllen, in den Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen zu bringen und nicht mehr die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 41 Landwirtschaft zu verlangen. Mit den heute veröffentlichten Änderungen werden die Vorschläge aus dem Entwurf in leicht geänderter Form finalisiert.

 

Änderungen

Um fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich auszunehmen und in den Anwendungsbereich von IAS 16 zu bringen und somit Unternehmen zu ermöglichen, sie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren, wird eine Definition von 'fruchttragende Pflanze' in beide Standards aufgenommen. Eine fruchttragende Pflanze ist definiert als "eine lebende Pflanze, die

  1. zur Herstellung oder Lieferung landwirtschaftlicher Produkte verwendet wird,
  2. erwartungsgemäß mehr als eine Periode Frucht tragen wird und
  3. mit Ausnahme des Verkaufs nach Ende der Nutzbarkeit nur mit geringer Wahrscheinlichkeit als landwirtschaftliches Produkt verkauft wird."

Die Abschnitte zum Anwendungsbereich in beiden Standards werden geändert um klarzustellen, dass biologische Vermögenswerte mit Ausnahme von fruchttragenden Pflanzen nach IAS 41 bilanziert werden, während fruchttragenden Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16 fallen.

In den Änderungen wird auch klargestellt, dass die Produkte, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen, weiterhin nach IAS 41 bilanziert werden und dass Zuwendungen der öffentlichen Hand, die sich auf fruchtragende Pflanzen beziehen, nicht länger in den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen, sondern nach IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zu bilanzieren sind.

 

Weitere Überlegungen des IASB

Der IASB erläutert in seiner Grundlage für Schlussfolgerungen, dass er sich für eine Modell entschieden hat, bei dem es keine alternative Nutzung gibt, anstatt ein Modell zu verfolgen, das sich an der vorwiegenden Nutzung orientiert und mit dem auch biologische Vermögenswerte unter die Änderungen gefallen wären, die sowohl fruchttragend sind als auch selbst als Erzeugnisse verkauft werden können. Der IASB ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Modell vorwiegender Nutzung schwieriger umzusetzen sei, weil es Ermessensentscheidungen erfordern würde und weil es zum Umklassifizierungen zwischen IAS 16 und IAS 41 kommen könnte, wenn sich die vorwiegende Nutzung ändert.

Der IASB hat auch Vieh von den Änderungen ausgenommen, da er der Meinung ist, dass ein Kostenmodell für Vieh komplexer sei. Er argumentierte auch, dass normalerweise ein aktiver Markt für Vieh vorhanden sei, sodass Informationen über den beizulegenden Zeitwert leicht verfügbar und einfacher anzuwenden seien als Bewertungen nach dem Kostenmodell.


 

Abweichende Meinungen

Zwei Boardmitglieder sprachen sich gegen die Veröffentlichung der Änderungen aus, da sie der Meinung sind, dass mit den Änderungen Informationen über Änderungen im beizulegenden Zeitwert von fruchttragenden Pflanzen und der zugrundeliegenden Annahmen, die für die Schätzung dieser Änderungen verwendet werden, vorenthalten werden. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Vorschläge des IASB keine Verbesserung der IFRS darstellen und die Qualität der Informationen in den Abschlüssen von Unternehmen, die im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind, verringern. Daher erfüllen nach Meinung der beiden Boardmitglieder die Änderungen die Kriterien des IASB für neue oder geänderte Standards nicht.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Bei erstmaliger Anwendung der Änderungen ist es Unternehmen gestattet, den beizulegenden Zeitwert von fruchttragenden Pflanzen zum Beginn der frühesten dargestellten Periode als angenommene Anschaffungskosten zu verwenden. Außerdem hat ein Unternehmen die in IAS 8.28(f) geforderten Informationen für die laufende Periode nicht anzugeben. Allerdings müssen Unternehmen diese Angabe für jede frühere dargestellte Periode leisten.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' verfügbar

27.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patricia McConnell die neuen Bilanzierungsvorschriften im Zusammenahng mit Erlöserfassung.

Da Erlöse die Hauptkennziffer bei vielen Anlageentscheidungen darstellen, stellt die Veröffentlichung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, mit dem ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell zur Verfügung gestellt wird, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist, einen bedeutenden Meilenstein in der Finanzberichterstattung dar.

Patricia McConnell: Revenue recognition: finally, a Standard approach for all steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

27.06.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' im Rahmen der Angabeninitiative genommen. Neben einigen Anmerkungen zum Entwurf selbst äußert sich das DRSC kritisch zum Gesamtansatz der Initiative.

Der Fachausschuss ist der Meinung, dass die meisten der Vorschläge im Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) vom März 2014 einen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Er schlägt allerdings folgende Änderungen vor:

  • Aufnahme eines Beispiels für die Aggregierung von Ausweiszeilen in der Darstellung der Finanzlage,
  • Klarstellung des zusätzlichen Verweises auf Einheitlichkeit hinsichtlich des Ausweises zusätzlicher Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen und
  • Neuformulierung von "Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" als "Angabe der Wahl und Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode".

Wichtig ist dem Fachausschuss allerdings, anzumerken, dass er generell Bedenken hinsichtlich des Gesamtansatzes der Angabeninitiative hegt, die eher Flickschusterei zu sein scheine. Der Ausschuss ist der Meinung, dass der IASB eine klare Vorstellung davon haben muss, wie Angaben grundlegend verbessert werden können, insbesondere im Anhang. Der Ausschuss ist nicht bereit, einen Ansatz zu unterstützen, der zunächst einige schnelle, leichte Erfolge anstrebt und dann riskiert, auf halbem Weg steckenzubleiben.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Internetseminar zu IFRS 15 für Investoren

26.06.2014

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) bietet morgen gemeinsam mit dem IASB und dem FASB ein Internetseminar zum neuen Erlöserfassungsstandard an. Die Einführung ist besonders auf Investoren zugeschnitten.

Da die Auswirkungen von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kundenauf einige Unternehmen und Branchen erheblich sein können, müssen sich auch Investoren mit diesen Auswirkungen auf Unternehmen vertraut machen, in die sie investieren. IASB und FASB gehen deshalb gezielt auf die Investoren zu und bieten gemeinsam mit dem CFA-Institut ein Internetseminar an, bei dem insbesondere die folgenden Themen besprochen werden sollen:

  • Überblick über den neuen Standard und Auswirkungen auf Investoren;
  • Fragen, die Investoren bei ihren Analysen und Einschätzungen von Unternehmen berücksichtigen sollten; und
  • Bereiche, in denen die größten Änderungen wahrscheinlich sind.

Von Seiten des IASB wird Boardmitglied Patrick Finnegan an der Sendung teilnehmen, von Seiten des FASB Bordmitglied Marc Siegel. Ausgestrahlt wird das Seminar am 27. Juni 2014 von 16:00h bis 17:30h deutscher Zeit. Eine Möglichkeit zur Registrierung haben Sie auf der Internetseite des CFA-Instituts.

Vierte globale IFRS-Bankenstudie - In Vorbereitung auf die Landung

26.06.2014

Deloitte hat die 'Vierte globale IFRS-Bankenstudie - In Vorbereitung auf die Landung' herausgegeben, in der die aktuellen Sichtweisen von 54 global tätigen Banken einschließlich 14 global systemrelevanten Finanzinstituten zu neuen Standards und vorgeschlagenen Änderungen des IASB zusammengefasst werden. Insbesondere zeigten sich die Banken besorgt über die Auswirkungen, die die neuen IFRS 9-Vorschriften auf ihre Geschäftstätigkeit haben können.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der Studie gehören:

  • Drei Jahre ist die am häufigsten genannte Vorlaufzeit, die für die Umsetzung aller Phasen von IFRS 9 Finanzinstrumente für notwendig gehalten wird.
  • Es gibt die zunehmende Erwartung, dass die Preisgestaltung der Banken von den Bilanzierungsänderungen betroffen sein wird.
  • Mehr als die Hälfte der befragten Banken ist der Meinung, dass der Ansatz der erwarteten Verluste dazu führen wird, dass die Vorsorge der Banken über alle Krediklassen hinweg bis zu 50% zunehmen wird.
  • 70% der befragten Banken nimmt an, dass die nach IFRS 9 erforderliche Vorsorge für erwartete Verluste höher sein wird als nach den gegenwärtigen regulatorischen Vorschriften. Kapitalplanungsunsicherheiten halten an, weil die Reaktion der Regulatoren auf die Änderungen noch nicht bekannt sind.
  • Die wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung, die genannt wurden, waren Ressourcenanforderungen und die Koordinierung der Bemühungen verschiedener Disziplinen - einschließlich Finanzen, Kredit, Risiko und IT.
  • 56% der befragten Banken zeigten sich besorgt hinsichtlich der Überleitung und der Qualität von Kreditdaten.

Sie können sich die englischsprachige neueste Studie hier herunterladen. Frühere Studien der Reihe, die die Meinungsentwicklung widerspiegeln, finden Sie hier:

IASB beginnt neue Reihe von 'Investor Updates'

26.06.2014

Der IASB hat die erste Ausgabe einer neuen Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der ersten Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Überblick über derzeit zur Kommentierung stehende Entwürfe, bei denen um Stellungnahmen von Investoren geworben wird;
  • Überblick über die Arbeiten im Rahmen der Angabeninitiative mit Schwerpunkt auf Änderungen, die von Investoren gewünscht worden waren;
  • Informationen zu den Änderungen in bezug auf die Erlöserfassung;
  • Interview mit Patricia McConnell, deren Amtszeit als IASB-Mitglied Ende Juni endet; und
  • Überblick über kommende Termine, die für Investoren von Interesse sein können.

Die erste Ausgabe der Investor Updates sthet Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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