Aktualisierte EFRAG-Berichte zum Status des Übernahmeprozesses

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16.06.2014

EFRAG hat heute zweimal den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, in kurzem Abstand aktualisiert. In der ersten Ausgabe wurde widergespiegelt, dass IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht übernommen wurde. Kurz danach hat EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die am 6. Mai 2014 vom IASB herausgegebenen Änderungen an IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' veröffentlicht und dies in einer weiteren Fassung des Statusberichts festgehalten.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

Bei den Änderungen an IFRS 11, zu denen EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht hat, geht EFRAG derzeit von einer Übernahme in europäisches Recht im ersten Quartal 2015 aus, sodass sich keine Komplikationen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2016) ergeben werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 16. Juni 2014 (zweite Fassung) hier herunterladen.

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