Übernahme von IFRIC 21 in europäisches Recht

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16.06.2014

Die Europäische Union hat IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Juni 2014 wird IFRIC 21 Abgaben übernommen, den der IASB im Mai 2013 herausgegeben hat.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

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