Europäische Konsultation zu den Leasingmodellen von IASB und FASB

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30.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien haben eine weitere Konsultation zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer angestoßen.

Im März 2014 sind IASB und FASB bei ihren gemeinsamen Diskussionen im Rahmen des Leasingprojekts vorläufig zu dem Schluss gekommen, unterschiedliche Ansätze bei der Leasingbilanzierung durch den Leasingnehmer zu verfolgen. Der IASB schlug ein einziges Modell auf Grundlage der Typ-A-Bilanzierung vor; der FASB ein Modell, bei dem auf Grundlage von IAS 17-Kriterien untersucht wird, ob ein Leasingverhältnis faktisch ein Erwerb und kein Leasingverhältnis ist.

Die heute von EFRAG und den nationalen Standardsetzern angestoßene Konsultation verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle identifiziert werden, die nach den Vorschlägen als Leasingverhältnisse qualifizieren würden, aber nach Meinung der Anwender faktisch Dienstleistungstransaktionen sind, die nicht vom Leasingnehmer erfasst werden sollten. Zum anderen soll mit der Konsultation auch die Meinung der Anwender dazu eingeholt werden, welcher der von den Boards vorgeschlagenen Ansätze vorzuziehen ist.

Die Konsultation wird mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt; später wird es gegebenenfalls noch vertiefende Interviews geben. Unternehmen, die daran interessiert sind, an der Konsultation teilzunehmen, werden gebeten, mit ihren nationalen Standardsetzern Kontakt aufzunehmen (für Deutschland das DRSC) bzw. sich an EFRAG zu wenden, wenn sie nicht in einem der vier vertretenen Rechtskreise ihren Sitz haben. Ansprechpartner und weiterführende Informationen (einschließlich des Fragebogens) finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hat ebenfalls eine Presseerklärung zur Konsultation auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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